Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?

Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?
 
Einleitung
Die meisten Inkassounternehmen benehmen sich NICHT wie „Im Wilden Westen“ und sind auch eine sinnvolle Einrichtung für das Eintreiben BERECHTIGTER Forderungen.
 
Wolfgang Spitz (BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

„In der Auswertung der Verbraucherzentralen stammen 81 Prozent der beanstandeten Forderungen aus Abofallen und Gewinnspielen. Der Geschäftszweck der Unternehmen mit den meisten Beschwerdefällen scheint ausschließlich in dem Einziehen solcher Forderungen zu bestehen. Eine funktionierende Aufsicht hätte dieses Treiben längst unterbinden können.“ Quelle: inkasso.de

Herr Spitz weiter:

„Seriöse Inkassounternehmen prüfen Forderungen, bevor sie sie geltend machen“. Quelle: inkasso.de

Kein Inkasso für Abzocker
 
 
Gibt es zurzeit eine Inkasso-Forderungswelle?
Wie man aus zuverlässiger Quelle erfahren kann, hat ein Inkassounternehmen wohl vor Jahresende eine Mahnwelle gestartet. Bevor Sie zahlen, informieren Sie sich gründlich. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale oder Ihrem Rechtsanwalt nach.
 
Weitere Informationen
Der Deutsche Bundestag befasst sich aktuell mit dem Thema Inkassounternehmen.
Hier ein Ausschnitt einer Rede von Frau Kerstin Tack (SPD) im Bundestag am 15. Dezember 2011.

[..]Dieser Gesetzentwurf ist aber eben nur ein Teil des Problems. Die Inkassounternehmen, die mit ihren Methoden dazu beitragen, dass die Kosten der Verbraucher noch um ein Vielfaches steigen, sind die andere Seite derselben Medaille. Die Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen und bewegen sich
– darin sind wir alle uns hier sehr einig – jenseits von Gut und Böse.[..]Quelle: bundestag.de

Siehe auch: Bundestag, Abofallen, Inkasso und die heiligen drei Könige.
 
Wenn Sie der Meinung sind, es handelt sich um eine unberechtigte Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, besuchen Sie doch einmal die Webseite des BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Informieren Sie sich dort über das Inkassounternehmen.
 
Auch eine weitere Recherche im Internet zu dem Inkassounternehmen könnte nicht schaden. Beachten Sie aber bei Ihrer Recherche. Es gibt Inkassounternehmen, die auf Ihrer Webseite Urteile abbilden, bei denen die Zahlungspflicht des angemahnten festgestellt wurde. Lesen Sie die Urteile aufmerksam durch.
 
Recherchieren Sie im Internet nach der Firma, der Sie das Anschreiben des Inkassounternehmens zu verdanken haben.
 
Mechthild Heil am 15.12.2011 im Deutschen Bundestag zu Abofallen.

[..]Klar ist: Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande
gekommen ist. Aber wer weiß das schon? .[..]Quelle: bundestag.de

 
Kommen Sie nach diesen Recherchen zu dem Schluss, es ist eine UNBERECHTIGTE Forderung und der Ton des Inkassounternehmens erinnert Sie in der Tat an „Wild West“, dann senden Sie doch einfach eine Kopie (Scan) der Bundestagsabgeordneten Kerstin Tack mit einem kleinen Anschreiben per eMail zu.
 
Eine Zeichnungsfrist zu der Petition

Petition: Strafen nach dem Strafgesetzbuch – Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei „unberechtigten Forderungen“

wurde vor kurzem beendet.
 
Der gesamten Abzockerbande ein beschissenes Weihnachtsfest


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

One Reply to “Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?”

  1. Inkassobüros können auf der Webseite http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/?button=hilfe&sess_clean=1 überprüft werden, d. h. Sie können feststellen, ob diese eine staatliche Genehmigung besitzen. Ob eine Person tatsächlich als Anwalt zugelassen ist, können Sie unter http://www.rechtsanwaltsregister.org überprüfen. Nur registrierte Dienstleister dürfen das Inkasso nach dem Gesetz betreiben. Warnungen zur Inkassoabzocke finden Sie auch in den Blogs von http://www.recht-hilfreich.de.