Durch CDU und AL/Die Grünen gestopptes Bürgerbegehren

Heute ist in der Offenbach Post ein Pressebericht der Koalition CDU und AL/Die Grünen erschienen. In etwa inhaltsgleich finden Sie diesen Artikel auch auf der Home-Page der AL/Die Grünen.
 
Die beiden Artikel auf der Home-Page der AL/Die Grünen
» CDU und AL: Inszenierung der Opposition gefährdet Würde des Stadtparlaments
» Avanti Dilettanti !
behandeln in der Hauptsache das Thema der Zulässigkeit des Antrags bzw. der Schädigung des Parlaments und Ersten Stadtrat. Zur Sache, warum man unbedingt einen Stadtrat mit den in der Stellenausschreibung beschriebenen ?Qualifikationen? benötigt, wird wenig bis nichts aufgeführt.
 
Den ganzen Text kann man auf einen einzigen Satz runterbrechen.
 
Die Koalition hat Angst vor der Entscheidung der Bürger.
 
In dem Artikel der Koalition in der OP werden 2 Hauptpunkte aufgeführt:
» 1.) Der Antrag ist nicht gültig.
» 2.) Ein Bürgerbegehren gegen den Antrag ist nicht zulässig.
 
Alles was auf der Webseite der AL/Die Grünen in den entsprechenden Artikeln und in der OP zu dem Punkt 2 schreiben können Sie getrost vergessen. Man hat ein Bürgerbegehren vorsorglich abgewürgt.
 
Die Koalition hat bei der Stadtverordnetenversammlung Punkt Ö11 nicht zur Abstimmung zugelassen. Damit ist ein Bürgerbegehren vorerst gestoppt.
 
Die Koalition macht es sich einfach. Wohl um Zeit zu gewinnen behauptet man: „Der Antrag ist nicht zulässig„. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen und die Koalition hätte den Sparantrag der Opposition » mehr als 900.000,00 Euro zu sparen « abgelehnt, wäre der Weg zu einem Bürgerbegehren (Bürgerbeteiligung am politischen Leben) zunächst frei gewesen. Die Initiative – Rödermärker Bürger entscheiden – hätten mit der Unterschriftensammlung beginnen können. Jetzt hätte man sich bei der Koalition Gedanken über die Zulässigkeit machen können bzw. ob man überhaupt etwas unternimmt. Die Koalition propagiert doch Bürgerbeteiligung und tut so als wäre es deren Erfindung für Rödermark.
 
Ist ein Bürgerbegehren zulässig
Wie Koalition und auch Opposition bekannt, könnte es seitens der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Zulässigkeit geben. Die absolute Sicherheit wird nur ein Gerichtsurteil bringen. Die Koalition geht hin und macht sich die Meinung/Interpretationen des Bürgermeisters zu eigen und behauptet: „Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall nicht zulässig“ und stützen sich dabei auf die Bedenken des Bürgermeisters. Sicher ist sicher. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Fakt ist, es gibt 2 Meinungen. Einmal für und einmal gegen die Zulässigkeit die sich aus der Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Ö10 ergeben hätte.
 
Die Nichtzulässigkeit wurde vom Bürgermeister anhand eines Verfahren aus 2004 erläutert.
 
Für die Zulässigkeit sprechen 2 Gutachten der Opposition. Bei den Gutachten geht es darum: „kann durch den gestellten Antrags die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abgeleitet werden?“ Es ging bei dem Gutachten NICHT um den Inhalt des gestellten Antrag.
Diese Gutachten hat die OPPOSITION in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Ein Gutachten der KOALITION LIEGT NICHT VOR. Es liegen Bedenken (mündlich vorgetragen) des Bürgermeisters vor. Sonst nichts.

Warum um HIMMELS WILLEN soll man die Gutachten (nicht preiswert und selbst bezahlt) der Koalition zur Prüfung übergeben? Die Koalition hat doch in ihren Reihen genügend Juristen. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas darüber steht, was zu beachten ist. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas steht wie…..wenn die Koalition sich so verhält dann ……

Und was letztendlich passiert ist, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, – konnte man berücksichtigen – aber ein solches Verhalten war kaum vorstellbar. Und mit welchen Mitteln die Koalition greift, um ihre Pöstchen zu sichern, ist jetzt unter Beweis gestellt worden.

Schädigung Parlament / Stadtrat
Die größte Schädigung des Parlaments ist die Absetzung des Tagesordnungspunkts. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Die Schädigung des Amt – Erster Stadtrat – ist die Stellenausschreibung. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Hinweis: Die Stellenausschreibung erstellt NICHT der Bürgermeister. Die Stellenausschreibung wird von einem Gremium erstellt, bei dem die Fraktionsmitglieder der CDU und AL/Die Grünen die Mehrheit haben. Der Erste Stadtrat wird durch dieses Gremium gewählt. Der Erste Stadtrat dürfte schon jetzt feststehen. Ein Bewerber wird wohl kaum eine Chance haben. Klagen kann ein abgewiesener Bewerber wohl kaum gegen diese Auswahl. Es sind keine speziellen Anforderungen erforderlich.
Wieso steht der Erste Stadtrat schon jetzt fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen ist das Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat festgeschrieben. Wenn sich ein Mitglied der CDU für diesen Posten bewirbt, haben andere Bewerber kaum eine Chance.

 
Warum wird von der Koalition immer darauf hingewiesen, ein Bürgerbegehren ist NICHT zulässig? Kann ja sein. Aber fest steht das in keinster Weise. Inhaltlich geht die Koalition nicht auf das Bürgerbegehren ein. Da fehlen wohl die Argumente.
 
Schön wäre es doch gewesen, wenn sich die Koalition dem Bürgerbegehren gestellt hätte. Und, so wie großartig angekündigt die Bürger davon überzeugt hätten – ohne ersten Stadtrat geht es nicht -. Den Bürgern erklärt hätten, warum es eine Stellenausschreibung gibt, wenn der Erste Stadtrat schon feststeht. Den Bürgern erklärt hätten, die mehr als 900.000,00 Euro sind gut investiert.
 
Zu den Kosten. Lassen Sie sich nicht von der AL/Die Grünen verwirren. Herr Gerl behauptet, nachdem er den Bürgermeister um eine exakte Aufstellung der Bezüge von Herrn Sturm in aller Öffentlichkeit gebeten hat, – die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht -. Wie genau die Zahlen stimmen können Sie hier nachlesen. Das könnte AL//Die Grünen ja mal seriös widerlegen.
 
Fazit
Die Koalition hätte ein Bürgerbegehren zulassen können. Keiner wäre vor Gericht gezogen. Das hätte dazu führen können, dass ein Bürgerbegehren zu wenig Stimmen bekommt. Das könnte die Koalition als großen Sieg verbuchen und man wäre sich selber treu geblieben.
Dann hätte der Bürger an einer Entscheidung mitgearbeitet (Bürgerbeteiligung). Genau wie es die Koalition immer propagiert.
 
Siehe auch
» Rödermark. Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011