Winterdienst. Fehlende Haftung bei Nachbarschaftshilfe

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Winterdienst. Fehlende Haftung bei Nachbarschaftshilfe.
Ich habe gerade eine Mail bekommen, in der es darum geht, dass ein Bürger aus gesundheitlichen Gründen den Winterdienst nicht mehr durchführen kann. In dieser Mail wird ein Problem geschildert, welches auch meine Mutter in Mönchengladbach hatte. Im Falle meiner Mutter wurde zunächst der Räumdienst im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe organisiert. Hier weitere Informationen dazu.

Ist nicht reibungslos gelaufen. Eine Frau ist auf dem Bürgersteig gefallen und hat sich den Arm gebrochen. Da meine Mutter in der Haftung war, wurde sie verklagt. Im Fall meiner Mutter wurde glücklicherweise der Gehweg ordnungsgemäß geräumt, und die Klage wurde abgewiesen. Aus dieser Erfahrung heraus haben wir die Stadt Mönchengladbach mit dem Räumdienst beauftragt. Haftungsfrage ist damit geklärt. Es soll damit nicht eine Nachbarschaftshilfe infrage gestellt werden. Aber wenn diese unerwartet ausfällt, hat man den schwarzen Peter. Und das kann sehr, sehr teuer werden.

Mir ist nicht bekannt, dass die Stadt Rödermark eine solche Dienstleistung anbietet. Ich habe einen Winterdienst in Rödermark angerufen, der eine solche Dienstleistung mit Haftungsübernahme durchführt. Die ca. Kosten liegen bei ca. 10,00 Euro pro lfd. Meter für 5 Monate. Dieser Dienstleister hat allerdings keine freien Kapazitäten mehr für die anstehende Wintersaison.

Siehe auch: Achtung Falle. Winterdienst in Mönchengladbach.

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Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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