Wie war es auf dem RodauMarkt?

Ich hätte gerne vom Start des heutigen RodauMarkt einige mir zur Verfügung gestellte Bilder in meinem Blog und/oder bei Facebook gezeigt. Ein Bild zeigt mehr als es Worte je können.

Ich kenne die neuen Datenschutzbedingungen, obwohl diese schon seit fast einem Jahr umzusetzen sind, noch nicht genau genug. Mir jedenfalls fehlt die Rechtssicherheit zur Veröffentlichung von Fotos, bei denen mir die Zustimmung aller auf dem Foto zu sehenden Personen fehlt. Ich kann es mir zum jetzigen nicht erlauben, ohne anwaltliche Unterstützung Bilder mit vielen Personen, wie z.B. dem RodauMarkt, zu veröffentlichen.

Wenn die Offenbach Post Bilder dazu bringen wird, werde ich selbstverständlich einen Link setzen.

Schade. Evtl. findet sich sich ja ein Mutiger oder Wissender, der sich sicher ist, solche Bilder veröffentlichen zu dürfen.

 

Nein mein lieber K. U. Ich leide nicht unter Verfolgungswahn und ich bin auch nicht übervorsichtig. Ich bin nur nicht so bekloppt und lasse mich zurzeit auf eine noch rechtlich auszufechtende Vorgehensweise ein. Du hast mir auch keinen Link liefern können, bei dem von kompetentem Stelle gekommen ist: „Im öffentlichen Raum kannst Du Fotos erstellen und ohne Einwilligung aller Personen veröffentlichen.“
K.U. melde Dich bein Facebook an und verteile doch die Bilder selber. Unter Deinem Namen.

6 Replies to “Wie war es auf dem RodauMarkt?”

  1. ???? Zum Thema veröffentlichen ???????
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass zurzeit noch einer so blöd ist, ohne Genehmigung der Abgebildeten Fotos zu veröffentlichen.

  2. Eine interessante Frage wäre, ob Verpixelung der Gesichter bzw. der berühmte schwarze Balken über die Augen bei einer Gruppenabbildung (oder Festivität – Blick in die Menge) ausreichen würde.

  3. Ganz ehrlich @Tom? Keine Ahnung. Darum ist Zurückhaltung zurzeit das einzige Mittel.

  4. Am 25. Mai tritt die neue europäische Datenschutzverordnung in Kraft, die Unternehmen, aber auch Ämter, vor große Probleme stellt. In der Blogosphäre gibt es auch Bewegung wegen der Verordnung, die Autoren von ScienceFiles sprechen von einer Säuberung des Internets von Kritikern des Systems unter dem Vorwand des Datenschutzes. Wenigstens ein Blogger schließt seinen Blog zum 25. Mai und löscht ihn nach und nach, nachdem er seine Beiträge gesichert hat. Schauen wir mal, das NetzDG hat nicht so gezogen, wie es sollte, vielleicht wird die neue Datenschutzverordnung auch abgewehrt werden, bevor es hier in D komplett mit der Redefreiheit den Bach runtergeht.
    https://sciencefiles.org/2018/05/20/sauberung-durch-datenschutz-blogs-foren-usw-soll-der-garaus-gemacht-werden/

  5. Okay, jetzt ein paar harte Fakten zum „Datenschutz beim Fotografieren von Personen“ mit Bezug auf diesen Artikel:

    – Fotografien einer Person gehören zu deren personenbezogenen Daten
    – will man Bilder mit Personen darauf in soziale Netzwerke, Blogs, Foren hochladen, dann braucht es die Einwilligung von jeder einzelnen, auf dem Bild zu sehenden Person.

    Infos habe ich von hier: https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen/

    Ob es zulässig ist, die Abbildung von Personen, deren Einwilligung man nicht hat, zu verpixeln oder zu übermalen, wird in dem Text nicht ausdrücklich gesagt. Mein erster Gedanke ist, dass die Daten einer Person, die man auf einem Bild nicht erkennen kann, nicht geschützt werden können/brauchen, weil das Bild keine Daten über diese Person enthält. Andererseits könnte eine andere Person, die auf dem Bild sichtbar ist, oder eine Person, die im Moment des Fotografierens anwesend gewesen ist, wissen, wer die übermalte Person ist und diese Informationen in der Öffentlichkeit des Internets weitergeben. Bedeutet eine solche Situation dann eine Verletzung der personenbezogenen Daten der Person, die nicht erkannt werden will? Vermutlich ja, denn laut der oben verlinkten Seite geht es beim Datenschutz auch um den Schutz vor dem uneingewilligten Anlegen von Perönlichkeits- und Bewegungsprofilen durch Gesichtserkennung, Biometrie und dergleichen, d. h. um Informationen zu „Wer hat sich wann wo mit wem getroffen? Was hat dieser oder jener genau gemacht?“

    (Ein Beispiel für eine anwaltlich abgesicherte Anwendung von Datenschutzbestimmungen, wobei sich hier auf das Bundesdatenschutzgesetz bezogen wird. Einladungen zum Sommerfest der Firma, in der ich arbeite, sind verteilt worden. Auf der Einladung steht, dass Fotos für den internen Gebrauch geschossen werden sollen, (damit ist wohl sowas wie ein Jahrbuch gemeint), keine Veröffentlichung im Internet oder ähnlichen Medien. Dann wird man gebeten, in die Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Wiedergabe der Aufnahmen einzuwilligen und die Rechte am eigenen Bild an die Firma zu übertragen.)

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