Rödermark. Bürgerbegehren zulässig? UPDATE 16.02.2013

Rödermark. Bürgerbegehren
Rödermark. Stadtverordnetenversammlung StaVO 13.02.2013. Erster hauptamtlicher Stadtrat. Bürgerbegehren, Bürgerentscheid gegen die Hauptsatzung §4 (Magistrat)15.02.2013 – ( KOD )
 
Rödermark. Bürgerbegehren gegen den hauptamtlichen Stadtrat (Hauptsatzung der Stadt §4) zulässig?
 
LESEN SIE HIER: Die Webseite für das Bürgerbegehren wieder ON-Line
 

Bürgerbegehren Rödermark
Bürgerbegehren gegen den hauptamtlichen ersten Stadtrat (Hauptsatzung)

 
Fazit: Aus meiner Sicht dürfte ein Bürgerbegehren gegen die bestehende Hauptsatzung §4 der Stadt Rödermark ( hauptamtlichen Stadtrat ) zulässig sein. Aber die Rechtsanwälte, die letztendlich den fachlichen Überblick haben, sehen das evtl. völlig anders.
 
Weiterführende Dokumentation, juristischer Natur, ist vorhanden.
 
Siehe auch folgende Artikel
» Rödermark. Stadtverordnetenversammlung StaVO 13.02.2013
» Bürgerbegehren gegen Ersten Stadtrat fraglich
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)