Straßenbeitragssatzung. Muss das sein?

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Straßenbeitragssatzung (Straßenbeitrag). Muss das sein?

Lesen Sie auch den Artikel vom 5.5.2010. Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
 
Ich will hier einmal damit beginnen, das Thema Straßenbeitragssatzung ( Straßenbeitrag ) etwas aufzubröseln. Ich wäre dankbar, wenn sich der eine oder andere mit Kommentaren zu diesem Thema Stellung bezieht.

Wenn Rödermark eine Straßenbeitragssatzung eingeführt wird, muss auch die laut Verwaltungsrichter zu Unrecht eingeführte Erhöhung der Grundsteuer B zurückgenommen werden.
 
 Es gibt Städte wie z.B. Dietzenbach, die eine Erhöhung der Grundsteuer und das Einführen einer Straßenbeitragssatzung abgelehnt haben.

Der Aufschrei war groß, Alternativ-Vorschläge, etwa eine Erhöhung der Grundsteuer B, standen nicht ernsthaft zur Debatte, und so lehnte das Parlament mehrheitlich die Neufassung der Straßenbeitragssatzung ab….Hier der ganze Bericht
Quelle: op-online.de

 
Anwohner sollen Gebühren zahlen

In Dietzenbach hatte der Rathaus-Chef gegen die Stadtverordnetenversammlung geklagt, um eine solche Satzung erneuern zu lassen; in Egelsbach waren die Gemeindevertreter gegen den Bürgermeister vorgegangen, weil sie die ungeliebte Satzung abschaffen wollten. Die Richter ließen in beiden Fällen keinen Zweifel daran, dass Anlieger bei der Grundsanierung von Straßen mit Gebühren
an den Kosten beteiligt werden müssen…..[…]…In Egelsbach hatte Bürgermeister Rudi Moritz die Abschaffung der Satzung beanstandet, da er das Recht verletzt sah. Korrekt, meinen die Verwaltungsrichter: „Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt.“ Heißt: Die Kosten für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sollten nicht auf alle Bürger verteilt werden
……Lesen Sie den ganzen Bericht.
quelle: op-online.de

 
 
Straßenbeitragssatzung Protest von Anwohnern in Gustavsburg

Das Innenministerium hat mittlerweile mit einem Brief an Landrat Enno Siehr (SPD) reagiert. Darin geht es aber nicht um eine eventuelle Ungleichbehandlung, sondern um eine möglicherweise unzulässige Verwendung von Steuermitteln für Straßensanierungen.
Die Erhebung von Steuern sei grundsätzlich nur subsidiär (nachrangig) zulässig, vorrangig sei die Erhebung von Entgelten, heißt es in dem Brief….Hier der ganze Bericht.

 
 
Rödermark hat zur Abwendung einer Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B angehoben.
Ich bin ja sicherlich nicht für die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Folgendes gibt zu denken:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Das vorliegende Investitionsprogramm wurde von allen Fraktionen zur Kenntnis genommen. Der Ausbau soll nach der vorliegenden Prioritätenliste erfolgen. Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrats:

Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

Wenn Sie die Meinung der » Verwaltungsrichter « lesen war/ist das sehr bedenklich.

Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus
speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt

Auszug: Haushaltrede des Bürgermeisters (SPD) von Obertshausen

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Einführung einer von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung eingehen.

Hier hat man für das Jahr 2010 und die folgenden Jahre den Betrag von 149.000,– Euro eingeplant.
149.000,– Euro für eine Straßenbeitragssatzung, die es überhaupt nicht gibt und von der nicht im Entferntesten erkennbar ist, dass sie in absehbarer Zeit seitens des Magistrates vorgelegt wird.

Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.

Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken, nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen, verklagen zu lassen von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.
Quelle: www.spd-obertshausen.com

 
 
So wie ich das aus vielen Beiträgen erlesen kann, ist selbst bei einem defizitären Haushaltsplan eine Straßenbeitragssatzung NICHT unbedingt erforderlich. Erst wenn alle Sparmaßnahmen ausgeschöpft sind, kann darüber NACHGEDACHT werden. Für Rödermark muss VOR einer solchen Einführung auch der Stadtkämmerer nachrechnen. Denn, wenn hier die Straßenbeitragsatzung eingeführt wird, MUSS die Grundsteuer B wieder auf 290% zurückgeführt werden.
 
 
Hessischer Rechnungshof

[….]Die hessischen Gemeinden sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, Straßenbeitragssatzungen zu erlassen. Ohne sie können sie aber die Anlieger nicht zu Straßenbeiträgen heranziehen….Ganzer Bericht

 
 
Ein Drittel der hessischen Kommunen erhebt keine Straßenbeiträge

Unter Juristen ist umstritten, ob tatsächlich eine Beitragserhebungspflicht besteht. „Frankfurt und Wiesbaden haben keine Straßenbeitragssatzung, in Gießen wurde sie erst eingeführt“, berichtet Jürgen Ullrich, Referatsleiter beim Hessischen Städtetag. Er geht davon aus, dass ein Drittel der hessischen Kommunen keine Straßenbeiträge erhebt….Hier der ganze Bericht.

 
 
Das sollte man sich für die kommenden Wahlen in 2011 (Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl) merken.

[…]..Deren Hebesatz hatte das Stadtparlament zum Haushalt 2007 befristet bis 2010 von 290 auf 330 Punkte erhöht. Ziel war es damals, eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Nun sieht die neue Parlamentsmehrheit aus CDU und SPD allerdings keine Möglichkeit, den Satz wieder zu senken…[….]
….Schließlich komme nun die Straßenbeitragssatzung, sagte Hans Gensert (FDP).
. Hier der ganze Bericht.

Quelle: fr-online.de

Das kann ich mir gut vorstellen. Die CDU und SPD brauchen das Geld der Bürger für die neugeschaffenen Pöstchen.

Schließlich komme nun die Straßenbeitragssatzung, sagte Hans Gensert (FDP).
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Ist die Satzung schon beschlossen? Oder ist die Aussage so zu verstehen: „CDU und SPD haben die Mehrheit. Wir, die Oppoisition können nur dagegen stimmen. Verabschiedet wird es aber doch?“

Die Gebühren aus der Straßenbeitragssatzung können Sie NICHT auf die Mieter umlegen.
Wichtig für Eigentümer die Wohnungen vermieten.
 
Die Gebühren aus der Straßenbeitragssatzung können Sie NICHT auf die Mieter umlegen.
Die Grundsteuer B schon.
 
 
Diese Bericht zu diesem Thema:
Postenschacherei geht vor Bürgerinteresse!
Straßenbeitragssatzung! Geldbörsen der Bürger plündern.
 
 
Der Bericht wird weitergeführt.

Nachtrag 13.02.2010
Wenn eine Gebühr erhoben wird die zu hoch ist oder zu Unrecht erhoben wird, kann man sich dagegen wehren?

Hier geht es nicht um Gebühren, hier geht um Straßenbeiträge zwischen 2000 – 20.000 €.
Ein lukratives Geschäft für Rechtsanwälte, mit großem oder kleinem Wissen über Verwaltungsrecht und den sicheren Blick auf den Streitwert.

Seit Jahrzehnten toben vor den Verwaltungsgerichten ( VG ) und Oberverwal- tungsgerichten ( OVG ), oder dem Verwaltungsgerichtshof – Kassel ( VGH ) erbitterte Kämpfe zwischen Grundstücksbesitzern und Kommunen.

Grundstücksbesitzer müssen sich bei solch hohen Streitwerten durch Rechtsan- wälte (RA) vor den Gerichten vertreten lassen. Meist verlieren die Kläger gegen zu hohe Straßenbeitragsforderungen die Prozesse.
Die z.Z bestehenden Gesetze und die auf diese aufgebauten Satzungen für Beiträge lassen dem Kläger nur wenige Möglichkeiten.
Der Gesetzgeber hat Beitragsforderungen für Str.Anliegerbeiträge mit Beiträgen für Sanierungen und Straßenerneuerungen vermischt.

Die Kommunen können sich durch ihren Städte- und Gemeindebund vor den VG‘s oder VGH‘s vertreten lassen. Die Kläger, die Grundstücksbesitzer, bezahlen diese Prozesse selbst.

In den Verwaltungshaushalten der Kommunen, der Eigenbetriebe oder über Gebühren im Haushalt der G.m.b.H., sind für Streitverfahren extra Mittel eingesetzt. Diese Mittel kommen aus der Grundsteuer „ B “ und aus Gebühren.
Ca. 98 % der Grundstücksbesitzer bezahlen, aus finanziellen Gründen wegen des hohen Streitwertes die geforderten Beiträge für die Sanierung ihrer Straße ohne Widerrede.
Es müßte also grundsätzlich nach Möglichkeiten gesucht werden, um die unnötigen Streitereien über die unsozialen Beiträge für die grundlegenden Erneuerungen von Straßen erträglich zu gestalten…Hier lesen Sie den ganzen Bericht

Quelle: http://www.vbg-recht.org

 
Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 
Lesen Sie hier etwas über eine außergewöhnliche aber sehr kreative Idee.
 
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Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011