Zu beachten bei Verrechnungsscheck.

Der Verrechnungsscheck ist eigentlich kein übliches Zahlungsmittel mehr. Dennoch, ca. 60 Millionen Transaktionen werden noch durch Schecks abgewickelt.
 
Betrüger nutzen gerne dieses Zahlungsmittel, um an Ihr Geld zu kommen. Der Scheckeinreicher vertritt auch die Meinung:

„Das Geld ist meinem Konto gutgeschrieben. Was soll da noch passieren.“

Ob die Banken oder Sparkassen hinreichend informieren und ob die das überhaupt machen müssen, ist ein anderes Thema. Sie können aber der Betrogene sein.

Sollte Ihnen als Zahlungsmittel ein Verrechnungsscheck als Zahlungsmittel angeboten werden und Sie nicht ablehnen können oder wollen, beachten Sie bitte Folgendes.

Auf dem Kontoauszug steht in der Regel im Betreff: „Gutschrift E.v.“. Das bedeutet „Eingang vorbehalten“. Das Geld ist noch nicht SICHER.
Wenn der Scheckaussteller Geld von Ihnen zurückfordert, weil aus Versehen zu viel Geld überwiesen wurde, NIEMALS SOFORT ZURÜCKÜBERWEISEN. Fragen Sie vorher Ihr Geldinstitut, ob der Geldeingang E.v. noch zurückgefordert werden kann.

Wenn der Scheckaussteller Sie bittet, einen Teil des überwiesenen Betrags an z.B. die Spedition zu überweisen. In keinem Fall etwas überweisen, auch wenn der Grund noch so plausibel ist. (Man hat bei Ihnen Möbel gekauft. Die Möbel gehen in die Niederlande. Der Spediteur kommt, wenn das Geld da ist). Fragen Sie vorher Ihr Geldinstitut, ob der Geldeingang „E.v.“ noch zurückgefordert werden kann.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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