Bahnhof Rödermark. Freie Wähler

Pressemeldung der Freien Wähler Rödermark.

Bahnhofsverkauf führt aufs Abstellgleis
13.12.2011 Presseerklärung der FREIEN WÄHLER

Der Verkauf des Bahnhofsgebäudes in Ober – Roden sollte längst Geschichte sein. Als neue Heimat für ein lokales Steuerbüro, eine hochwertige Gastronomie und renoviert nach alten Vorlagen, sollte das Bahnhofsgebäude in neuem Glanze erstrahlen. Der geplante Bahnhofsvorplatz sollte als ein kleiner, begrünter Park zum Treffpunkt der Bürger und Reisenden werden. Fehlanzeige!! Der Bahnhof Ober -Roden und Umgebung sind immer noch einer der unattraktivsten Flächen Rödermarks. Müllbehälter, wild geparkte Fahrzeuge, und das alte ungepflegte Bahnhofsgebäude dominieren das Bild. Die FREIEN WÄHLER Rödermark sind entsetzt über die handwerklichen Fehler der Stadt bei der Abwicklung des ganzen Bahnhofsgeschäfts. Hier scheint alles schief gelaufen zu sein und zu laufen. Die Hiobsbotschaft, Denkmalschutz für das Gebäude, setzt dem Ganzen eine angekratzte Krone auf. Manfred Rädlein, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rödermark und sein Vize, Peter Schröder, haben kurzfristig beschlossen, sich dem Antrag der Oppositionsparteien für einen Akteneinsichtsausschuss anzuschließen, um so Licht in das undurchdringliche Dickicht der Ungereimtheiten zu bringen. Diese Art von ungenügender Arbeit gilt es zukünftig zu verhindern, konstatieren die FWR mit Blick auf den geplanten Kauf des Jäger Hauses, am Rathausplatz in Ober-Roden gelegen. Für die FWR ein erneutes Vabanque – Spiel mit einem großen „schwarzen Loch“ bezüglich der nach dem Erwerb anfallenden Folgekosten für eine spätere sinnvolle Verwendung dieses Gebäudes. Im Gegensatz zu “Monopoly” jedoch, geht es hier nicht um eine Spielwährung, sondern um echtes Geld und zwar um das der Bürger
Quelle: Freie Wähler Rödermark

Siehe auch:
Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der FDP Rödermark
Bahnhof Rödermark Ober-Roden. Presseerklärung der SPD
Rödermark. SPD, FDP und Freie Wähler fordern Akteneinsicht (Bahnhof)
 
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung

Rödermark. SPD, FDP und Freie Wähler fordern Akteneinsicht (Bahnhof)

Antrag der SPD, FDP und Freie Wähler: „Akteneinsichtsausschuss“

Sachverhalt/ Begründung
 
Nach § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.
 
Bezüglich des sich mittlerweile über 4 Jahre hinziehenden Themenkomplexes „Erwerb des Bahnhofsgebäude Ober?Roden durch die Stadt Rödermark“ besteht nach wie vor eine Vielzahl von offenen Fragen und damit einhergehend großer Aufklärungsbedarf. Insbesondere kann aktuell nicht vollständig bzw. mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Stadt ein erheblicher und ggf. vermeidbarer finanzieller Schaden entstanden ist. Eine bestehende Anfrage der SPD?Fraktion hinsichtlich der bis dato aufgelaufenen Kosten für die Leitungsumlegung wurde bisher seitens des Magistrat nicht beantwortet.
 
Aufgrund der finanziellen Tragweite sowie der praktischen Bedeutsamkeit der Sache für die Stadt Rödermark insgesamt beantragen die Fraktionen der SPD und der FDP daher die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 II 2 2. Hs. HGO zur Klärung der Vorgänge um den Erwerb des Bahnhofes Ober?Roden durch die Stadt Rödermark sowie der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen. Akteneinsichtsausschuss kann/sollte der Haupt?, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss sein.
 
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.
Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober?Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.
I. Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:
1.) Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG
2.) Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss
3.) Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege? und Leitungsrechte, etc.)
4.) Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)
5.) Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt
6.) Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude
7.) Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude
8.) Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG
9.) Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.
 
II.) Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:
1.) Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden
2.) Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG
3.) Der notarielle Kaufvertrag in Gänze
4.) Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung

 
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Hier ist der Bahnhof Rödermark / Ober-Roden schon als Denkmal eingezeichnet
Quelle: buergergis.kreis-offenbach.de

Bahnhof Rödermark Ober-Roden eingezeichet als Denkmal
Bahnhof Rödermark Ober-Roden eingezeichet als Denkmal

Legende zu dem Plan
Legende zu dem Plan

 
Scheinbar steht das Gebäude – Döner – auch unter Denkmalschutz. Hoffentlich ist das auch dem Betreiber des Aspava bekannt.
 
 
Siehe hierzu:
Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der FDP Rödermark
Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der SPD Rödermark
 
Bahnhof Offenbach Bieber
Diesen Brief müssen Sie gelesen haben.
Gesellschaft für Offenbacher Irritationen
 
Siehe auch
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung