Enteignung, Vergesellschaftung

Vergesellschaftung, Enteigung
Vergesellschaftung, Enteigung

In der aktuellen Debatte um die Möglichkeit der staatlichen Aneignung von Wohnraum zur Verhinderung von überhöhten Mietpreisen werden die Begriffe „Enteignung“ und „Vergesellschaftung“ häufig synonym verwendet. Auch wenn beide Maßnahmen in das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen, unterscheiden sie sich in ihren Voraussetzungen und ihrer Zielsetzung. Lesen Sie hier weiter