Ein freies Grundstück im Breidert. Wäre das was für eine Tankstelle?

Bei meinem Spaziergang durch Breidert habe ich das folgende entdeckt:
 
Ein großes, unbebautes Grundstück.

Ein Grundstück für eine Tankstelle und Gaststätte im Breidert.
Ein Grundstück für eine Tankstelle und Gaststätte im Breidert?

Aber was ist das für ein Zettel am Zaun?
Das ist möglich durch CDU und SPD
Das ist möglich durch CDU und SPD

Das zu verhindern, war ein Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2010 und 10.02.2010. Der CDU und SPD war es aber wichtiger zwei neue Plätze im Magistrat zu schaffen als Klarheit im allgemeinen Wohngebiet Breidert.

Siehe hierzu auch: Postenschacherei geht vor Bürgerinteresse!


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

2 Replies to “Ein freies Grundstück im Breidert. Wäre das was für eine Tankstelle?”

  1. Die ganze Breidertfrage hat ja schon eine Historie. Der Erste Prüfungsantrag kam im Herbst 2008 und seitdem stand das Thema schon 15 oder 16 Mal auf den Tagesordnungen der städtischen Gremien. Danach kam der Antrag der damaligen Koalition aus CDU und FDP welcher vorsah, die wenigen Straßenzüge, die aktuell noch „allgemeines Wohngebiet“ sind (ein Relikt aus dem Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts), analog der restlichen 90% im Breidert auch zum „reinen Wohngebiet“ umzuwidmen. Dieser Antrag wurde geschoben und geschoben und dann schlußendlich im Spätsommer 2009 in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss durch die CDU zurückgezogen. Die näheren Umstände, wie und warum es zum Zurückziehen nach knapp einem Jahr kam, würden den Rahmen hier sprengen und bleiben daher an dieser Stelle unerwähnt.

    Dann geht die Geschichte im Januar 2010 weiter: Aus sachlichen Gründen und als überfällige Gebietsharmonisierung beantragt die FDP statt einer kompletten Umwidmung der wenigen betroffenen Straßenzüge zum „reinen Wohngebiet“ eine Änderung des Bebauungsplanes. Ziel dieser Änderung soll es sein, dass in den verbliebenen Bereichen des „allgemeinen Wohngebietes“ wenigstens keine Tankstelle und keine Schank- und Speisewirtschaft mehr zulässig sein soll. Das würde im Ergebnis eine Harmonisierung bringen und zugleich dem faktischen Gebietscharakter als reinem Wohngebiet Rechnung tragen.

    Die CDU hat wenige Tage nach der FDP zum gleichen Thema ebenfalls einen Antrag eingereicht, der mittlerweile innerhalb von knappen zwei Wochen dreimal inhaltlich geändert wurde:

    1. Fassung: Wie FDP-Antrag und zusätzlich mit Prüfungsauftrag, ob noch weitere Nutzungseinschränkungen sinnvoll sind.

    2. Fassung: Schank- und Speisewirtschaft nur ausnahmsweise zulässig (statt wie vorher und wie FDP: „nicht zulässig“) und Tankstelle grundsätzlich nicht zulässig.

    3. Fassung: Schank- und Speisewirtschaft wie in der 2. Fassung, Tankstelle aber wieder ausnahmsweise zulässig.

    Klar ist, jede neue Fassung eine Verwässerung des eigentlichen Ziels mit sich gebracht hat. Die dritte Fassung bedeutet nun ganz unjuristisch und praktisch betrachtet quasi keine wirklich Änderung des Ist-Zustandes. Ob generell oder ausnahmsweise zulässig … Tankstelle und Schank- und Speisewirtschaft bleiben im Breidert in den Straßenzügen des „allgemeinen Wohngebiet“ nach dem Willen der CDU (und mittlerweile wohl auch der SPD) nach wie vor möglich. Vor diesem Hintergrund ist der Zettel am Zaun so absurd nun nicht …