Gewinnbenachrichtigung. Ein Scheck liegt für Sie bereit.

Gewinnbenachrichtigung. Ein Scheck liegt für Sie bereit.
 
Durch die Betrügereien im Internet (Abofallen, Phishing, Geldwäsche….) habe ich ein wenig die raffinierten Anschreiben der Unternehmen aus dem Auge verloren, die mit Gewinnversprechen daherkommen.
 
Kann man da von Abzocke reden? Man wird durch Gewinnversprechen zu einer Bestellung verführt. Das Gewinnversprechen braucht evtl. durch gezielt fehlende Beweise (Datum, Poststempel) nicht eingelöst werden. Damit können die Teilnehmer nicht beweisen, innerhalb der gestellten Frist geantwortet zu haben.
Bei einigen Gewinnversprechen finden Sie die Einsendefrist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Möglich ist auch, die Einsendefrist liegt außerhalb der im Anschreiben genannten Frist.
Was dazu wohl die Juristen sagen?
 
Das mit der Frist ist eine Sache. Andere Möglichkeiten sind durch geschickte Formulierungen gegeben. (Weiter unten)
 
Mittlerweile habe ich aber jede Menge dieser Briefe, gesammelt von einem Leser des Frühwarnsystems für Rödermark (eingestellt 2018), vorgelegt bekommen und mir einmal die Gewinnversprechen angesehen.
Man sagt zwar immer: „nicht antworten“. Du bekommst ja eh nicht den versprochenen Gewinn. Aber wieso nicht? Ich kann die doch verklagen, wenn ich den zugesicherten Gewinn nicht bekomme.
 
Zunächst ist — wie bei den Ankündigungen zu den Kaffeefahrten — auf den Absender zu achten. Gibt es einen gültigen Absender? Einen Absender mit Angabe des genauen Firmensitzes und einer Telefonnummer. Postfach alleine zählt nicht.
 
Fordern Sie nun den vermeintlichen Gewinn per Rückantwort und richtig aufgeklebter Gewinnmarke an, können Sie auch gleich eine kleine Bestellung (z.B. Rosenöl bei Kloster …) mitbestellen. Ob die bestellte Ware zu teuer ist, müssen Sie selber beurteilen. Aber Sie meinen ja noch, für 8.000,00 Euro Gewinn kann ich auch eine Kleinigkeit bestellen. Ob das zu teuer ist? Egal, ich komme ja 8.000,00 Euro.
 
Die Bestellung scheint rechtens. Sie können auch noch von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.
Pferdefuß: Kommt die Sendung per Nachnahme, haben Sie schon bezahl. Es wird jetzt schwer für Sie, wieder an das gezahlte Geld zu kommen. Viele dieser Unternehmen sind nicht mehr so nett und spendabel. Man kennt Sie einfach nicht mehr.
 
Ihre Bestellung erfolgte unter dem Gesichtspunkt: „Ich habe GARANTIERT viel gewonnen“. Und diese Aussage ist so auch zunächst richtig. Das Geld MUSS EIGENTLICH ausgezahlt werden und ist meiner Meinung nach auch einklagbar. Eigentlich. Bei vielen dieser Firmen, die solche Gewinnzusagen machen, werden Sie aber KEIN Geld bekommen und eine Klage können Sie wahrscheinlich vergessen. (Auch schon wegen der fehlenden Ladungsadresse)

Warum sonst nicht klagen?
Sie haben evtl. einen FEHLER gemacht. Sie haben evtl. Fristen VERSÄUMT. 🙁
Es werden Fristen zur Rücksendung gestellt, um an das Geld zu kommen. Selbst wenn Sie die Rückantwort per Einschreiben senden, wird es Ihnen schwerfallen den Beginn der Frist festzustellen. In dem gesamten Briefinhalt werden Sie KEINE Datumsangabe finden. Auf dem Briefumschlag werden SIE Keinen Poststempel finden. Wenn es auch den Anschein erwecken mag: „Hier ist doch eine Briefmarke und ein Poststempel auf dem Umschlag.“ Vielfach eine gedruckte Marke mit einem Poststempel OHNE sichtbares Datum.

Umschlag 1. Keine Briefmarke. Kein Poststempel
Umschlag 1. Keine Briefmarke. Kein Poststempel
Umschlag 2. Gedruckte Marke und Poststempel
Umschlag 2. Gedruckte Marke und Poststempel

In dem Anschreiben wird darauf hingewiesen:

„Einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns haben Sie nur innnerhalb einer gewissen Frist.“

Lesen Sie den Text und achten Sie auf die Frist
Lesen Sie den Text und achten Sie auf die Frist

Achten Sie auf die Fristangabe
Achten Sie auf die Fristangabe

 
 
Die Gewinnankündigung einmal wo es nix gibt:

Der Gewinner, und diesbezüglich besteht überhaupt kein Zweifel mehr, Herr XYZ, erhält die Summe von 9.860,00 Euro- GARANTIERT

 
Die Gewinnankündigung wäre SO eindeutig:

Der Gewinner Herr XYZ, und diesbezüglich besteht überhaupt kein Zweifel mehr, erhält die Summe von 9.860,00 Euro- GARANTIERT

 
Formulierung

..[].Wenn ja, sind Sie unwiderruflich für die Vergabe der vollen € 10.000,00 nominiert!

Achten Sie auf: nominiert.

…Der Hauptpreis ist ein Scheck in Höhe von 6.900,00 Euro…[]dass Sie Herr XYZ, garantiert einen Scheck gewonnen haben.

Achten Sie auf: garantiert einen Scheck..
 
Aus den Teilnahmebedingungen

…Erst die Einladung zur Preisvergabe gewährleistet mit Sicherheit, einen Preis im Wert ab 50,00 Euro zu erhalten..[]

 
Viele Unternehmen dieser Branche, mit den unterschiedlichsten Namen, kommen aus 52539 Selfkant bzw. 52537 Gangelt.
 
Tauschen Sie sich einmal mit Bekannten aus, ob nicht auch diese ein solches Gewinnversprechen erhalten haben. Sie werden erstaunt sein, wie viele gewonnen haben.
 
Lesen Sie: Gewinnliste aus Selfkant oder Gangelt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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