Achtung Falle. Winterdienst in Mönchengladbach.

So wie das hier in diesem Artikel beschrieben wird kann es in Rödermark glücklicherweise nicht passieren. Oder?

Im Dezember 2009 lag eine Frau vor dem Grundstück meiner Mutter auf der Straße (Bürgersteig) und hatte sich bei dem Sturz den Arm gebrochen. Es ist festzuhalten, dass der Bürgersteig komplett geräumt und gestreut war. Da meine Mutter eine Haftpflichtversicherung hat, wurde der Fall dieser zur weiteren Bearbeitung übergeben.
 

Winterdienst_1
Winterdienst_1

 
So wie man hier lesen kann ist ja noch alles in Ordnung.

[….] kam eindrucksvoll zum Ausdruck wie ordentlich und pedantisch Frau Donners den Gehweg und …….

Jetzt kommt der Punkt, der in dem gesamten Wohngebiet meiner Mutter für helle Aufregung sorgt. Die Straße war nicht geräumt. Die Straße wurde noch NIE geräumt.
 

Winterdienst
Winterdienst

 
Gefährlich Stellen? Was sind gefährliche Stellen?
Da auch der Richter die Satzung der Stadt Mönchengladbach nicht einwandfrei interpretieren konnte, wurde der Richterspruch auf den 25.02.2011 verschoben.
 
Der Rechtsanwalt meiner Mutter hat ähnliches noch nicht erlebt.
 
Haben wir hier in Rödermark auch in unseres Satzung auch solche Fallstricke?
Lesen Sie hier: Satzung der Stadt Rödermark über die Straßenreinigung
 
Nachtrag 28.01.2011
Ich habe die Stadt Mönchengladbach 2x eine eMail zukommen lassen. Eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten. Entweder ist es zu viel verlangt auf eine simple Frage eine Antwort erwarten oder die Frage ist selbst durch die Fachabteilung nicht so einfach zu beantworten. Wir sind aber auf diese Antwort angewiesen, damit wir bei einem erneuten Wintereinbruch unsere Räumpflichten genau kennen, um nicht in einen evtl. Konflikt (wie oben beschrieben) mit unserer Haftpflichtversicherung zu geraten.
Den anfragenden Bürger NICHT einmal über den Bearbeitungsstand zu informieren, ist schlechte Erziehung und Arbeitsauffassung.
 
Nachtrag 31.01.2011
Da sich die angeschriebene Mitarbeiterin scheinbar nicht im Klaren darüber ist, was von der Beantwortung dieser Frage für die Bürger abhängt, habe ich heute Oberbürgermeister Bude angeschrieben. Evtl. gelingt es ja dem Herrn Oberbürgermeister, seine Mitarbeiter zur Beantwortung der Mail zu bewegen.
 
Morgen kann wieder der Winter einbrechen und die Bürger wissen nicht was sie tun müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren. 
 
Nachtrag 01.02.2011
Entwarnung. Straße braucht nicht geräumt zu werden.
Mein dritter Anlauf um eine Auskunft zum Winterdienst zu erhalten war Dank Oberbürgermeister Bude jetzt von Erfolg gekrönt. Die Mail, die mich diesbezüglich heute erreichte, gebe ich gerne weiter:

Sehr geehrter Herr Donners,
bei der Reinersstraße ist die Reinigungs-/Winterdienstpflicht des Geheweges und der Straße auf die Anlieger übertragen. Die Winterdienstpflicht auf der angrenzenden Fahrbahn bezieht sich auf Fußgängerüberwege und auf Gefahrenstellen.Laut ständiger Rechtsprechung liegt eine gefährliche Stelle dort vor, wo unvermutete Gefahren auftreten können, die selbst bei einem den winterlichen Bedingungen angepassten Verhalten der Verkehrsteilnehmer nicht mehr zu beherrschen sind.
 
Das OLG Celle gibt in einem Urteil folgende Beispiele an:

unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurven,
starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen,
auffallende Verengungen.

Eine abschließende Aufzählung aller Gefahrenstellen im Gesetzestext ist nicht möglich. Es ist immer wieder auf den Einzelfall abzustellen. Dabei ist immer wieder auf Zumutbarkeitsgesichtspunkte ( z.B. Erkennen gefährlicher Stellen in der Dunkelheit ) und auch auf ein den winterlichen Verhältnissen angepassten Verkehrsverhalten abzustellen.

Dabei wird laut Rechtsprechung großer Wert auf die Sorgfalt der Verkehrsteilnehmer gelegt.

Für die Absperrung öffentlicher Straßen ist die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
MfG
P.E.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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