Haftung von DSL-Anschlussinhabern

Nutzen mehrere Familienmitglieder einen PC im Haushalt, haftet für darüber begangene Rechtsverstöße der DSL-Anschlussinhaber. Das gilt zumindest dann, wenn dieser nicht ermittelt, wer tatsächlich den Verstoß begangen hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 23. Dezember 2009 in einem Berufungsverfahren

Im konkreten Fall waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden. Nachdem vier Unternehmen der Musikindustrie die Anschlussinhaberin, eine fünffache Mutter aus Bayern….. zum Artikel
Quelle heise.de


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011