Altersgrenze für Wahlbeamte soll entfallen.
Mit einem Gesetzentwurf soll die Antergrenze für Bürgermeister auf 18 Jahre gesenkt werden. Ebenfalls die bestehende Altersgrenze nach oben „nach Erreichen des 67. Lebensjahres darf man nicht mehr kandidieren“ soll beseitigt werden.
Siehe
Hessischer Landtag. Drs. 19/1222
Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011
Oh mein Gott. Hoffentlich kommt da ein alter Mann nicht auf falsche Gedanken.