Die Abzocker denken sich immer etwas Neues aus.

Die Abzocker denken sich immer etwas Neues aus.

Bevor Sie die ausführliche Vorgehensweise der Abzocker bei http://www.mimikama.at/ lesen einige Hinweise.

» Ist für einen Endverbraucher ein Dienst kostenpflichtig, muss auf dem „Finalen Button“ dies auch vermerkt sein.

» In dem Beispiel bei http://www.mimikama.at/ soll durch vorgeschaltete Seiten der Verbraucher dazu verleitet werden, die Fragen ohne Beachtung der Hinweistexte zu bestätigen.

» Mit dem letzten „Finalen Button“ ändert sich dieser Text. Es wird auf die Kostenpflicht hingewiesen. Der Text ÜBER dem Button ist für den Verbraucher aber NICHT von Interesse. Kostenpflichtig oder ähnliches muss auf dem Button stehen.

» Jetzt kommt die riesige Sauerei der Abzockerbande. Sie sollen das WLAN ausschalten.

Warum denn WLAN abschalten? Die Abzocker haben es auf die Nutzer von Smartphones abgesehen. Wenn Sie WLAN abschalten und „Mobil“ weitersurfen, erhalten die Abzocker Ihre Handynummer und werden jetzt über die Telefonrechung abbuchen.
 
Mit diesen Informationen ausgestattet, sollten Sie unbedingt bei http://www.mimikama.at/ weiterlesen.
 
 
Siehe auch
Buttonlösung
» 13.09.2013 Betrugsversuche über das Smartphone / Handy
» 17.05.2012 Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?7


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Blöder geht es kaum noch.

Blöder geht es kaum noch…. wird ein erfahrener Anwender zu dieser Phishing-Mail sagen.
 

Phishing-Mail Sparkasse
Phishing-Mail Sparkasse

 
Man kann aber sicher sein, dass es wieder Anwender gibt, die auf eine solche Mail antworten.
 
» Welche Sparkasse ist das?
» Kennt man Ihren Namen nicht?
» Was soll der QR-Code?
» Was soll der Link zu Polen? (http://www.aurora-bielizna–dot–pl/images/prevlabels.p*h*p Link ist unbrauchbar gemacht )
 
Durchlesen. Fehler einprägen. Papierkorb.

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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B2B Portal Artikel von RA Thomas Rader

Gegenseite schießt ein Eigentor.

[..]Unser Mandant hatte sich im Juli 2013 auf overstock-business.de angemeldet und unter “Basis Angaben” seinen Vor- und Zunamen angegeben während er unter “Adressdaten” den Namen und die Anschrift seiner Arbeitgeberin – einer GmbH – eingetragen hatte.[..] Lesen Sie den Artikel bei Kanzlei Rader.

 
 
Dieser Artikel zeigt: „Der Gesetzgeber hat die Kreativität derer unterschätz, die durch verwirrende Angaben/Abfragen, den Nutzer zu ungewollten ABOs verleiten wollen.“
 
Die nach einer Kündigung des ungewollten ABOs folgenden Drohungen und Inkassoverfahren kennen wir aus der trockengelegten Abzockszene im Rodgau. Hier hat die Buttonlösung gegriffen.
 
Siehe auch
» Abofalle trotz Buttonlösung.
 
 

Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie Urmann + Collegen (U+C)

Ob die RA Kanzlei Urmann und Collegen ( U+C ) ein besinnliches Weihnachtsfest hat?
[…]Für einen strafbaren Betrugsversuch durch den Abmahnanwalt fehlt es dann nur noch am sogenannten Tatentschluss, also dem „Vorsatz“ beim Versuch: Der Anwalt muss es bei der Abmahnung immerhin für möglich gehalten haben, dass es gar nicht zu einem Streaming gekommen ist, und sich hiermit abgefunden haben, frei nach dem Motto: „Was kümmert’s mich, wie die IP-Adressen ermittelt wurden!“ Presseberichten zufolge soll ein Abmahn-Anwalt sich in einem Interview tatsächlich in diesem Sinne geäußert haben. Das würde die Staatsanwaltschaft natürlich sehr freuen, deutet es doch auf ein „billigendes In-Kauf-nehmen“ hin, dass Forderungen objektiv nicht bestanden.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei Heise.de

Sie finden bei dem o.g. Artikel auch die Strafanzeige der Rechtsanwälte Müller, Müller und Rößner gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann.
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. RedTube Abmahnskandal
 
Schlagzeile bei Bild.de
LANDGERICHT ENTSCHEIDET Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer unzulässig
 
 

Hinweis der Landesjustizverwaltungen und Bundesministerium

Landesjustizverwaltungen und Bundesministerium

Wichtiger Hinweis:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Kontext mit den Kosten, die in Zusammenhang mit der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere für die Erteilung der Restschuldbefreiung und der Durchführung, erhoben werden, vor irreführenden Bekanntmachungen und Zahlungsaufforderungen. Diese sind im Einzelfall auch schon fernmündlich mitgeteilt worden.
 
Die Aufforderungen erwecken einen offiziellen Eindruck und erfolgen teilweise auch unter Verwendung geschützter Domain Namen, wie z.B. auch www.insolvenzbekanntmachungen.de. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Gerichte über offizielle E-Mail Anschriften verfügen und sich nicht Provider wie z.B. GMX, GMAIL, WEB o.ä. bedienen. Ferner werden seitens der Gerichte keine Mobiltelefonnummern für Rückfragen angegeben.
 
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Insolvenzgericht.
 
Wegen weiterer Informationen wird auch auf die allgemeinen Hinweise unter http://www.justiz.de/onlinedienste/index.php#hinweis Bezug genommen.
Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Online-Banking. Neuer Trojaner unterwegs

Online-Banking. Neuer Trojaner unterwegs

Das BürgerCert informiert.

Ein neuer Trojaner lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die Online-Banking-Sicherheit.
 
Kaspersky berichtete kürzlich über den „Neverquest“ genannten Trojaner, der weltweit bereits tausende Computer infiziert habe. Er ist seit Juli aktiv und unter anderem Namen („Vawtrak“) auch schon bei anderen Herstellern von Antiviren-Software bekannt.
 
Die Schadsoftware stiehlt Nutzernamen und Passwörter von Bankkonten sowie Daten, die von Anwendern auf manipulierten Webseiten von Banken eingegeben werden. Spezielle Skripte für die Browser Internet Explorer und Firefox ermöglichen den Datendiebstahl, indem sie dem Trojaner Kontrolle über die Browser-Verbindung mit den Steuerungs-Servern der Cyber-Kriminellen ermöglichen. Dies geschieht, sobald Seiten aufgerufen werden, die auf einer Liste mit 28 Webseiten stehen. Darunter sind große internationale Banken – unter anderem auch aus Deutschland – sowie Online-Bezahldienste. Nach dem Zugriff auf ein Benutzerkonto eines Online-Banking-Systems, transferieren die Cyber-Kriminellen Geld der Opfer auf eigene Konten oder auf Konten anderer Opfer.
 
Die Schadsoftware wird bereits von den meisten Anti-Viren-Programmen erkannt, wenn die Signaturen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Weitere Empfehlungen zur Sicherheit beim Online-Banking finden Sie auf den BSI für Bürger
Webseiten

Ein Service vom Büprger-Cert (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
In der Adventszeit gibt Ihnen Argus täglich Tipps und Hinweise in seinem IT-Sicherheitskalender auf der BSI für Bürger Webseite


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Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Heute schon GEZahlt?

[..]Der Kreativität von Abzockern scheinen keine Grenzen gesetzt. Wer Post mit Betreff „Beitragsaktion Rundfunkgebühren 2014“ erhält, die die Zahlung von exakt 161,82 Euro schmackhaft machen will, sollte sie in den Mülleimer befördern. Es handelt sich um Betrug.[..]Lesen Sie den ganzen bei OP-Online.


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