Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur
 

Vorweg. Es war oder es musste jedem in Rödermark klar sein, ein Straßenbeitrag ist überfällig. Die Kassenlage, teilweise bedingt durch das Haushalten mit den Steuergeldern sowie fehlender Sparwille in der Vergangenheit, macht diese Gebühr erforderlich. Dazu kommt noch Druck von der kommunalen Aufsicht.

 
Ein objektiver Beitrag zu dem Thema Straßenbeitrag hört sich anders an als das gebotene.

 
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Die Offenbach-Post hat sich glücklicherweise nicht an die Bitte des Magistrats gehalten und hat die Zahlen, die beim Bauausschuss genannt wurden, heute veröffentlicht. Siehe auch: Rödermark. Ausschusses für Bau, Umwelt Stadtentwicklung und Energie

Lesen Sie die Offenbach-Post von heute . Es wird über eine Straßenbeitragssatzung bzw. über wiederkehrende Beiträge geschrieben. Geplant ist die Einführung wohl für 2014 als völlig neue Gebühr.

Die Verwaltung kann sagen: „wir sind in einem frühen Stadium und informieren vorab einmal die Stadtverordneten und anwesenden Zuhörer über den Stand der Dinge.“ Ist ja auch in Ordnung. Aber über eine Spanne von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro zu reden ist nicht seriös. Dann kam vom Bürgermeister; „es werden wahrscheinlich NUR 100,00 Euro bis 300,00 Euro und in Härtefallfällen mehr.“ Die Aussagen von Herrn Kern und auch die von Herrn Kron, kann man doch getrost in die Tonne treten. Mit solchen Zahlen kann man doch nicht SO in einer öffentlichen Sitzung hantieren. Sind wir hier auf einem Basar?

Wir sind auch nicht in einem frühen Stadium. Seit langer Zeit verzichtet die Stadt Rödermark auf die Straßenbeitragssatzung (dafür hat man ja 2005 die Grundsteuer B erhöht) und man hat auf die Möglichkeit gewartet, die wiederkehrenden Beiträge einzuführen. Man hatte sehr, sehr viel Zeit Vorarbeit zu leisten und sich an den Bundesländern zu orientieren, die bereits wiederkehrende Beiträge eingeführt haben.

Dann die Aussage von Herrn Kron: „Die Einführung der Gebühr wird für die Verwaltung teuer werden. 100.000,00 Euro.“ Wieso haben die Kostenschätzer hier nicht auch eine Spanne genannt. Z.B. „Von 100.000,00 bis 1.000.000,00 Euro.“ Von Kosten für die Einführung einer Straßenbeitragssatzung wurde NICHTS berichtet. Es fallen demnach KEINE Verwaltungskosten an.
» Natürlich fordert man auch gleich eine neue Stelle für die wiederkehrenden Beiträge ein.
» Natürlich kann man bei einer Straßenbeitragssatzung auf einen weiteren Mitarbeiter verzichten. Das mach die Verwaltung dann mit dem vorhandenen Personal. Herr Kron hat zumindest dazu kein Wort erwähnt.

Wie lange mag da wohl ein Mitarbeiter der Stadt an der Ausarbeitung für diesen Vortrag gesessen haben. 5 Minuten?
Es wurde zwar mehrfach betont, die wiederkehrenden Beiträge wäre die gerechtere Lösung, aber der liebe Verwaltungsaufwand.

Man mag ja jetzt diesen Artikel verteufeln. Man kann den Versuch unternehmen und damit argumentieren „man wollte ja nur vorab informieren“. Ist auch gut so; eine Vorabinformation. Aber dann kann man von den Vortragenden ein wenig mehr Abstimmung und Qualität erwarten. Im Magistrat war man sich wohl auch nicht ganz sicher, was man da so von sich gegeben hat. Warum sonst die Bitte: „diese Zahlen weder in der Presse noch in einem Blog zu veröffentlichen.“

Was hat ein Stadtverordneter zu einem anderen Thema (erster hauptamtlicher Stadtrat) gesagt?

Die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht.

Herr Kron zu der Variante wiederkehrende Beiträge

[…]müssten viele Bürger jahrelang zahlen, ohne vielleicht je in den Genuss einer Erneuerung ihrer Straße zu kommen. Auf diesen Umstand wies Bauamtsleiter Thomas Kron im Ausschuss hin.[…] Quelle:
OP-Online

Was eine Aussage. Für mich ist es schon ein Genuss gewesen, als die Forststraße grunderneuert wurde. Und stellen Sie sich einmal vor Herr Kron, ich wohne nicht dort. Ich nutze die TÄGLICH.

Da wird mächtig der Versuch unternommen die wiederkehrenden Beiträge in der Bevölkerung als Teufelswerk darzustellen. Ein Tipp an die Verwaltung. Treiben Sie doch einfach einen Keil zwischen Mieter und Vermieter. Bauen Sie doch einfach ein Horrorszenario auf bei dem Sie die Mieter immer wieder darauf aufmerksam machen: „Wiederkehrende Beiträge können auf die Mieter umgelegt werden. Straßenbeitragssatzung nicht.“

Dazu fällt mir ein. Die Mieter zahlen doch schon über die Grundsteuer B „verkappte“ wiederkehrende Beiträge. Diese wurden doch eingeführt. Siehe Punkt zu 3

Also ist das mit dem Tipp doch nicht so gut. Man legt ja schon 40 Punkte der Grundsteuer B als verkappten Straßenbeitrag auf die Mieter um.

Der Brüller des Tages

[..]dass man den Bürgern eine Ratenzahlung gestatten könne.[..]Quelle: OP-Online

Was soll denn das? Sagen wir einmal, die Stadt braucht 500.000,00 Euro für die Grunderneuerung. Natürlich werden alle Bürger Ratenzahlung vereinbaren. Und jetzt. Die Stadt hat noch immer zu wenig Geld für die Grunderneuerung. Das komplette Geld ist ja erst nach der letzten Ratenzahlung da.
Natürlich erfordert diese Vorgehensweise keinen großartigen Verwaltungsaufwand. Jedenfalls wurde davon nichts erwähnt.

Das folgende Berechnungsbeispiel aus Viernheim ist evtl. genauso seriös wie die Aussagen von Bürgermeister Kern oder Herr Kron. Das Beispiel aus Viernheim kann NIEMALS auf Rödermark angewendet werden. WIR SIND JA VÖLLIG ANDERS.

Wie sieht eine mögliche Beitragsberechnung aus?

[…]Hierbei handelt es sich um eine Berechnung, die von gleichen Nutzungsverhältnissen im ganzen Stadtgebiet ausgeht. Da dies nicht so ist (Gewerbegrundstücke werden aufgrund der höheren möglichen Ausnutzung stärker herangezogen) und ein entsprechendes Gesetz wahrscheinlich auf das Maß der baulichen Nutzung und nicht auf die Grundstücksflächen abstellen wird, handelt es sich nur um einen Anwaltswert. Bei einer Kostenverteilung von 65 % zulasten der Eigentümer ergäbe sich je Investitionssumme von 1.000.000 € folgender Ausschlagssatz:
1.000.000 € x 65 % : 5.280.000 qm = 0,123 €/qm Grundstücksfläche.
Für ein 500 qm großes Grundstück somit rund 60 € im Jahr.
Hinweis: Für einzelne Grundstücke sind erhebliche Abweichungen denkbar. Abgestellt werden muss auf die tatsächlich oder rechtlich mögliche Nutzung der Einzelgrundstücke. Dies bedeutet: Jedes einzelne beitragspflichtige Grundstück muss untersucht und der Ausschlagssatz als Grundlage für die Beitragserhebung festgelegt werden. Eigentlich nichts anderes, als dies jetzt für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr gemacht worden ist, allerdings mit anderen Grundlagen. Quelle: Stadt Viernheim

[..]Für einzelne Grundstücke sind erhebliche Abweichungen[..] Wie hoch mögen erhebliche Abweichungen bei einem Betrag von 60.00 Euro sein?

Ich glaube, dass dieser Vortrag zu den Straßenbeiträgen dem Ansehen der Verantwortlichen und damit der Stadt einen Bärendienst erwiesen. Zumindest stärkt das nicht den Glauben in die Verwaltung.

Siehe auch: Rödermark. Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
 
 
Kommen wir zu dem 2. Satz der Überschrift
Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur.

Da die Verwaltung auf Kante genäht ist, braucht die Stadt Rödermark für die Rettung unseres Klimas einen Klimamanager / Klimaschutbeauftragten. Der wird jetzt auch eingestellt. BM Kern betonte bezüglich der Kosten „wir sind jetzt unter dem Rettungsschirm und bekommen deshalb wahrscheinlich mehr Zuschüsse.“ Das ist schon Grund genug.
 
Es könnte also sein, dass die Stadt Rödermark nur 15% der Lohnkosten zahlt. Da müssen wir zugreifen. 15% der Lohnkosten sind 5.000,00 bis 25.000,00 Euro (ich schätze mal so wie die Magistrat und Bauamt es uns lehrt)
Über die weiteren Kosten (es fallen ja nicht nur Lohnkosten an) wird eisern geschwiegen.
Interessant dürften die vorgestellten Projekte bezüglich Energieeinsparung des IC-Rödermark sein. Eigentlich Aufgaben für den kommenden Klimamanager/Klimaschutzbeauftragten.

Wenn der Klimamanager, der für max. 3 Jahre befristet eingestellt wurde, seinen Platz in der Stadt räumen muss, gibt es keinen Klimaschutz mehr. Das Know-How verlässt die Stadt.
 
Aber, wer glaubt daran dass der Klimamanager nach 3 Jahren gehen wird?
 
Es geht auch KLEINER

Beratungsleistungen
Neu: Beratungsleistungen sind förderfähig
Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, wird durch externe Beratungsleistungen ein strukturierter Einstieg zur Entwicklung von Klimaschutzzielen, Einstiegsmaßnahmen und zur Akteurseinbindung vor Ort ermöglicht. Hierdurch soll insbesondere kleineren Gemeinden der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert werden. Hierfür sind bis zu 15 Beratertage zu 65 % förderfähig.[..]Quelle Seite 7. Oder Quelle kommunaler Klimaschutz

 
 
Hessenrecht. Wiederkehrende Straßenbeiträge


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

4 Replies to “Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur”

  1. Die Hilflosigkeit des Magistrats an der Spitze der Bürgermeister wird immer offensichtlicher.

    Die Qualität seiner Arbeit (ich beziehe mich jetzt auf den Artikel in der OP) ist gelinde gesagt nicht mehr zu ertragen. Organisation scheint in der Verwaltung ein Fremdwort zu sein.

    Gönnen wir ihm doch seinen ersten hauptamtlichen Stadtrat. Aber dann bitte einen gestandenen Finanzfachmann und fähigen Organisator und keinen Lehrling.

    Die Stadt hat besseres verdient.

  2. In meiner Firma haben Leute wegen weniger Blödsinn den Hut nehmen müssen.