Bebaubare Grundstücke in Rödermark müssen genutzt werden!

CDU Pressemitteilung. Grundsteuer C
CDU Pressemitteilung. Grundsteuer C

CDU Pressemeldung vom 12. März 2020
Bebaubare Grundstücke in Rödermark müssen zur Ansiedlung von Gewerbe und für Wohnungsbau genutzt werden!

Die Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 zeigt derzeit sehr deutlich aus Sicht der CDU-Fraktion im Stadtparlament von Rödermark, dass die Einnahmenseite der Stadt verbessert werden muss. Große Sorge bereitet der CDU weiterhin die nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Grundstücke für die Gewerbeansiedlung und für Wohnbaumaßnahmen, insbesondere die Nichtnutzung brachliegender Grundstücke, auf denen eine Bebauung zugelassen ist. „Wir müssen uns um die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke und die Ansiedlung von Gewerbe kümmern!“ ist CDU- Stadtverbandsvorsitzender Ralph Hartung überzeugt. Die Fraktion hat dieses beraten und bringt diesbezüglich einen Haushaltsprüfungsantrag in die parlamentarischen Beratungen ein. „Die Grundsteuer C ist ein denkbares Instrument!“, berichtet CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert. „Um beurteilen zu können, ob die Grundsteuer C zweckdienlich ist, muss uns die Verwaltung die Vor- und Nachteile sowie die mit der Erhebung verbundenen Kosten aufzeigen. Ziel muss es sein, dass die weißen Flecken im Stadtbild verschwinden“