Wie ist das mit dem Personalausweis?

Es herrscht allseits die Meinung, dass Personen über 16 Jahre, einen Personalausweis bei sich führen müssen. Das ist FALSCH. Personen über 16 Jahre müssen einen Personalausweis besitzen. Diesen aber nicht bei sich zu führen.

Es ist also auch KEIN Ordnungsgeld zu zahlen, wenn Sie z.B. der Polizei den Ausweis zeigen sollen, diesen aber nicht dabei haben. Auf Verlangen müssen Sie (über 16 Jahre) aber in der Lage sein, sich auszuweisen. Z.B. fahren Sie mit der Polizei nach Hause, weil dort Ihr Ausweis auf dem Küchentisch liegt.

Wenn in das Ausland gereist wird, ist der Personalausweis bzw. Pass mitzuführen.
Wenn ich ein Auto lenke, muss ich einen Führerschein dabei haben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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