Weniger Kunststoffmüll in der Natur durch Einwegkunststoffabgabe

Weniger Plastikmüll durch neues Gesetz?
Weniger Plastikmüll durch neues Gesetz?

Umsetzung von EU-Recht
Die Plastikabgabe muss noch den Bundesrat passieren.

Der Wirtschaft entstehen Kosten in Höhe von:
» jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 12.835.000 Euro
» ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von rund 1.146.000 Euro
 
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Bund, Land und Kommunen
» in Höhe von ca. 2.274.000 Euro
» ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von rund 72.000 Euro.

Vorstellbar ist, dass die Hersteller die Mehrkosten durch die Einwegkunststoffabgabe auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen.

Es lohnt sich, den Absatz f, Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Gesetzes
Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt anzusehen.
Den §3 sollten Sie sich auch etwas genauer ansehen. Besonders ab Absatz 11 und im Weiteren sich den daraus ergebenden Anspruchsberechtigten.



Gesetz über den Einwegkunststofffonds
(Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG)

[..] Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen
zur Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe als Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion durch das Umweltbundesamt. Die betroffenen Hersteller zahlen diese Abgabe abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten in einen zu diesem Zweck vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds ein. Der Fonds wird im Bundeshaushalt abgebildet.
Aus dem Einwegkunststofffonds erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts Ersatz für die Kosten der von ihnen erbrachten Leistungen für die o. g. Maßnahmen.
[..]

[..]Ein Großteil der Haushaltsausgaben soll im Zeitverlauf vollständig
aus den Einnahmen der Einwegkunststoffabgabe refinanziert werden (über den Einwegkunststofffonds refinanzierbare Ausgaben 2023: 3.277.000 Euro, 2024: 3.229.000 Euro, 2025 und Folgejahre: 2.786.000 Euro). Die übrigen Haushaltsausgaben sollen durch die an die Bundesverwaltung geleisteten Gebühren und Bußgelder refinanziert werden. Darüber hinaus nicht refinanzierbare Anteile und gegebenenfalls weiter anfallende Haushaltsausgaben durch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbaren Erfüllungsaufwand werden im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanungsansätze des BMUV gedeckt. Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
[..]

[..]Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 12.835.000 Euro und ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von rund 1.146.000 Euro, davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten ca. 1.146.000 Euro (einmaliger Umstellungsaufwand) beziehungsweise ca. 12.786.000 Euro (jährlicher Erfüllungsaufwand).
Der Gesetzentwurf setzt die EU-rechtlichen Vorgaben des Artikels 8 Absatz 1 bis 7 und des Artikels 14 der Richtlinie (EU) 2019/904 eins zu eins um. Daher wird kein Anwendungsfall der „One in, one out“-Regel für neue Regelungsvorhaben der Bundesregierung (siehe Kabinettbeschluss vom 25. März 2015) begründet
.[..]

[..] Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Durch das Gesetz entsteht über die bereits in Abschnitt D dargestellten Kosten hinaus für die Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 2.274.000 Euro und ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von rund 72.000 Euro.
[..]

Quelle der Abschitte: Kunststoffabgabe Gesetzentwurf

Siehe auch
» Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf
» Beschlussempfehlung und Bericht
» Kommunen gehen Regelungen nicht weit genug
» Mehrwegverpackungen: Das Ende der Müllmassen?


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