Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?

Rödermark. BM Kern. Die Hoffnung für
den Haushalt basiert auf einem Urteil

 
Ein Urteil vom 21.05.2013, aber evtl. erst 2016 zur Anwendung kommt, könnte Rödermark finanziell wieder in die Spur bringen. Wäre das Urteil schon im Februar 2013 bekannt gewesen, hätte Rödermark nicht den Schritt unter den Schutzschirm des Landes Hessens angetreten. So habe ich Bürgermeister Roland Kern verstanden.
 
Aus der Haushaltsrede von Bürgermeister Kern am 12.11.2013

[..]In der Logik dieses Urteils erkenne ich, dass unsere Stadt – wäre sie denn in den vergangenen Jahren wenigstens in der Kinderbetreuung ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet worden – nicht zu einem Rettungsschirm hätte greifen müssen!
Da diese Entscheidung vom 21. Mai 2013 grundlegend ist – der HSGB spricht von einem „Paukenschlag“ -, möchte ich einige zentrale Passagen daraus wiedergeben:[..]
Und weiter in der Haushaltsrede
[..]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen.[..]
Quelle: Stadt Rödermark.

Hier das Urteil (Quelle Juris). Klicken Sie auf den Reiter Langtext
 
Wie schnell sich eine Meinung ändern kann, soll das hier zeigen:

Rettungsschirm/Schutzschirm ist gut für Rödermark
Rettungsschirm/Schutzschirm ist gut für Rödermark

bei diesem Vertragsabschluss“ ist der Rettungsschirm/Schutzschirm gemeint.
 
Diese Passage finden Sie Gesamtabschluss 2012 auf Seite 50. Unterzeichnet, Seite 54, am 4.10.2013. Knapp 1 Monat vor der Haushaltsrede.
 
Ja was denn jetzt? Fisch oder Fleisch?
 
Ist das Urteil ein Segen speziell für Rödermark? Kann Rödermark damit den Haushalt sanieren?
 
Bürgermeister Roland Kern ist Rechtsanwalt und kann ein Urteil besser beurteilen, als ich das je könnte. Aber nur die Meinung von Bürgermeister Kern ist mir in diesem Fall einfach zu dünn.
 
Was schreiben man so über dieses Urteil?

[..]Eine Aussage, wie hoch der Finanzbedarf der hessischen Städte und Gemeinden tatsächlich ist, wurde in dem Urteil nicht getroffen. Werde der Bedarf vom Land – und zwar getrennt nach den drei kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise – wie gefordert ermittelt, könne dies sowohl zu höheren Finanzzuweisungen an die Kommunen, als auch zu weiteren Kürzungen führen:
„Diese Bedarfsanalyse kann zu dem Ergebnis führen, dass die angegriffene Änderung der Steuerverbundmasse gerechtfertigt ist. Nicht auszuschließen ist, dass auch weitere Kürzungen sachgerecht wären. Denn der Staatsgerichtshof beanstandet nicht die Höhe der Mittelzuweisungen, sondern ausschließlich die fehlende Bedarfsanalyse„.[…]Quelle: Kommunaler Schutzschirm
Hervorhebungen durch den Admin.

Gibt es jetzt Geld oder kann es für Rödermark auch zu Kürzungen führen?
 
 
Siehe auch
» Fraktionssprecher der Grünen zweifelt.
» Artikel zum Haushalt
» Hier das Urteil. Quelle Juris. Klick auf den Reiter Langtext.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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