Zur Sondersitzung BUSE die BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober Roden

BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022
BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022

Presseerklärung der BI Rodaustraße und
BIVER Ortsgruppe Ober Roden
Bürgerinitiativen verbuchen kleinen Teilerfolg / Sondersitzung erfährt geteiltes Echo /
Handeln statt nur versprechen

Auf ein, wie seit Jahren nicht mehr dagewesenes, großes und reges Interesse vieler lärmgeplagter Anwohner*innen stieß am vergangenen Donnerstag die Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie in deren Mittelpunkt u.a. das seit Jahren geforderte LKW Durchfahrtsverbot auf der L3097 (Mainzer, Hanauer und Nieder Röder Str.) durch Ober Roden stand.

Als Grundlage für die Beantragung dessen dient dabei das Gutachten von Moritz von Mörner. Demnach soll der der Schwerlastverkehr aus Richtung Urberach bzw. Richtung Rodgau auf den Rödermarkring bzw. auf die B45 ausweichen. Für diese einzig mögliche Ausweichroute wurde nun ein Beschilderungsplan erstellt. Dieser wird dem Kreis vorgelegt, der dann das Anhörungsverfahren mit Nachbarkommunen, RP Darmstadt und Hessen Mobil in die Wege leitet und abschließend über das Lkw-Durchfahrverbot entscheidet. Von Seiten des RP, so der Gutachter, gebe es „ein leichtes Daumen hoch“, was vorsichtig optimistisch stimme.

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Sondersitzung BUSE 08.12.2022

Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete
Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete

Nachtrag 22.12.2022

» Erkenntnisse der Fokusgruppen
 
Präsentation Planungsbüro von Mörner
» LKW Durchfahrtsverbot.
Präsentation Dipl.-Ing. Klaus Freudl
» Anliegerparken


Die Sondersitzung BUSE am 8.12.2022 taugt nicht dazu, allen Anwohnern der besprochenen Gebiete Hoffnung zu machen, dass sich bezüglich ihres Anliegens eine Besserung abzeichnen wird.
Der Antrag der ‚Freien Wähler Rödermark‘, den anwesenden Bürgern das Rederecht zu erteilen, wurde von den Stadtverordneten angenommen. Angesichts der zahlreichen anwesenden Bürger war dies auch zu erwarten.

Zu beiden Themen:
Parken um den Bahnhof Ober-Roden„. Das Fazit vom Gutachter. Anwohnerparken nicht durchsetzbar. Hier besteht laut Gutachter kein Handlungsbedarf. Erwähnenswert ist der Zähltag. Am 2.6.2022 wurde die Anzahl der freien Parkplätze (von 400) ermittelt. Im Juni wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt.
Ich bin nicht sicher. Ich glaube, es waren 100 freie Parkplätze.
 
Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“ wohl die einzige Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung/Lärmminderung herbeizuführen. Allerdings müssen hier die Nachbarkommunen mitspielen. Wird wohl ein längerer Prozess werden, dessen Ende wohl, wie bei der Ortsumgehung Urberach, nicht alle Bürger erleben werden. Diejenigen, die besser Bescheid wissen als ich, sind wesentlich optimistischer. Auch ich hoffe, dass die Fachleute recht behalten.

Das Ergebnis der Gutachten wird zeitnah auf der Webseite der Stadt Rödermark veröffentlicht. Ich hoffe, es werden auch die Messprotokolle/Zählprotokolle mit veröffentlicht. Man wird dann mit Erstaunen lesen können, wie langsam (sic!) in Rödermark die Fahrzeuge unterwegs sind.

Die für mich erschreckende Erkenntnis ist die,
mit welchen Informationen in unserem Land Entscheidungen getroffen werden. Eine einzige Messung genügt, um daraus das Mittel zu bestimmen, das für alle weiteren Maßnahmen herangezogen wird. Um das zu verdeutlichen, zeigte ein Bürger einen Vergleich auf: Wenn man den Kopf im Kühlschrank stecken hat und die Füße im Backofen, dann dürfte im Schnitt die Temperatur noch zum Überleben reichen. Fazit. Mit einem tiefgefrorenen Kopf und angebrannten Füßen lässt sich gut weiterleben.

Jetzt liegen die Parameter aus dem Gutachten
für den leidgeplagten Bürger rund um den Bahnhof, der Kipferl Kreuzung und Rodaustraße vor. Die Parameter geben wenig Hoffnung auf Besserung. Die Stadt hat jetzt ein Mittel an der Hand, um bei künftigen Problemen auf diese Gutachten hinzuweisen und sich auf den Standpunkt zu stellen: „Uns sind die Hände gebunden.

Geschwindigkeitsüberprüfung/Blitzer
Vom Ordnungsamt werden solche Aktionen als wenig erfolgversprechend angesehen.
Auch wohl deshalb, weil in verschiedenen Rödermärker Facebook-Gruppen regelmäßig und zeitnah vor mobilen Blitzern gewarnt wird. Fragen Sie einmal die leidgeplagten Anwohner, was die von diesen Meldungen halten.

Lärm durch schlechte Straßen und deren Behebung
Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben, bemängelten den seit geraumer Zeit schlechten Zustand der Straßen. Die Straßenschäden werden der Verwaltung mit Bild und Text gemeldet. Ein nicht unerheblicher Teil der Lärmbelästigung ist auf den schlechten Zustand der Straßen zurückzuführen.

Ein schwieriges Thema.
Auch, wenn es sich um Straßen der Stadt Rödermark handelt.
Ich bin aber auch sicher, dass Kreativität und der Griff in die nicht standardmäßig vorgegebenen Schubladen, zu akzeptablen Lösungen führen könnten.


» Siehe hierzu auch den Artikel bei OP-Online


Gespräch nach der Sitzung. Hier die versprochene Erklärung.
 
Fragen, die sich aus dem Sitzungsverlauf ergeben haben.
Rettungsschirm
Ja, wir haben den in der Sitzung angesprochenen ERSTEN Rettungsschirm hinter uns gelassen. Rödermark hat aber einen weiteren Rettungsschirm in Anspruch genommen. „Hessenkasse“ genannt. Die Hessenkasse unterliegt allerdings anderen Regeln als der „erste Rettungsschirm“. Bei der Hessenkasse werden teilweise Schulden gestrichen. Für den Rest der Schulden zahlt jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) 25,00 € pro Jahr und das 20 Jahre lang. Bei 28.000 Einwohnern 700.000,00 €, die über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. „Rödermark hängt weiter am Tropf.“

Schlechter Straßenzustand. Rödermark erhebt keine Straßenbeiträge.
Vorweg. Wir müssen in Rödermark dankbar dafür sein, dass Bürgermeister Kern sich gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gestellt hat. Auch seine Entscheidung, die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ nach nur einem Tag wieder zurückzunehmen, — ein Segen für die Bevölkerung.
Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden.
 
Die Aussage, gefallen in der Ausschusssitzung – wir haben keine Straßenbeitragssatzung -, kann man so nicht stehen lassen.
Richtig ist: Es werden keine Straßenbeiträge über eine Satzung erhoben. Beiträge zur grundhaften Sanierung der Straßen werden über eine erhöhte Grundsteuer B gezahlt. Schon in 2005 hat der Kämmerer und Erste Stadtrat Herr Sturm so gehandelt. Hier die entsprechende Aussage:
[..] kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: (Herr Sturm in 2005)
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle
2013. Artikel bei fr-online bestätigt:
[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. [..] In 2020 war es dann soweit. Von 540 Prozentpunkte auf 715.

In Rödermark werden die Kosten, die durch eine „grundhafte Sanierung“ der Straßen entstehen, nicht über eine Satzung eingezogen, sondern sind schon seit mindestens 2005 (für mich die erste dokumentierte Aussage) ein Bestandteil der Grundsteuer B.

Straßenbeitrag mit Satzung
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Satzung und 50% aus dem laufenden Haushalt bestritten.
In Rödermark (glücklicherweise) ohne Satzung.
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Grundsteuer B eingezogen. 50% wie bei Bestehen einer Satzung aus dem laufenden Haushalt.

Wie hoch könnte der Betrag sein, den der Bürger zurzeit zahlt?
In den 190 Prozentpunkten in 2006 auf 715 Prozentpunkte angestiegenen Grundsteuer B dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil an „Straßenbeitrag“ befinden. Seit 2005 sind Aussagen von Stadtkämmerer und Bürgermeister dokumentiert, die eine Grundsteuererhöhung damit begründen, weil in Rödermark kein Straßenbeitrag erhoben wird. Dass den Bürgern der Anteil (Prozentpunkte) nicht bekannt gegeben wird, der für die „grundhafte Sanierung“ gedacht ist, ist aus Sicht der Verwaltung/Stadtkämmererin verständlich. Könnte Diskussionen auslösen, die unangenehm werden könnten.
Siehe Zusammenfassung Grundsteuer B
 
Wir können getrost davon ausgehen, dass sich der von den Bürgern jährlich geleistete Anteil zu einem „Straßenbeitrag“ zurzeit so um die 100 Prozentpunkte (von 715) bewegen könnte. In Euro ausgedrückt, mehr als 1.000.000,00 Mio. Dieser Betrag wird von der Stadt jährlich über die Grundsteuer B eingezogen und sollte den Regeln nach 50% (Schnitt) der Kosten für die „grundhafte Sanierung“ decken. Dies bedeutet auch, wir könnten in Rödermark im Prinzip jährlich 2 Mio. Euro in die „grundhafte Sanierung“ investieren. 50% der Kosten müssen auch mit einer Straßenbeitragssatzung über den normalen Haushalt finanziert werden.

Investiert die Stadt nicht jährlich den Betrag von 1 Mio.
für die „grundhafte Sanierung“,  könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Stadt den Bürgern einen gewissen Betrag der erhobenen Grundsteuer B zurückerstatten müsste.

Festzuhalten sei.
Der Bürger leistet seinen finanziellen Anteil, dass die bestehende Infrastruktur nicht verkommt. Wenn die Stadt nicht mindestens 2 Mio. jährlich (laut von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten sind 2.200.000,00 notwendig) in die „grundhafte Sanierung“ der Straßen investiert, könnte man dem Bürgermeister und seiner Kämmerin dann den Vorwurf machen, man geht nicht sorgsam mit dem Geld der Bürger um? Lässt man in Rödermark die bestehende Infrastruktur verkommen, weil man sich durch neue, teilweise völlig überflüssige Projekte verzettelt und deshalb Geld fehlt?

Grundsteuer ist nicht zweckgebunden


Für Rödermark angedacht, als noch eine Straßenbeitragssatzung im Gespräch war.
Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
Haupterschließungsstraßen: 50 Prozent dürfen umgelegt werden
Hauptverkehrsstraßen: 25 Prozent dürfen umgelegt werden
Schnitt 50%


Unsortiert:
» Zusammenfassung Haushalt/Schutzschirm/Hessenkasse
» Zusammenfassung: Grüne Mitte, Odenwaldstr. Kapellenstr. Babenhäuser Str., Freiherr vom Stein Str. Stadtgrün, Stadtumbau, Radwege
» Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
» Messenhausen. Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab
» Messenhausen. Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?

Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig.
Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.
» Der Schildawald zu Ober-Roden. Babenhäuser Straße
» Verwaltungsgericht. Klage

» Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden

Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden –
zum OP-Artikel „Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab“, vom 07.05.2021

„Wir Anwohner bilden uns das also alles nur ein“, so die resignierende Feststellung von Herrn Scholz aus Messenhausen zur ablehnenden Haltung der Stadt zu Beschwerden über Lärm- und Sicherheitsprobleme in der Urberacher Straße. Verstoß arme Kontrollen und unauffällige Messungen hätten zu dem Ergebnis geführt. Mit Hinweis auf das Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ – wann auch immer das sein soll – und einer dann entstehenden Querspange wird das Anliegen beiseite gewischt.

Das Ergebnis passt leider ins Bild, das die Stadt seit fast drei Jahren den BI’s mit dem (Leid)Satz „Wer etwas (politisch) will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe“ vorlebt.
Im Gegensatz zu den Bürgern aus Messenhausen werden wir nicht resignieren, zumal uns seitens der Freien Wähler, der SPD und AL/Die Grünen vor der Wahl intensive Unterstützung zugesagt wurde.

Erneut müssen wir leider auch der 1. Stadträtin widersprechen. So sind uns Kommunen, die Tempo 30 zurücknehmen mussten, nicht bekannt. Rundum ist vielmehr gegenteiliges festzustellen. Selbst in Rödermark ist in der Robert-Bloch-, Frankfurter- und Dieburger Str. Tempo 30 angeordnet. Auch für weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Fahrbahnverengung, Verkehrsinsel, Zebra-/Radfahrstreifen, Flüsterasphalt) ist die Stadt für die Rodaustraße als Gemeindestraße anordnungsbefugt, der Kreis ist (nur) anzuhören.

Flüsterasphalt steht dabei für uns nicht an erster Stelle. Allerdings ist uns auch keine Studie bekannt, die aussagt, dass sich dessen Wirksamkeit erst ab 80 km/h entfalte. So hat die Stadt Frankfurt bereits eine Effektivität ab 40 km/h festgestellt (Quelle: Frankfurter Rundschau v. 19.02.2014). Für Maßnahmen an der L3097 ist der Kreis zwar mit einzubeziehen, dennoch muss die Stadt ein Konzept erstellen, um insbesondere das LKW-Durchfahrtsverbot durchsetzen zu können. Das nun plötzlich von Frau Schülner beworbene Nachtfahrverbot für LKW wird von uns, da ohne Nutzen, kategorisch abgelehnt. Neben der Frage, wer es kontrollieren würde, stellen die wenigen LKW nachts kein Lärm-Problem an sich dar; auch verhindert es nicht den Lärm, den Schmutz, die Sicherheit und erst recht nicht die Erschütterungsschäden an Gebäuden vieler Anwohner durch die immens vielen LKW tagsüber. Fortsetzung folgt.

gez.
Jakob Rhein – Norbert Kern – 09.05.2021
BI Rodaustraße – BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
 
Siehe auch
» 13.05.2021 Kritik an Verkehrsbelastung
  KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung, Rodaustraße

Lärmproblematik Rodaustraße

FDP Rödermark zur Rodaustraße.
FDP Rödermark zur Rodaustraße.

FDP nimmt Stellung
Lärmproblematik Rodaustraße

In einer Pressemitteilung (Heimatblatt Seite 5) fasst die BI Rodaustraße die Aussagen der Parteien zum Thema Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr zusammen. Die Auffassung der FDP wird dabei zu stark pauschalisiert und in einigen Punkten auch nicht korrekt wiedergegeben.

Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Stellungnahme Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße zum Artikel der OP vom 2.2.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Am 2.2.2021 gab es zu „Diskussion um Entlastung der Rödermärker Hauptstraßen“ einen Artikel in der Offenbach Post

Da aus Sicht der Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße die Aussagen der Stadt Rödermark nicht ganz stimmen, wurde von den beiden Bürgerinitiativen die nachfolgende Stellungnahme verfasst.

BIVER & BI Rodaustraße
Stellungnahme zum OP-Artikel vom 02.02.2021
Erste Hilfe für „Problemstraßen“

Mit Interesse haben wir die Äußerungen der 1. Stadträtin Frau Schülner zur Zwischenbilanz des „Runden Tisches“ gelesen. Der Inhalt liest sich zwar positiv, aber leider nur für den neutralen Betrachter und die Stadtverantwortlichen, aber nicht für die lärm- und abgasgeplagten Anwohner in der Rodaustraße in Urberach und entlang der L-3097 in Ober-Roden.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, rühmt sich die Stadt mit der Vergabe von Gutachten zur Lärmmessung und Überprüfung des real existierenden Schwerlastverkehrs; auch soll ein Konzept zum Aufstellen von Blitzern erarbeitet werden. In den jeweiligen Videokonferenzen wurde dafür die Zeitspanne von weiteren 6-12 Monaten (!) angekündigt – ein weiterer Sommer bei geschlossenen Fenstern bzw. lärmbegleitenden Grillsessions. Nach nun mehr als zwei Jahren Warten, ein erneuter Schlag in das Gesicht der betroffenen Wahl-Bürger.

Kritisch zu hinterfragen sind die wenigen Blitzergebnisse, die mit ihrer eklatanten Auffälligkeit kein reales Ergebnis abbilden. Wie die 1. Stadträtin dazu erklärt, lege der Erlass dazu ausdrücklich fest, dass eine aktive Tarnung (z.B. Tarnnetz) der Messtechnik grundsätzlich nicht erfolgen darf. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache: vom Grundsatz her, mit Ausnahmen. Zu den Ausnahmen bei mobilen Blitzern zählt u.a. die Nutzung der Umgebungsverhältnisse (z.B. Bäume, Sträucher, Laternen) die sehr wohl zur Tarnung der Geräte genutzt werden dürfen (Quelle: Polizeiakademie Hessen).

Wie wenig sinnhaft das offene Blitzen für eine Verkehrserhebung ist, zeigen die Zahlen einer verdeckten Erhebung, die von der Stadt bereits im Mai 2019 in der Rodaustraße in Urberach über 1 Woche (7-Tage/24h) vorgenommen wurde. An Werktagen wurden damals ca. 10.000 Fahrzeuge gezählt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Richtungen an Werktagen von 63% und am Wochenende von 72% der Fahrzeuge nicht eingehalten wurde, d.h. ca. 7 von 10 fuhren zu schnell.
Gleichfalls betrug der LKW Anteil im Aufzeichnungszeitraum zwischen 571 – 726 LKW und ergab im Spitzenwert gar 809 LKW. Nachweisbar ist bereits jetzt, dass zwischen 80-90% dieser Trucker auf der L-3097 durch das Wohngebiet in Ober-Roden fahren. Die aufgestellten und in Rodgau geplanten „Empfehlungsverkehrszeichen“ VZ-422 sind reine Makulatur, weil nur „Empfehlung“, und werden von den Navigationsgeräten bzw. den Fahrern nachweisbar ignoriert.
Positiv der offenen „Blitzeraktion“ gutzuheißen ist, dass sich, sobald ein Blitzer präsent ist, schlagartig fast alle Fahrzeuge an die zulässige Geschwindigkeit halten. Dies bekräftigt die Forderung der BI, dass nur dauerhafte Messanlagen Sinn machen.

Für uns als BI stellt sich hier allerdings die berechtigte Frage, warum die Stadt in Anbetracht dieser enormen Zahlen aus 2019 nicht pro aktiv tätig wurde und straßenverkehrsrechtliche Schritte/Maßnahmen einleitete, um damit auch ihrem Leitbild gerecht zu werden.

Von möglichen Fahrbahnverengungsmaßnahmen, wie z.B. langgestreckten, begrünbaren Verkehrsinseln, die zu Geschwindigkeits- und damit Lärmminderungen führen, keine Spur. In vielen Nachbarkommunen, so z.B. in Münster (L-3095) oder Dieburg (L-3094), ist dies trotz Landstraßencharakter möglich. In Rödermark bleibt es bei der maximalen Gefährlichkeit die Rodaustraße zur Bulau, die Mainzer Str. Höhe TG-Sportplatz, die Hanauer Str. Höhe Blumenhaus Wittich oder die Nieder-Röder-Str. zwischen Germania-Sportplatz und Kläranlage zu überqueren.

Hinsichtlich der sich täglich verschlechternden Straßenschäden, die den LKW-Lärm um ein vielfaches verstärken, gibt sich die Stadt mit dem Hinweis von HessenMobil auf eine Sanierung der L-3097 in Ober-Roden nicht vor 2025 (!) zufrieden, obwohl vereinzelte Anwohner nach vibrierenden Fenstern nun bereits Risse an ihren Mauerwerken feststellen und in einem aktuellen Fall gar Verputz aus der Außenfassade des Hauses brach. „Nach fest kommt ab“ sagt der Volksmund, weshalb ein kausaler Zusammenhang zu den LKW nicht von der Hand zu weisen ist.
Doch vor ihrer „Anordnungshoheit/-befugnis“, z.B. Tempo30 bei Straßenschäden betreffend, drücken sich die Stadtverantwortlichen auch hier stetig mit dem Hinweis auf angeblich notwendige Gutachten. Wo bleibt der staatliche Eigentumsschutz?

Gleiches gilt hinsichtlich des möglichen LKW-Durchfahrtsverbots in Ober-Roden. Hier lässt u.a. § 45 StVO verschiedene Möglichkeiten zu. So z.B. zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen. D.h. praktisch könnte entsprechend begründet und bereits in anderen Fällen gerichtlich bestätigt (VGH München, vom 28.06.2018 – 11 CS 18.964), ein entsprechender Versuch gestartet werden, der in einem zeitnahen Ergebnis belegen würde, ob die Ableitung zu einer Verkehrsverlagerung mit Nachteilen anderer verbunden wäre, was verhindert werden soll/muss.
Vorliegend wäre also zu erproben, ob die Ableitung von der Landstraße-3097 auf die Bundesstraße-459 („Rödermarkring“, ausgewiesene Umgehung) und aus dem Wohngebiet raus, durch dann ein reines Industriegebiet zur B-45 hinführend – im Übrigen ausnahmslos Rödermärker Stadtgebiet – solche Nachteile mit sich bringen würde. Wir, die BI, können dies nicht erkennen. Welches Ergebnis soll nun das theoretische Gutachten bringen? Vielleicht hätte man seitens der Stadt ein solches vor Eröffnung der Offenthaler Umgehung in Auftrag geben sollen.

Alles in allem – aus unserer Sicht – Bisher wenig zufriedenstellende Ergebnisse, die wohl auch in diesem Jahr auf dem Rücken und der Gesundheit der betroffenen Bürger ausgetragen werden, denn wie es den Anschein hat, wird wohl von den zeitnahen Forderungen unserer BI auch in diesem Jahr nicht eine einzige real umgesetzt werden.

Norbert Kern, BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Jakob Rhein, BI Rodaustraße
Rödermark, den 04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Zu der Stellungnahme ergänzende Bermerkungen der BI.
Am 13.01.2021 haben mehrere Anwohner die zweistündige Blitzeraktion über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Positionen beobachtet und müssen folglich den Schlussfolgerungen der Stadt schlichtweg widersprechen.

  • 1. Die Geschwindigkeitsmessanlagen wurden nicht getarnt und ohne große Mühe direkt neben der Straße aufgestellt. Parallel lagen zwei Koffer auf dem Boden bzw. aufeinander. Somit waren diese und speziell die Messanlage mit dem Stativ direkt neben dem Auto der Ordnungspolizei für jeden Verkehrsteilnehmer aus weiter Ferne sichtbar (siehe Anhang). Des Weiteren war das Fahrzeug der Ordnungspolizei von vorne sehr gut mit den zwei Insassen in Polizeiuniform erkennbar.
  • 2. Bei den Fahrzeugen aus beiden Richtungen bemerkten sehr viele Fahrzeuge die Messanlage und bremsten die gesamte Kolonne ab. Alle Fahrzeuge wurden deutlich langsamer und man sah ein Lichtermeer and Bremslichtern. Vereinzelte Autos führen sehr langsam an der Messanlage vorbei wodurch hintere Autos sogar hupten.
  • 3. Des Weiteren warnten vorbeifahrende Autofahrer die entgegenkommenden Autofahrer indem diese Lichthupe gegeben hatten. Dieses Verhalten wurde bei ca. jedem 5 Fahrzeug in beide Richtungen auf der Höhe der Bahnbrücke bzw. des Getränkemarktes beobachtet.
  • Wegen den o.g. Punkten widersprechen die Daten der Blitzeraktion den Messungen der Stadt vom Mai 2019. Die BI Rodaustraße kann ruhigen Gewissens sagen, dass sich die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer aus 2019 leider nicht ins positive gewandelt hat.

Folglich ist es für die Anwohner nicht verständlich was die Stadt Rödermark mit der Interpretation der fehlerhaften Datengrundlage aus der Blitzeraktion beabsichtigen will.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

SPD fordert Lärmgutachten für Rodaustraße. Nachtrag

Pressemeldung SPD
Pressemeldung SPD

Nachtrag 29.01.2021
» Gutachter sollen Verkehrslärm prüfen


Pressemeldung SPD Rödermark
Lärmbelastung ist unerträglich.

Von den Beeinträchtigungen der Lebensqualität Rodaustraße durch permanenten Verkehrslärm konnten sich Vertreter der SPD im Herbst letzten Jahres selbst überzeugen. Valide Daten fehlen dazu allerdings. Das möchte die SPD jetzt ändern und fordert den Magistrat in einem Antrag auf, in Abstimmung mit Hessen Mobil auf der Rodaustraße zwischen der Kreuzung Motoren Lang und dem Hallenbad ein repräsentatives Lärmgutachten von einem zertifizierten Ingenieurbüro erstellen zu lassen.

Eine dort agierende Bürgerinitiative hatte bereits selbst Initiative gezeigt und auf eigene Kosten über einen repräsentativen Zeitraum Lärmmessungen durchgeführt. Das Ergebnis – wen wundert’s: es ist nach gängigen wissenschaftlichen Standards viel zu laut. Eine Unterschriftenliste der Rodaustraßen Anwohner wurde der Stadt übergeben. Die Hoffnung, dass dies dazu führen würde, dass die Stadt in Sachen Verkehrslärm nun umgehend tätig wird oder das Gespräch mit den Beschwerdeführern sucht, wurde allerdings enttäuscht. Die Thematik wurde stattdessen an den „Runden Tisch Verkehr“ verwiesen.

Nach Ansicht der SPD stünden einfache und probate Mittel zur sofortigen Entlastung der Lärmbelästigung der Anwohner der Rodaustraße bereit. “Wenn der politische Wille da wäre, könnte man dort umgehend Tempo 30 ausschildern. Wenn dieses Tempolimit dann auch noch regelmäßig, wenn nicht permanent, überprüft würde, wäre für die lärmgeplagten Anwohner schon viel gewonnen”, so die Spitzenkandidatin für die Kommunalwahl, Anke Rüger.

Die SPD greift daher zum Mittel eines Antrags an die Stadtverordnetenversammlung. Messungen durch ein geeignetes und hierfür zugelassenes Ingenieur-Büro sollen nun Klarheit über die wirkliche Lärmbelastung bringen. Auf Grund der ermittelten Daten sollten dann wirksame Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden.

„Über die Frage, ob die Rodaustraße jemals innerörtlich für Entlastung gesorgt hat, könne sicherlich gestritten werden. Unstrittig ist auf dieser Strecke die Lärmbelastung jedenfalls Besorgnis erregend geworden. Das zwingt zum Handeln“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Antragsteller Hidir Karademir abschließend.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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AL/GRÜNE zu Verkehrsbelastung in der Rodaustraße

Pressemitteilung AL/Die Grünen
Pressemitteilung AL/Die Grünen

Nachtrag 29.01.2021
» Gutachter sollen Verkehrslärm prüfen


Pressemeldung AL/GRÜNE zu Verkehrsbelastung in der Rodaustraße
Nach Ansicht der AL klagen die Bewohner der an die Rodaustraße angrenzenden Wohngebiete zu Recht über unzumutbare Lärmbeeinträchtigung. „Die Stadt tut deshalb gut daran“, so der AL/Grünen-Fraktionsvorsitzende Stefan Gerl, „die von den Anwohnern durchgeführten Lärmmessungen durch eine eigene Auftragsmessung zu verifizieren. Dann können auf gesicherter Grundlage konkrete Maßnahmen in Angriff genommen werden.“
 
Auf große Sympathie stoßen hierbei die Vorschläge der BI Rodaustraße auf Einführung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, das Auftragen eines schallabsorbierenden Flüsterasphalts sowie eine entschleunigte Fahrbahnführung mit ausgewiesenen Radwegen. Stefan Gerl: „Die Vorschläge der Anwohner sind durchdacht, seriös und nicht unfinanzierbar. Am Runden Tisch Verkehr werden wir dies alles wohlwollend unterstützen.“ Quelle: AL/Die Grünen