Rödermark. Bürgerbegehren
15.02.2013 – ( KOD )
Rödermark. Bürgerbegehren gegen den hauptamtlichen Stadtrat (Hauptsatzung der Stadt §4) zulässig?
LESEN SIE HIER: Die Webseite für das Bürgerbegehren wieder ON-Line
Fazit: Aus meiner Sicht dürfte ein Bürgerbegehren gegen die bestehende Hauptsatzung §4 der Stadt Rödermark ( hauptamtlichen Stadtrat ) zulässig sein. Aber die Rechtsanwälte, die letztendlich den fachlichen Überblick haben, sehen das evtl. völlig anders.
Weiterführende Dokumentation, juristischer Natur, ist vorhanden.
Siehe auch folgende Artikel
» Rödermark. Stadtverordnetenversammlung StaVO 13.02.2013
» Bürgerbegehren gegen Ersten Stadtrat fraglich
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)