Ehrenamtliche Grünpaten sollen dabei helfen, das Stadtbild zu verschönern
Im Stadtleitbild, von der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2012 einstimmig beschlossen, wird kein Blatt vor den Mund genommen: Nach Ansicht der Bürger lässt „die Pflege öffentlicher Plätze und Wege zu wünschen übrig“, das Stadtbild wird „als verbesserungswürdig angesehen, vor allem in den Ortskernen“, die Einbindung von Grünflächen sei „ausbaufähig“. [..]Lesen Sie weiter bei der Stadt Rödermark
Bei diesem Text muss ich an den Lobstebbel denken.
Siehe auch
Rote Zahlen: Stadt sucht „Grünpaten“ Bürger sollen Unkraut entfernen
[..]Die Kommune ist chronisch unterfinanziert und ächzt unter dem stetig steigenden Kostendruck in Sachen „Kinderbetreuung“, verursacht durch Vorgaben des Bundes und des Landes Hessen. Sie kann sogar einige Pflichtleistungen nicht mehr regulär mit Haushaltsmitteln finanzieren. So leidet auch das Erscheinungsbild, wenn von Parks, Pflanzinseln und Straßenbegleitgrün die Rede ist.[..] Quelle Dreieich Zeitung
Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit, bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen, auszuwandern.
Schutzschirmgesetz §4 Schutzschirmgesetzt §4 Schutzschirmgesetz §3 Schutzschirmgesetz §3
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
Durchführung Schutzschirmgesetz §4 Durchführung $4
Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:
[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstroms bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag, der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis. Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße. Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen.
[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online
Ich frage mich schon seit langer Zeit, ob sich nicht ein Kiosk (wie schon mal gehabt) im Schwimmbad lohnen würde? Konzepte dürfte es ja wohl viele geben, die man einfach einmal überdenken müsste. Denkbar. Wieder ein Kiosk im Schwimmbad vom Badehaus.
Zurzeit ist das ein Lagerraum.
Bei der Stadt Rödermark wurde ein PRÜFAntrag zu „Gibt es zu der bisherigen Organisationsform der Eigenbetriebe eine kostengünstigere Alternative“ NICHT zugelassen. Abgeschmettert von CDU und AL/Die Grünen.
Wie schon in dem Artikel „Gibt es Sparvorschläge von der Koalition?“ aufgeführt, ist „Sparen“ nicht unbedingt ein Thema der CDU und AL/Die Grünen. Man lehnt sogar die Feststellung einer möglichen Einsparung ab.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und darzustellen:
1. Die bisherige Organisationsform der Eigenbetriebe ist auf vier Varianten hin zu überprüfen:
1a) Beibehalt der Eigenbetriebe in der jetzigen Organisationsform
1b) Auflösung der Eigenbetriebe und Eingliederung in die jeweiligen Fachbereiche der Stadtverwaltung
1c) Anpassung der Organisationsstrukturen der Eigenbetriebe unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Aufgaben.
1d) Überführung der Eigenbetriebe in eine Stadtwerke GmbH
2. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Varianten 1a) – 1d) sind in einer Tabelle darzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
3. Die finanziellen Auswirkungen der Varianten 1a) – 1d) sind in Bezug auf
» Bilanzen der Stadt/Eigenbetriebe
» Rechtskosten (z.B., Gerichtskosten, Notarkosten, Übertragung von Liegenschaften etc.)
» Wirtschaftsprüfer
» Auswirkungen Haushalte
» Interne Verrechnung
» Personal
in ihren jeweiligen Auswirkungen darzustellen.
4. Ebenso sind die Auswirkungen auf die Betriebskommission in Bezug auf die jeweilige Rechtsform der Eigenbetriebe darzustellen.
5. Die Ergebnisse der Prüfung zu den Ziffern 1-4 sind in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 30.08.2012 und damit vor Einbringung des Haushalts 2013 vorzulegen und zu beraten.
Quelle: bgb-roedermark
Das Ergebnis dieser Prüfung hätte ergeben können:
» Alles gut wie es ist.
» Es geht preiswerter.
Wie man lesen konnte, ist der Haushalt der schutzschirmfreien Stadt Rodgau vom Landrat bemängelt worden bevor dieser von den Stadtverordneten beschlossen wurde.
Kann das Rödermark auch passieren?
So wie im Rodgau nicht.
Die Schutzschirmkommune Rödermark ist nach §4 Abs. 3 des Hessischen Kommunalen Schutzschirmgesetzes dem RP unterstellt. Rödermark bekommt den Brief, wenn der RP dies für erforderlich sieht, nicht vom Landrat Quilling, sondern vom RegierungsPräsidenten. Ob da schon was da ist?
Haushalte der „guten“ Gemeinden“ stehen beim Landrat unter Aufsicht und die „bösen“ beim RP.
Ist auch verständlich. Landräte können mit Ihren Kommunen auch unter die „Schutzschirmkommunen“ fallen und dann so weiter wirtschaften wie bisher. „So nicht“ argumentierte seinerzeit die FDP und sorgte für eine Anpassung des §136 Abs. 3 der HGO über das Schutzschirmgesetz (§4 Abs. 3).
Wann endet der Vertrag?
Wenn im dritten (?Standard?) aufeinanderfolgenden Jahr der Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Festgestellt durch den RP.
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