Rechenschaftsberichte politischer Parteien

 Rechenschaftsberichte politischer Parteien
Rechenschaftsberichte politischer Parteien

Gemäß § 2 3 Absatz 2 Satz 3 des Parteiengesetzes (PartG) werden die von den politischen Parteien eingereichten Rechenschaftsberichte als Bundestagsdrucksache verteilt. Im Interesse einer möglichst zeitnahen Veröffentlichung erfolgt die Verteilung der Rechenschaftsberichte der anspruchsberechtigten Parteien in der Regel vor Abschluss ihrer Prüfung gemäß § 23a PartG. In Band II des 1. Teils werden im Dezember 2020 beim Präsiden-ten des Deutschen Bundestages eingegangene Rechenschaftsberichte der am 31. Dezember 2019 im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien veröffentlicht. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Wählerstimmenkonto zum Stichtag 31. Dezember 2020 (§ 19a Absatz 2 Satz 2 PartG).

Der Rechenschaftsbericht steht bei der FDP Rödermark unter dem 23.03.2021 zum download bereit.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011