Stadverordnetenversammlung 10.09.2013. Ringmaster

Anfrage der SPD-Rödermark zum Stand Ringmaster
 
Zur Stadtverordnetenversammlung (StaVO) am 10.09.2013 wurde eine Anfrage durch die SPD-Rödermark bezügl. Ringmaster an den Bürgermeister gestellt. Diese Anfrage wurde vom Bürgermeister NICHT beantwortet.
 
Wenn man sich die Geschäftsordnung der Stadt Rödermark §16 ansieht:

[..]Anfragen innerhalb einer Frist von einer Woche an den Magistrat zur Beantwortung weiter[..]

ist der Bürgermeister im Recht. Der Antrag der SPD ist auf den 10.09.2013 datiert.
 
Die Geschäftsordnung besagt aber NICHT, der Bürgermeister darf NICHT antworten. Und gerade bei dem Ringmaster, um den der Bürgermeister seit Anfang 2012 kämpft, sollte er im Thema sein und aus dem Stand diese Frage beantworten können. Es geht schließlich um einen Baustein (der dem Bürger auch Geld kostet) für die Sicherheit der Bürger in Rödermark. Man könnte den Antrag der SPD auch als Eilantrag bezeichnen, der eigentlich keinen Aufschub duldet.
 
Die Anfrage der SPD bezieht sich auf die massive Zunahme von Trickbetrug in Rödermark und der näheren Umgebung.
 
Betrüger, Abzocker und Ganoven kennen keine Antragsfristen.
 

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