Mädchen ab 13 dürfen nicht mehr mitlaufen. Bürgermeister Kern gibt den Startschuss.

Laufen Ahamadiyya
Laufen Ahamadiyya

Das in Rödermark. Das in Hessen. Ahamadiyya Muslime-Gemeinde lässt Mädchen ab 13 nicht mehr mitlaufen.
Die Kinder, bei denen auch islamische Mädchen bis 13 Jahren mitlaufen konnten (danach werden sie von den Läufen ausgeschlossen), machten auf den Startpfiff von Bürgermeister Kern [..] So konnte man es am 2.10.2016 in der Offenbach Post lesen.

Worüber stimmen wir u.a. am 28.10.2018 ab?
Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen. Stärkung und Förderung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Gut, es wird ab 28.10.2018 erst darüber abgestimmt. Kann ja sein, dass die man in Hessen diesen neuen Absatz im Artikel 1 der Hessischen Verfassung ablehnt. Dann kann man in 2019 wieder den Benefizlauf, ohne die ausgeschlossenen Mädchen, erneut veranstalten.

Über die o.g. Änderungen der Verfassung des Landes Hessen, können Sie sich am 23.10.2018 informieren. Uwe Hahn in Rödermark zur Änderung der Hessischen Landesverfassung.

Siehe auch
» 05.10.2018 Pressemeldung der Freien Wähler Rödermark (FWR)
» 05.10.2018 Benefizlauf der Ahmadiyya-Gemeinde wird zum Politikum


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011