Sind Kommunale Betriebe auskunftspflichtig?

Geht da doch was?

Ob die Verwaltung sich geweigert hätte, die folgende Frage zu beantworten, kann nur dann beantworten werden, wenn man die Frage gestellt hat. Mir wurde gesagt (nicht von der Verwaltung) „Frage stellen nicht möglich.“

Kann man erfragen, ob und wie viel die Sauna nach der Vermietung zum Gesunden des Badehauses beiträgt. Wie hoch ist die Miete und wie werden die Kosten (Strom, Wasser…etc.) verteilt?“ Das war eine Frage an mich. Ich will hier nicht weiter breittreten wie es zu dieser Frage kam, aber gestellt wurde sie.
„Man kann es ja mal versuchen, ob man diese Information bekommt. Aber ich glaube, man wird diesbezüglich wenig in Erfahrung bringen können“. Meine Nachfrage hat sich bestätigt. „Kalle, von der KBR werden wir diese Auskunft nicht bekommen.“
Die Mitglieder der Betriebskommission braucht man nicht zu fragen. Die sind zum Schweigen verpflichtet.

Wie es der Zufall will, bin ich über das folgende Video gestolpert.

Hier wird von GmbH bzw. AG gesprochen. Dürfte aber auch für die Gesellschaftsform der KBR zutreffen. Was für Journalisten zählt, sollte auch für Stadtverordnete gelten. Mal sehen, ob es gelingt, eine Fraktion davon zu überzeugen eine Anfrage zur Sauna zu stellen. Das Ergebnis, die Zahlen werden genannt oder die Verwaltung beruft sich auf ……, wird sich dann zeigen.

Den Haushaltsplänen, die öffentlich vorliegen, ist auch der Wirtschaftsplan der KBR beigefügt. Eine Antwort auf die Frage zur Sauna kann man aus den aufgeführten Zahlen nicht ableiten.

KBR. Eingetragen unter HR Abteilung A (HRA) im Handelsregister Offenbach.
Abteilung A Personengesellschaften, rechtsfähige wirtschaftliche Vereine, Einzelunternehmen.

» Landespressegesetz NWR. Siehe §4
» Landespressegesetz Hessen. Siehe §3


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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