Straßenreinigung

Eine Mail an mich (warum nicht an die Stadt kann man fragen) zur Straßenreinigung. „Muss ich bis zur Straßenmitte die Straße kehren?“, ist die Kernfrage in der Mail.

Sehen wir mal nach, was die Satzung der Stadt Rödermark dazu sagt.

Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus – in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt -, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.

(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus – in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt -, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.

Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen – vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahnmitte – zu reinigen.

(2) Hat die Straße vor einem Grundstück eine durch Mittelstreifen oder ähnliche Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Verpflichtete die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reinigen.

Quelle: Stadt Rödermark. Satzung Straßenreinigung

Richtig. Die Straße muss bis zur Straßenmitte gekehrt werden. Das kann natürlich sehr gefährlich werden, wenn man sich mitten auf der Hauptstraße bewegen muss, um seiner Pflicht nachzukommen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert