Neues Grundsteuergesetz. Bodenrichtwert und Kaltmiete

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Bodenrichtwert
Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der Bodenrichtwert wahrscheinlich auch in Hessen eine Rolle spielen. Sie können hier schon einmal nachsehen, wie hoch der für Ihr Grundstück angesetzt ist.

BORIS Hessen
BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenrichtwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt.
Siehe: geoportal.hessen.de

Kaltmiete
Anhaltspunkt für Kaltmiete: Siehe: www.meinestadt.de

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Aus: Die neue Grund­steu­er – Fra­gen und Ant­wor­ten
Nur für das Bundesgesetzt gültig. Sollte ein Bundesland die „Öffnungsklausel“ in Anspruch nehmen, könnte sich eine ander Bewertung ergeben.

6. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?
Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.

1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwertes – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u.a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde). Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes über die Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesländern erfolgen. In 15 von 16 Ländern sind die Einzelfaktoren über das sog. System BORIS bereits einsehbar (z.B. für NRW: BORIS NRW – Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt).

2. Schritt: Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die sog. Steuermesszahl – ein Faktor, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist – kräftig etwa auf 1/10 des bisherigen Werts, das heißt von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt. Außerdem soll der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen weiter, auch über die Grundsteuer, gefördert werden. Deshalb sehen wir für Gesellschaften, die günstiges Wohnen möglich machen, einen zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 % vor, der sich steuermindernd auswirkt.

3. Schritt: Anpassen der Hebesätze durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Kommunen haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.
Quelle: bundesfinanzministerium

Ankündigung der Kommunen soll keine Worthülse bleiben.
Damit eine Grundsteuererhöhung NICHT durch eine Gesetzesänderung herbeigeführt wird, ist eine Grundsteuerbremse eine wirksama Vorsorge. Wenn sich ohne Hebesatzänderung (in Rödermark 540%) die Gesamteinnahmen der Grundsteuer erhöhen (was wahrscheinlich ist), MUSS der Hebesatz angepasst werden. Ein ensprechender Antrag wurde bei der letzten Stadtverordnetenversammlung (15.10.2029) vorerst zurückgestellt.

18. Oktober 2019 +++ Bundestag stimmt für Reform der Grundsteuer
Siehe: Newsticker – aktuelle Entwicklung zur Grundsteuerreform


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011