Rödermark Odenwaldstraße. Kommentar in der Offenbach-Post

Es geht um meinen Kommentar in der Offenbach-Post.
30.07.11 meint KODonners

@owwereirer
Zu dem Schulweg.
Hier ein Auszug zu der Förderung beim Straßenbau.
…..Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.….Lesen Sie hier den ganzen Text ……
D.h. Die Odenwaldstraße kann, ohne die Bezuschussung zu verlieren, punktuell mit 30 KMh Schildern versehen werden.
Eine 30-er ZONE ist förderungsschädlich.

Dazu gab es eine Antwort von @Betrachter.
Den Kommentar zeige ich hier vorsichtshalber nicht. Könnte sein, dass ich irgendwelche Rechte verletze. Einen Link darauf darf ich aber setzen. Hier der Kommentar von @Betrachter

Hab da nochmal ein wenig recherchiert und dann das als Antwort abgelegt:

@betrachter.
vor einer Stunde meint KODonners
Sie sind sicherlich ein Politiker der sich in der Anonymität versteckt.

In dem Artikel ging es in der Hauptsache um die Odenwaldstraße. Dazu dann bitte die genauen Daten. Ist aber auch egal.

In den Förderrichtlinen stand der Text nicht immer in der oben aufgeführt Form.
Der Sinn war aber schon IMMER vorhanden. Bei den Förderichtlinen ging/geht es IMMER um:
–>Verkehrswichtige innerörtlichen Straßen <–
Und das KÖNNEN KEINE 30-Zonen sein!

Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden..[]…von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich…

Ich fahre jetzt mal in den Ort. Mal sehen, ob es auf der Frankfurter-Straße auch so etwas wie 20(30)-Zone gibt.
Wenn ja, hoffentlich sind das dann keine bezuschussten Maßnahmen gewesen.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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