06.10.2013 – ( KOD )
Der Spiegel berichtet:
BND lässt sich Abhören von Verbindungen deutscher Provider genehmigen
[..]Der Bundesnachrichtendienst (BND) lässt sich offenbar seit mindestens zwei Jahren das Anzapfen von Kommunikationsleitungen deutscher Internetprovider genehmigen. Eine entsprechende Anordnung zur „Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ schickte der Geheimdienst, der für die Aufklärung im Ausland zuständig[..]Lesen Sie den Artikel bei Spiegel.de
Wie ist das möglich? RA Thomas Stadtler kommentiert wie folgt:
[..]Die geschilderten Maßnahmen hat die rot-grüne Koalition durch das Gesetz zur Neuregelung von Beschänkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 26. Juni 2001 überhaupt erst möglich gemacht. Denn dieses Gesetz führte die Möglichkeit ein, auch die leitungsgebundene Kommunikation zu überwachen, [..]Lesen Sie bei RA Thomas Stadtler
Siehe auch
» § 5 G10-Gesetz
» Gesetz zur Beschränkung des Brief-…..