Auslegungshinweise zur Bekämpfung des Corona-Virus

Corona
Corona

Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung
zur Bekämpfung des Corona-Virus

Stand: 02.05.2020

Einleitung
Die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 17. März 2020 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch Artikel 2 der Neunten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus am 2. Mai 2020 geändert.

Ziel der Verordnung ist die Eindämmung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus, das sich in kürzester Zeit weltweit verbreitet hat. Sie bestimmt kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens und zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Das SARS-CoV-2-Virus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion, aber auch durch Aerosole übertragen. Durch die Schließung diverser Einrichtungen, Betriebe und Begegnungsstätten sowie das Einstellen bestimmter Angebote sollen Infektionsketten unterbrochen werden.
» Hier der ganze Text zu den Auslegungshinweisen

Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark

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