Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, drei Vorlagen für eine Wahlrechtsreform beraten. Einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen überwies er im Anschluss zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/15074) zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.