Rödermark. AL/Die Grünen: 39 Parlamentarier sind genug

39 Parlamentarier sind für eine Stadt ( Rödermark) mit rund 28 000 Einwohnern genug. Deshalb fordert die AL/Die Grünen eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung (zurzeit 45 Mitglieder) und will in der März-Sitzung die Hauptsatzung ändern. Ob die AL die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit bekommt, ist nach Aussage ihres Vorsitzenden Eckhard von der Lühe offen: „Wir haben erst mal einen Stein ins Wasser geworfen und noch nicht mit den anderen Parteien gesprochen.“ Die AL hatte sich bei einer Klausurtagung am Wochenende mit der Parlamentsverkleinerung befasst. Das Thema wird derzeit in mehreren Kommunen diskutiert…Ganzer Bericht in der Offenbach-Post. Quelle: Op-Online.de

Ein Kommentar

Eingereicht am 24.02.2010 um 00:11
Admin.
Diesen Satz verstehe ich nicht so richtg.

Die AL bittet Stadtverordnetenvorsteherin Maria Becht, die für den 23. März geplante Parlamentssitzung um einen Tag nach vorne zu verschieben, damit der Antrag – sollte er die notwendige Mehrheit erhalten – fristgerecht ein Jahr vor dem Ende der Wahlzeit (31.März 2011) behandelt und das Ergebnis rechtzeitig offiziell bekannt gemacht werden kann.

Wenn ich mir die Aussage des Bürgermeisters ansehe, würde der 23. als Termin auch reichen. Hat die AL/Die Grünen da mehr Informationen über den Ablauf/Fristgewahrung?
Evtl. kann mir und den Lesern das mal einer erklären.

Erkärung von Tobias Kruger (FDP) per eMail.
Eine wirklich gute Frage und ich musste auch erstmal nachdenken und recherchieren. Nicht ganz einfach, aber es ist wie folgt:

In § 6 II HGO heißt es: „Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.“

Mithin ist Stichtag der 31.03.2010. Wesentliche Änderungen der Hauptsatzungen sind z.B. die Zahl der Magistrats- oder STAVO-Mitglieder. Es reicht aber nicht, dass einfach der Beschluss in der STAVO gefasst wird.

Damit die geänderte Hauptsatzung nun Rechtskraft erlangt, muss sie formell in Kraft treten. Dazu heißt es in § 5 III HGO: „Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.“

Zur Bekanntmachung enthält wiederum unsere städtische Hauptsatzung die Vorschrift aus § 7: „Satzungen, Verordnungen sowie Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen Gegenstände werden mit Abdruck in der Wochenzeitung“Neues Heimatblatt Rödermark“öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem die Zeitung den bekannt zumachenden Text enthält.“

Zu guter Letzt muss man wissen, dass der Redaktionsschluss des Neuen Heimatblatt für die folgende Ausgabe am Donnerstag jeweils Dienstags um 10:00 Uhr ist. Um den Stichtag zu halten, muss also die Bekanntmachung spätestens in der Ausgabe vom 25.03. stehen, da die nächste Ausgabe erst am 01.04. erscheint.

So, liest man nun alles Zusammen erklärt es sich: Würden wir erst 23.03. die Änderung entscheiden wäre die Bekanntmachung zu spät für das Blättchen der 12. KW und wäre damit erst am 01.04.2010 offiziell bekanntgemacht und damit einen Tag zu spät und damit formfehlerhaft. Werden die Änderungen dagegen am 22.03. beschlossen kann der neue Text am Folgemorgen früh eingereicht werden und steht dann – form- und fristgerecht – am 25.02. im Heimatblatt. Damit wäre alles rechtmäßig.

Ist wirklich recht kompliziert. Der Verschiebewunsch hat aber mithin rein formale Gründe.

Mit besten Grüßen

Tobias Kruger
Quelle: Blog für Rödermark.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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2 Replies to “Rödermark. AL/Die Grünen: 39 Parlamentarier sind genug”

  1. Admin.
    Diesen Satz verstehe ich nicht so richtg.

    Die AL bittet Stadtverordnetenvorsteherin Maria Becht, die für den 23. März geplante Parlamentssitzung um einen Tag nach vorne zu verschieben, damit der Antrag – sollte er die notwendige Mehrheit erhalten – fristgerecht ein Jahr vor dem Ende der Wahlzeit (31.März 2011) behandelt und das Ergebnis rechtzeitig offiziell bekannt gemacht werden kann.

    Wenn ich mir die Aussage des Bürgermeisters ansehe, würde der 23. als Termin auch reichen. Hat die AL/Die Grünen da mehr Informationen über den Ablauf/Fristgewahrung?
    Evtl kann mir und den Lesern das mal einer erklären.

    Erkärung von Tobias Kruger (FDP) per eMail.
    Eine wirklich gute Frage und ich musste auch erstmal nachdenken und recherchieren. Nicht ganz einfach, aber es ist wie folgt:

    In § 6 II HGO heißt es: „Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.“

    Mithin ist Stichtag der 31.03.2010. Wesentliche Änderungen der Hauptsatzungen sind z.B. die Zahl der Magistrats- oder STAVO-Mitglieder. Es reicht aber nicht, dass einfach der Beschluss in der STAVO gefasst wird.

    Damit die geänderte Hauptsatzung nun Rechtskraft erlangt, muss sie formell in Kraft treten. Dazu heißt es in § 5 III HGO: „Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.“

    Zur Bekanntmachung enthält wiederum unsere städtische Hauptsatzung die Vorschrift aus § 7: „Satzungen, Verordnungen sowie Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen Gegenstände werden mit Abdruck in der Wochenzeitung“Neues Heimatblatt Rödermark“öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem die Zeitung den bekannt zumachenden Text enthält.“

    Zu guter Letzt muss man wissen, dass der Redaktionsschluss des Neuen Heimatblatt für die folgende Ausgabe am Donnerstag jeweils Dienstags um 10:00 Uhr ist. Um den Stichtag zu halten, muss also die Bekanntmachung spätestens in der Ausgabe vom 25.03. stehen, da die nächste Ausgabe erst am 01.04. erscheint.

    So, liest man nun alles Zusammen erklärt es sich: Würden wir erst 23.03. die Änderung entscheiden wäre die Bekanntmachung zu spät für das Blättchen der 12. KW und wäre damit erst am 01.04.2010 offiziell bekanntgemacht und damit einen Tag zu spät und damit formfehlerhaft. Werden die Änderungen dagegen am 22.03. beschlossen kann der neue Text am Folgemorgen früh eingereicht werden und steht dann – form- und fristgerecht – am 25.02. im Heimatblatt. Damit wäre alles rechtmäßig.

    Ist wirklich recht kompliziert. Der Verschiebewunsch hat aber mithin rein formale Gründe.
    Mit besten Grüßen
    Tobias Kruger

  2. Kein Wunder, dass man sich der Politik gegenüber teilweise total entfremdet fühlt. Solchen Gesetzeskram kann doch kein normaler Bürger durchschauen, bzw. wissen und will er auch gar nicht. Vielen Dank daher für die aufklärenden Worte an den Admin und Hr. Kruger.

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