Änderung der Kostenbeitragssatzungen zur Kinderbetreuung während der Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus

[..]Bezugnehmend auf die Mitte März bis Ende Juni 2020 durch entsprechende Landesver-ordnungen erwirkten Schließung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Magistrat bislang für die Monate April bis Juni 2020 die Erhebung der Kosten-beiträge ausgesetzt.Aufgrund der aktuell angeordneten Corona-Maßnahmen findet die Betreuung in festen Gruppen statt, so dass – zur Sicherstellung des Dienstbetriebes – die Randzeiten redu-ziert wurden. Auch in diesem Fall sollten die Eltern bei der Erhebung der Kostenbeträge einen Ausgleich erhalten.[..] Siehe Aktenmappe zur HFuW Sitzung am 8.12.2020 (TOP 6)

» Siehe auch Bürgerinformationssystem

Stadt verzichtet auf Kita-Beiträge

Die Gebührengfrage ist weiterhin offen.
Die Gebührengfrage ist weiterhin offen.

Sie haben richtig gelesen. Die Stadt verzichtet auf die Kita-Gebühren in der Corona-Pandemie.

Leider ist mit -Die Stadt- nicht Rödermark gemeint. In Rödermark besteht weiterhin die Gefahr, dass die Kita-Gebühren nachträglich zu zahlen sind. Die Entscheidung vom hauptamtlichen Magistrat lässt weiter auf sich warten.

Ich glaube, mit Obertshausen hat sich im Kreis Offenbach die vierte Kommune zu diesem Entschluss durchgerungen.

Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
 
Siehe auch
» 02.07.2020 Hainburg. Erlass von Kita-Gebühren beschlossen!
» 03.07.2020 Mainhausen. Erlass von Kita-Gebühren beschlossen!

Änderungen der Satzungen zur Betreuung der Kinder.

Sitzordnung während der Coronakriese
Sitzordnung während der Coronakriese
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
  • Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark.

Mehreinnahmen der Stadt:
Aus der geplanten Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 3% ergeben sich derzeit Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 € in einem Kalenderjahr.

Genaueres bei bgb.roedermark.de

Die Eltern müssen keine Zinsen zahlen

FDP. Anfrage zu Gebühren.
FDP. Anfrage zu Gebühren.

Antworten des Magistrats zu Fragen der FDP und SPD

FDP. Zu „„Aussetzung“ der städtischen Kita-Gebühren“
Die Antwort ist jetzt da. Nun dürfte klar sein, dass noch nicht alles klar ist. Was klar sein dürfte, Zinsen werden keine erhoben. Was noch nicht klar ist, müssen die Eltern für April/Mai die Gebühren zahlen oder nicht? Siehe
[..] Die Beiträge sind zunächst für die Monate April 2020 und Mai 2020 ausgesetzt. Zinsen würden lediglich bei Stundungen erhoben.[..]

 
Was ist für Juni geplant?

SPD. Zu „Angebot und Nachfrage an Sozialwohnungen in der Stadt“
Hier die Antwort.

Mir gestellte Fragen im Zusammenhang mit Erzieher.
Sind die Erzieher in Kurzarbeit geschickt worden? Ich glaube – Nein. Obwohl dies scheinbar möglich ist.
[…] Der Bundestag hat am 13.03.2020 im Eilverfahren einen Gesetzesentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigt und Kurzarbeitergeld beantragt. Allerdings gab es im Bereich der Kitas noch nie Kurzarbeitergeld und ver.di hat keine Hinweise auf eine entsprechende Anzeige bzw. Antragstellung. [..] Quelle: gesundheit-soziales.verdi.de

 
Googeln Sie mit dem Suchbegriff „Kurzarbeit Erzieher“
 
Siehe auch
» 29.04.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern.

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark

§6 Betreuungszeiten …
(4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden:
a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen,
b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr,
c) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen.
5) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen z.B. wegen Streiks keinen Rückerstattungsanspruch
Quelle: Roedermark.de

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark. 25,00 Euro Mehrbelastung für jeden Bürger

Geschockt. Weitere Belastungen
Geschockt. Weitere Belastungen

Rödermark. 25,00 Euro im Jahr Mehrbelastung für jeden Bürger.
Die gute Fee kommt wieder.
Allerdings haben wir diesmal für die gute Fee zu zahlen. Jeder Bürger hat zu zahlen. Baby und Greis.

Die Gebührenkeule wird wohl weiter geschwungen. Rödermark kann sich an dem nächsten Rettungsschirm beteiligen. Mag ja sein, dass der Kämmerer (Roland Kern) der Stadt das Jahr 2019 noch ohne Erhöhung der Steuer/Gebühren überstehen wird. Aber ca. 700.000,00 Euro, die Rödermark jährlich für die Schuldentilgung (Hessenkasse) abdrücken muss, müssen letztendlich irgendwo herkommen. Aus der – Grünen Mitte – wird sicherlich kein Geld fließen.
Wichtig zu wissen. 2019 dürfte der letzte Haushalt von Bürgermeister Kern sein. Da wäre es für ihn schön, wenn keine Steuererhöhung im Haushalt steht.

Das Rödermark an der Hessenkasse teilnehmen wird, dürfte sicher sein. Schade, dass bei dem Antrag der Verwaltung unter – Finanzielle Auswirkungen – nur der Betrag aufgeführt ist, der voraussichtlich zu zahlen ist. Es wäre schön gewesen zu wissen, woher der Kämmerer die 700.000,00 Euro (entsprechen ca. 7%-Punkte Grundsteuer B) hernimmt.

Sie wissen ja, dass auch bald die ersten Gebührenbescheide für die beschlossene Straßenbeitragssatzung kommen werden. Alles Abschiedsgeschenke von Bürgermeister Kern.

Hätte ich ja fast vergessen. Auch der Kreis Offenbach wird seine Kassenkredite über die Hessenkasse ablösen. Alle dem Kreis angehörigen Kommunen haben zu zahlen. Ich hatte mal in Erfahrung bringen können, dass sich der Betrag pro Bürger ca. 13,00 Euro jährlich sein wird. Zurzeit redet man allerdings schon von 25,00 Euro.

Ca. 12,00 ist Rödermark durch den Rettungsschirm 1 losgeworden. Durch den Rettungsschirm 2 (Hessenkasse) werden voraussichtlich 26,6 Mio. Euro abgegeben. Das nenne ich mal eine finanztechnische Großleistungen zur Entschuldung der Gemeindekasse. Epperthausen darf keine Schulden abgeben. Warum? Die haben keine Kassenkredite.

Der von der Verwaltung eingereichte Antrag zur Stadtverordnetenversammlung.

Sachverhalt/Begründung: (Hervorhebungen durch den Admin)
weiterlesen Rödermark. 25,00 Euro Mehrbelastung für jeden Bürger

Änderungsantrag FWR. Vom Magistrag gefordertes Entgelt ist zu hoch.

Badehaus Nutzungsentgelt für Vereine

Bei Eröffnung des Badehauses 2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Nutzungsentgelt von € 5,00 je Bahnstunde beschlossen. Dies geschah in vollem Bewusstsein, dass dies deutlich unter den durch den Badehausbetrieb anfallenden Kosten liegt und stellte wie auch die Vermietung von Sporthallen an Vereine einen Teil der Vereinsförderung dar. Seit 2006 wurde dieser Entgeltbetrag nicht angehoben, sodass eine Anpassung an die gestiegenen Kosten geboten erscheint was von den betroffenen Vereinen grundsätzlich akzeptiert wird. Die Verbraucherpreise für das vom Badehaus zur Wärmeerzeugung genutzte Erdgas sind von Mai 2006 bis Oktober 2017 um 5,4% gestiegen, die Tarifgehälter bei den Kommunen sind im gleichen Zeitraum um ca. 28% angehoben worden.[..]Hier der ganze Antrag der FWR

Vorschlag FWR
Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017 € 5,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 € 6,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019 € 7,00
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche weitere Erhöhung um 2,5% vorgesehen. Die tatsächliche Anpassung des Nutzungsentgeltes wird nach jeweils vier Jahren durch eine Erhöhung um 10% erfolgen.

Vorschlag Magistrat
Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017 € 5,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 7,00 Euro brutto/Bahnstunde
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019 8,00 Euro brutto/Bahnstunde
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Nutzungsentgelte um 2,5 % pro Jahr (=durchschnittliche Inflationsrate) vorgesehen. Die Erhöhung wird jeweils nach drei Jahren durch eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte umgesetzt.

Anträge
» Magistrat der Stadt
» Freie Wähler Rödermark.
Rotter geht nach VFS-Attacke in die Offensive.
Stadtrat wirft dem Vorstand Stimmungsmache vor.

Siehe auch
» Schwimmen lernen wird in Rödermark teurer.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011


Rödermark.
Abgaben an die Stadt

Rödermark, Steuer, Gebühren. Rödermark. Abgaben an die Stadt20.03.2016 – ( KOD )
 
 

@SpeakersCorner
Hier die von Ihnen gewünschten Zahlen.
Rödermark. Abgaben an die Stadt
Ich habe die Steuer und Gebühren, die ich 2011 an Stadt zu leisten hatte, den aktuellen Gebührenbescheid gegenübergestellt. In 2016 haben ich sage und schreibe 57,01% mehr an Abgaben zu leisten als in 2011. Bei der Müllgebühr habe ich die Zusatzleerungen NICHT mit in die Rechnung einbezogen.

Rödermark. Quelle Haushaltsplan 2011.
Rödermark. Quelle Haushaltsplan 2011.

Rödermark. Quelle Haushaltsplan 2015-2016
Rödermark. Quelle Haushaltsplan 2015-2016

Ihre weiteren Fragen können Sie mit den o.g. Zahlen selbst beantworten.
 
 

Für was werden die Gebühren und Steuer benötigt?

Hierfür werden den Gebühren und Steuern benötigt.
Hierfür werden den Gebühren und Steuern benötigt.

Ab Seite 97 des Doppelhaushalt (erste Version) ist der „Zuschussbedarf pro Einwohner“ aufgeführt.

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Kostendeckungsgrad

Rödermark. Kostendeckungsgrad

Besucht man die Ausschüsse oder die Stadtverordnetenversammlung, wird man öfters den Begriff „Kostendeckungsgrad“ hören. Mit dieser %-Zahl wird (in unserm Fall hier) zum Ausdruck gebracht, welchen %-Satz die Bürger von den tatsächlichen Kosten tragen.

Nehmen wir einmal an, die Ausstellung eines Personalausweises kostet der Stadt 100,00 Euro. Der Bürger bezahlt aber nur 60,00 Euro. Damit ist der Kostendeckungsgrad 60%.

Hat die Stadt den Haushalt erstellt, muss dieser dem Regierungspräsidenten (RP) in Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Stadt Rödermark hat das Ende Februar gemacht. Der RP achtet bei bestimmten Aufgaben genau auf den Kostendeckungsgrad. Übrigens, bei Städten, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, wird der Haushalt nicht vom RP, sondern vom Landrat geprüft/genehmigt.

Bei einem Haushalt ist strikt darauf zu achten, dass z.B. bei Wasser, Abwasser, Abfall und Straßenreinigung die Gebühren die Kosten decken (Kostendeckungsgrad 100%). Ist dies nicht der Fall, kann der Haushalt abgelehnt werden.

Der RP wird auch Haushalte, die einen zu niedrigen Hebesatz bei der Gewerbesteuer haben, nicht genehmigen. Haushalte ohne einen Straßenbeitrag sind, so jedenfalls wurde mir berichtet, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Was das für die Stadt Rödermark bedeutet, kann man nur erahnen. Hat man zusagen müssen, eine solche noch in 2014 zu beschließen? Oder gibt es da noch Schlupfloch, um „grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“ zu umgehen?

Was nicht angesprochen wurde, ist der Deckungsbeitrag im Bereich Kinder. Und hier berichtetet der Bürgermeister am 21.03.2014 „Es ist nicht erkennbar, dass ein bestimmter Kostendeckungsgrad vorgegeben wird“ (sinngem.)

Diese Aussage ist zunächst eine Entwarnung für höhere Gebühren im Bereich Kinder.

Als Planungssicherheit für die Eltern wurde Anfang 2014 eine Erhöhung von 3% in jedem Jahr (bis 2019) beschlossen. Aber wie wirkt sich eine solche Erhöhung auf den Kostendeckungsgrad aus? Trägt dieser Elternbeitrag überhaupt dazu bei, um die riesige Last der Kosten (10,7 Mio.) ein wenig zu senken?

Der Kostendeckungsgrad durch die Kindergartengebühren beträgt, laut einer Rechnung der Freien Wähler, zurzeit 14,2%. Von den Gesamtkosten, ca. 10,7 Mio. Euro, tragen die Eltern ca. 1,5 Mio. In einem Antrag der Freien Wähler wird darauf gedrängt, die Gebühren nicht wie beschlossen jährlich (bis 2019) um 3% zu steigern, sondern bis 2019 einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen.

Der Kostendeckungsgrad von 14,2% wird durch die beschlossene Anhebung der Gebühren (3% jährlich bis 2019) NICHT dazu beitragen, den Kostendeckungsgrad anzuheben. Ganz im Gegenteil, der Kostendeckungsbeitrag wird sinken weil in Zukunft mit höheren Kosten als geplant zu rechnen ist. So jedenfalls die Freien Wähler.

Gestern wurde im Ausschuss die beschlossene Variante der Variante der Freien Wähler gegenübergestellt. Wenn mir dieses Zahlenwerk vorliegt, werde ich das natürlich veröffentlichen.

Der Antrag der Freien Wähler wurde zunächst zu weiteren Diskussionen zurückgestellt und ist damit nicht mehr Bestandteil der kommenden (1.4.2014) Stadtverordnetenversammlung. In jedem Fall wird diese Diskussion aber bei den Beratungen zum Haushalt 2015 eine Rolle spielen.

 
Siehe auch
» Steigerung Kostendeckungsgrad um 0,42%


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011