Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015

Stavo 19.05.2015
Grundsteuerbremse.
Antrag der FDP und Freien Wähler. Wie zu erwarten abgelehnt.

Rückerstattung KiTa-Gebühren.
Wie schon mehrfach hier berichtet, wird die KiTa-Gebühr NICHT zurückerstattet.
Erst dann, wenn die gezahlten Gebühren die Kosten decken würden, gäbe es eine Beitragserstattung. Der Kostendeckungsgrad (durch die KiTa-Gebühren) beträgt zurzeit ca. 15%. Die fehlenden 85% werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Ganz neu ist. Selbst wenn die Stadt die Beiträge zurückzahlen wollte, geht das nicht. Der Regierungspräsident (RP) untersagt den Schutzschirmkommunen ausdrücklich die Gebührenerstattung.

Die eingesparten Gelder werden wie 2009 in dem Fachbereich 4 verbleiben und für Ausstattung der Kitas eingesetzt.

Ein Streiktag erspart der Stadt, wenn ALLE KiTa-Mitarbeiter streiken würden, ca. 15.000,00 Euro.

Für die Zukunft sind, so BM Roland Kern, einige Verbesserungen geplant. Herr Kern hat diese auch bei der Stavo verlesen. Ich will da Herrn Rotter nicht vorgreifen. Er wird am 20.05.2015 die Eltern darüber informieren.
 
Dokumente zur Stavo
» Anfrage der FDP-Rödermark zu Sauberkeit.
» Fragen und Antworten zum KiTa Streik
» Mitteilungen des Magistrats
 
 
Siehe auch
» Dr.Rüdiger Werner zur Grundsteuerbremse
» Die Grundsteuerbremse muss her
» Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

KiTa Streik. Hanau erstattet Gebühren zurück

Hanau erstattet Gebühren zurück

[..]Kein Notplatz in Anspruch genommen – dann Gebührengutschrift
Denen unter Ihnen, denen es möglich ist, sich anders als über einen Notplatz zu organisieren, werden wir – nach Abschluss der jetzt anstehenden Streikphase – den Betrag für die nicht geleistete Betreuung als auch das Entgelt für nicht in Anspruch genommene Mittagsversorgung auf ihrem Gebührenkonto gutschreiben. Dafür erhalten Sie bei der Leitung der Kindertageseinrichtung ein Formular zur „Gebührengutschrift“. Bitte reichen Sie dieses bis zum bis 31.07.2015 in Ihrer Kita oder direkt beim Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung ein. Später eingehende Anträge können wir leider nicht berücksichtigen.[..] Quelle: Stadt Hanau


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Streik in den Kindertagesstätten. Kostenerstattung

Streik in den Kindertagesstätten

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind gescheitert. Deshalb werden alle städtischen Kitas in der Zeit vom 11. bis zum 22. Mai bestreikt. Die Stadt Rödermark prüft derzeit noch die Möglichkeiten von Notfallbetreuungen. In diesem Fall stehen Notplätze aber nur in sehr begrenzter Anzahl zur Verfügung. Quelle Stadt Rödermark

Fakt ist. Die Stadt kann nichts für den Streik. Die hat nur die Arbeit damit. Ganz im Gegenteil. Die Stadt zahlt den jetzt streikenden Erzieher(innen) bereits FREIWILLIG eine Gehaltserhöhung durch Höhergruppierung ab Januar 2015.

Jetzt wird es aber spannend. Haben die Eltern ein Anrecht auf Kostenerstattung?
Wie wurde das 2009 geregelt? Lesen Sie hier: Rödermark. KiTa Gebührenerstattung anlässlich des Streiks.

Müssen die Kindergartengebühren anteilig erstattet werden?

Ein Erstattungsanspruch von Gebühren für den Kindergarten besteht nicht. Es handelt sich für die Betreiber der Einrichtungen praktisch um „höhere Gewalt“, zumal Streiks grundgesetzlich erlaubt sind. Wenn Kosten für einen Babysitter oder die Tagesmutter anfallen, müssen die Eltern diese selbst tragen. Quelle: Familie.de

Die Eltern sollten sich an folgendes erinnern..

[…]Die Reaktionen (Anm. zu einem Streik) seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Siehe auch
» Rödermark. Demo der Erzieher(innen).


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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