Das Gerücht – Zwangsvollstreckung – hat sich erledigt. Das Gerücht entspricht nicht den Tatsachen. Man kann den Vorgang nicht mit – Zwangsvollstreckung – umschreiben.
Später mehr, wenn es dazu eine öffentliche Erklärung gibt.
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Das Gerücht – Zwangsvollstreckung – hat sich erledigt. Das Gerücht entspricht nicht den Tatsachen. Man kann den Vorgang nicht mit – Zwangsvollstreckung – umschreiben.
Später mehr, wenn es dazu eine öffentliche Erklärung gibt.
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Wenn ich den etwas verklausulierten Artikel, ich kenne auch die alte Fassung, richtig interpretiere, hat die Stadt zu zahlen. Wissen Sie wie viel?