Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer

CO2 Steuer
CO2 Steuer

Ein Leser hat mich auf eine Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 30. Juli: hingewiesen.

[..]Fragestellung Gestellt sind mehrere Detailfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer. Ent-sprechend werden kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Steuer, sowie der aktuelle Stand der überwiegend diskutierten Modelle aufgezeigt (2.), bevor die folgenden Detail-fragen beantwortet werden: -Wäre eine CO2-Steuer eine Verbrauch-, Aufwand- oder Verkehrsteuer? (3.) -Welche weiteren Gesetze müssten geändert werden, um eine CO2-Steuer einzuführen? (4.) -Welche sonstigen Steuern, z.B. KFZ-Steuer, bepreisen schon heute den CO2-Anteil? (5.) [..]Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Ab wird es kompliziert.CO2 Steuer ja. Aber WIE.

[..]Dabei ergibt sich aus dem oben aufgezeigten Maßstab zunächst das Problem, dass eine Besteue-rung einer CO2-Emission aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits ausscheidet. Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts11 (CO2 wird emittiert und nicht ver-braucht), noch ist es ein Rechts-bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. Eine Be-steuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mit-hin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.12 Entsprechend dieser Grundlage gibt es verschie-dene Ansätze:[..]Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Letzter Satz in dem Dokument.
Der einzige Rechtsmechanismus, der an CO2-Emissionen als solche anknüpft und den CO2-Preis auch direkt beeinflussen soll, bzw. beeinflusst ist das EU-ETS.

Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Die Schweiz und die CO2 Steuer.

CO2 Steuer in der Schweiz
CO2 Steuer in der Schweiz

Vielfach wird in Deutschland bei der Diskussion um die CO2-Steuer die Schweiz als Vorbild genannt. Bei der Erwähnung der Schweiz als Vorbild geht allerdings, dass die Schweiz KEINE CO2 Steuer auf Kraftstoffe erhebt.

Wird Schweden als Vorbild genannt, sollten Sie sich den Artikel „Das Wunder der schwedischen CO2-Steuer“ durchlesen. Dann gleichen Sie es einfach einaml damit ab, wie es in Deutschland kommen könnte.

Siehe
» Vorbild Schweiz und Schweden?
» Das Wunder der schwedischen CO2-Steuer
» CO2-Steuer: In mehreren EU-Ländern längst Standard

Police Paper. Emissionshandel vs. CO2 Steuer

Police Paper. Emissionshandel vs. CO2 Steuer
Police Paper. Emissionshandel vs. CO2 Steuer

Die CO2-Steuer bzw. CO2-Abgabe legt dagegen einen Preis(aufschlag) fest, der mittelbar ebenfalls zur ge-wünschten Einhaltung der Minderungsziele führen soll. Bei einem Emissionshandelssystem ist also der Gesamt-ausstoß an Emissionen staatlich limitiert, der Preis wird hingegen frei im Markt gebildet. Dieser Mechanismus führt somit zu dem Ergebnis, das für den Klimaschutz re-levant ist: die Reduzierung von Treibhausgasen. Bei einer CO2-Steuer dürfen hingegen unbegrenzt Emissionen verursacht werden, jedoch ist der Preis für eine Einheit an ausgestoßenem CO2 staatlich festgelegt. Unklar ist hier jedoch, ob dieser politisch bestimmte Preis den gewünschten Klimaschutzeffekt einer Reduktion erzielen kann. Quelle: Friedrich Naumann Stiftung

Nach dem Lesen der beiden Papiere „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ und „Police Paper. Emissionshandel vs. CO2 Steuer“ dürfte meiner Meinung nach für das KLIMA die Entscheidung für den Emissionshandel der bessere Weg sein. Für die Politik wahrscheinlich die Klima-Steuer.

In der Offenbach Post kann man dazu lesen: „Die Wirtschaft stottert, die Steuerquellen sprudeln nicht mehr so üppig; welcher Politiker könnte da widerstehen, wenn Bürger, angefühtrt von Greta und ihren Jüngern, geradezu um höhere Steuern betteln – dem Klima zuliebe?“ Quelle: Offenbach Post. Kommentar von Georg Anastasiadis.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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