Hausbesitzer. Fangen Sie schon mal an zu sparen.

Dichtigkeitsprüfung Hausanschluss.
Dichtigkeitsprüfung Hausanschluss.

Nachtrag 20.06.2022 // Großschreibung Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe

Beim Durchlesen der im Mai in Kraft gesetzte Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark bin ich an die „Plicht zur Dichtigkeitsprüfung der Kanalanschlüsse“ erinnert worden. Erinnern Sie sich noch?

Bis 31.12.2024 muss die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt sein.
Wenn man meint, „dann haben wir ja noch VIEL Zeit“, KÖNNTE man sich irren. Frühe Planung, z. B. Auftrag an EINEN Unternehmer für einen ganzen Straßenzug, könnte viel Geld sparen. Und wenn dann die Zeit irgendwann drängt, könnte man schnell den Kanalhaien einen überteuerten Auftrag erteilen.

Folgende Bilder sind der Webseite http://www.abwasserleitung-pruefen.de/Wann-muss-ich-pruefen-lassen.390.0.html entnommen. Der Information in der Slideshow darüber, bis wann die Dichtigkeit zu überprüfen ist, ist mit Vorsicht zu genießen. Meines Wissens nach dürfte der Termin der 31.12.2024 sein.
Die Slideshow habe ich aus urheberrechtlichen Gründen entfernt. Die Informationen aus der Slideshow HIER.

2024. Siehe Infoveranstaltung RP-Gießen.
Um was es geht, können Sie auch meinen älteren Artikeln entnehmen.
Ältere Artikel zum Thema Kanalüberprüfung

Kanaluntersuchung
Kanaluntersuchung

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» 01.02.2010 Schnelle Antwort von der FDP und SPD
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» 25.02.2012 Wasserschutzgebiete Rödermark Kanaluntersuchung

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011
#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal

Rödermark. Bis 2013 keine Erhöhung der Abwassergebühren!

Bis 2013 werden die Abwassergebühren nicht erhöht.
Wir haben jetzt 2013

 
Werden die Abwassergebühren in diesem oder im kommenden Jahr erhöht? (Nachtrag: Siehe hier )
 
29/08/2011. Abwassergebühren bleiben stabil

[..]Es bleibt bis 2013 bei den derzeitigen Abwassergebühren. Und das, obwohl die Abwassergebühren rein rechnerisch erhöht werden müssten. Nach wie vor verlangen die KBR einen Betrag von 2,42 Euro pro Kubikmeter Abwasser und 43 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche..]
Quelle: familien-blickpunkt.de

 
Aktuelle Gebühren
Rödermark. Quelle: Gebührenbescheid 2012
bzw. Entwässerungssatzung Rödermark
Abwasser 2,42 Euro
Niederschlag: 0,43 Euro
 
Dreieich. Quelle: OP-Online
bzw. Entwässerungssatzung Dreieich
Abwasser 1,78 Euro
Niederschlag: 0,73 Euro
In den Abwassergebühren von Dreieich ist die Kanaluntersuchung (in Rödermark nicht) in den Gebühren enthalten.

[..]Von den 28 Cent, die mehr zu zahlen sind, werden 20 Cent auf die Untersuchungskosten umgelegt.[..]Quelle: OP-Online.

 
Zu Kanaluntersuchung

[..]Nach welcher Verfahrensweise die Umsetzung der Untersuchung bzw. der Nachweis erbracht werden soll, muss in den jeweils zuständigen städtischen Gremien noch beraten und entschieden werden.[…]
Quelle:
» Wasserwirtschaft und Gewässerschutz. Seite 9.
» Alternativ bei wordpress.patchworkmarkt.com

 
Es wäre ja wirklich nicht schlecht, wenn man den Bürgern die Gebührendifferenz zu Dreieich erklären würde. Dreieich bietet gegenüber Rödermark, bei niedrigeren Gebühren, mehr Leistung an.
 
In Dreieich würde ich 86,00 Euro weniger Abwassergebühr zahlen.
 
Nicht nur bei der Abwassergebühr ist Dreieich günstiger. Bei der Hundesteuer zahlt man in Dreieich für den ersten Hund 72,00 Euro weniger.
 
Denken Sie in Rödermark an die kommende Straßenbeiträge
Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
 
 
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» 27.05.2010 Dietzenbach warnt seine Bürger vor Kanalhaien.
» 16.03.2010 Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.
» 05.02.2010 Untersuchung der Hausanschlussleitung
» 01.02.2010 Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» 19.10.2009 Neues EU-Kanal Gesetz! Kanalüberprüfung.
 

Wasserschutzgebiete Rödermark Kanaluntersuchung

Nachtrag 20.06.2022 // Großschreibung Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Die Stadt Rödermark warnt vor Kanal-Haien die Hausbesitzer zu einer Kanaluntersuchung drängen. Es gibt in der Tat ein Gesetz, mit dem die Hausbesitzer verpflichtet werden, bis Ende 2025 die private Abwasserleitung zum Kanal überprüfen zu lassen.
 
Natürlich keine Regel ohne Ausnahme. Bis Ende 2015 müssen Anwohner in Wasserschutzgebieten die Dichtheit ihrer Abwasserleitung schon bis Ende 2014 nachgewiesen haben. Wer von diesem vorgezogenen Termin betroffen ist kann der untenstehenden Karte (ohne Gewähr) entnommen werden.
 
Herr Sturm von der Stadt Rödermark rät zurzeit davon ab, seinen Kanal auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. Von den Kommunalen Betrieben Rödermark (KBR) wird zurzeit ein Konzept erarbeitet und den Bürgern noch von den Sommerferien 2012 präsentiert werden.

LASSEN SIE KEINEN IHREN KANALANSCHUSS ÜBERPÜFEN. WARTEN SIE DAS ERGEBNIS DER PILOTUNTERSUCHUNGEN DER KBR-RÖDERMARK AB.
 
Quelle buergergis.kreis-offenbach.de

Wasserschutzgebiet Legende
Wasserschutzgebiet Legende

Hier etwas GRÖSSER
Roedermark Wasserschutzgebiete
Roedermark Wasserschutzgebiete

In der Offenbach-Post war zu lesen:
[..]Nur wer in Wasserschutzgebieten wohnt – also in Waldacker, Messenhausen und Ober-Roden östlich der Dieburgerstrasse – muss bis Ende 2014[…]
 
Zu dem Thema passend verschieden Informationen
» Landeswasser-Gesetz NRWWirtschaftsbetrieb
» Seminar Grundstücksentwässerung
» Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
» Merkblatt
» Leitfaden für die Eigenüberwachung
» Kanalüberprüfung wieder gestoppt
 
 
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» 05.10.2011 Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
» 09.07.2010 Praktiken einiger Kanalsanierer. Viele weitere Links.

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal

Dietzenbach warnt seine Bürger vor Kanalhaien.

Nachtrag 20.06.2022 // Großschreibung Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



………Nach Angaben betroffener Bürger übten die Firmenvertreter dabei durchaus ein bisschen Druck aus. Es drohe nämlich eine Geldstrafe, heißt es da, falls die DIN-Verordnung nicht eingehalten werde. So müssten die Grundstückseigentümer nachweisen, dass die Abwasserleitungen auf ihrem Besitz intakt sind.
„Dazu besteht momentan keine Verpflichtung“, warnt Michael Würz….[]……… Die Untersuchung schlage mit 400 bis 1200 Euro zu Buche, Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de
 
 
Ältere Berichte zu Kanaluntersuchung.
» Nach Heusenstamm jetzt Mühlheim. Kanaluntersuchung.
» Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.
» Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
» Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz! Kanalüberprüfung.
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
 

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD

Nachtrag 20.06.2022 // Großschreibung Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025


Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Anschlusskanäle und Grundleitungen innerhalb des privaten Grundstückes Jahr 2015 auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen.
 
Das ist Fakt!? Nur was genau habe ich als Grundstückseigentümer zu unternehmen? Viele Städte, zumindest in NRW, haben ihre Bürger mit Informationen versorgt. Für Rödermark habe ich solche Informationen noch nicht erhalten.

Man kann natürlich sagen „bis 2015 ist ja noch viel Zeit“. Aber bedenken Sie folgendes:

Ich würde gerne (wie bestimmt auch alle Rödermärker) die Untersuchung durch ein im Ort ansässiges Unternehmen durchführen lassen. Wenn ich davon ausgehe, dass max. drei Untersuchungen pro Tag durchgeführt werden können, sind das auf das Jahr gerechnet max. 720 Grundstücke. Da die Unternehmen aber noch andere Aufgaben haben, kann das bis 2015 ENG werden.

Ich bin sicher, dass wir uns bald in Rödermark vor unseriösen Angeboten diesbezüglich nicht mehr retten können. Sogenannte » freie Handelsvertreter « stehen bereit um Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen zu können. Solange wir keine genauen Informationen haben, wird denen das auch gelingen.

Im Oktober 2009 habe ich die Stad Rödermark angeschrieben und um Aufklärung gebeten. In der Mail wurde auch auf den folgenden Artikel hingewiesen:
Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz. Kanalüberprüfung.

Die Antwort: Nix.

Gestern habe ich die SPD, AL/Die Grünen und die FDP gebeten Auskunft einzuholen. Schon gestern Abend wurde von der FDP der Mail-Eingang bestätigt und heute Mittag lag im Postfach folgende Antwort:

Antwort von Herr Hans Gensert (FDP) auf meine Anfrage.

Guten Tag Herr Donners, aus der Fachabteilung erhielt ich folgende Information:

in Hessen sind die Regelungen über die Untersuchung von privaten Hausanschlüssen noch nicht endgültig in Kraft getreten.

Die Fachabteilung empfiehlt allen Hauseigentümern vorerst keine eigenen Untersuchungen zu beauftragen ( außer bei akuten Schäden).
Sobald die Regelungen in Kraft getreten sind wird in der Presse der weitere Fortgang berichtet.

Ansprechpartner der Stadt ist Sven Dietrich Tel 06074 911236.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Hans Gensert

Herr Gensert, vielen Dank für die schnelle Reaktion.

WICHTIGE AUSSAGE IN DER MAIL

Die Fachabteilung empfiehlt allen Hauseigentümern vorerst keine eigenen Untersuchungen zu beauftragen

Noch keine Untersuchungen beauftragen. Also, jedes auch noch so verlockendes Angebot zurzeit ablehnen..

Sobald die Regelungen in Kraft getreten sind …..

Da soll die Stadt aber einmal Dampf machen, damit hier Klarheit herbeigeführt wird. Nicht das die Bürger 5 vor 12 die Information bekommen und jetzt hat der ortsansässige Unternehmer keine Termine mehr frei. Dann kein Umsatz für Rödermark. Weniger Gewerbesteuer.

Nachtrag 04. Februar 2010
Antwort von der SPD Herrn Lauer.

Offenbar haben sich mit der „Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser“, der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) [1], die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das „Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen“ in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten (siehe auch).

Grundstückseigentümer sind danach gesetzlich offenbar dazu verpflichtet worden, Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes zu überprüfen, instand setzen und sanieren zu lassen. Bundesweit entscheidend ist für private Grundstückseigentümer wohl § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit DIN 1986-30. Demnach ist eine Dichtheits-Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31. Dezember 2015 durchzuführen. In jedem Falle gilt offenbar die DIN 1986-30, sodass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen.

Wie besprochen, wäre es schön, wenn wir hierzu eine erste Einschätzung der KBR in der nächsten Betriebskommissionssitzung erhalten könnten.

Anfrage an die Stadt
Ist das Thema bei den KBR bereits bekannt?
Wie wird es inhaltlich bewertet?
Wie gedenkt man hier weiter vorzugehen? I
Ist daran gedacht, die Bürger Rödermarks hierüber aufzuklären?
Sind hierzu bereits Vorbereitungen seitens der KBR im Gange?

Vielen Dank Herr Lauer für die schnelle Reaktion.
 
 
Nachtrag 05.02.2010
Es wurde ein neuer Bericht eröffnet. Siehe: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
 
Das Hinhalten mit Informationen über das was zu tun ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die Vorgaben sind Eindeutig. Die Verantwortlichen sollen aus den Startlöchern kommen und Informationen rausrücken. Die Kanalüberprüfung kann verdammt teuer werden. Um Kosten für den Einzelnen zu sparen, hat eine Siedlung in Lünen eine gemeinsame Kanaldichtheitsprüfung durchführen lassen. Von 23 untersuchten Häusern mussten 21 den Kanal reparieren lassen.
Früh Bescheid wissen bedeutet, früh planen können um Kosten zu sparen.
Konkrete Kosten für die Kanaluntersuchung (ohne Reparatur) für Rödermark habe ich keine vorliegen. Gehe ich aber von den im Internet aufgeführten Preisen aus, sieht das so aus.
49,00 Euro. Das sind wohl die Abzocker.
400,00 Euro. Zwar teuer aber etwa in dieser Größenordnung werden wir (als Einzelner) landen.
Herr Stadtkämmerer: Das wären bei 720 untersuchten Häusern im Jahr für Unternehmer in Rödermark ein Umsatz (der dann auch Gewerbesteuerpflichtig ist) von ca. 300.000 Euro.

Schon mal ein Vorgeschmack was uns durch fehlende Informationen bevorstehen kann

Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Achtung Kanalhaie!
Als Kanalhaie bezeichnet man die Täter einer neuen Betrugsform. Sie nutzen den Umstand aus, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2015 in Nordrhein-Westfalen (Anm. der Red. Nicht nur in NRW) alle Grundstückseigentümer einen Nachweis über die Dichtigkeit bestehender Abwasserleitungen erbringen müssen. Für bestimmte Gebäude und Wohnlagen ist dieser Nachweis schon früher zu erbringen.

Für welche Grundstückseigentümer diese verkürzten Fristen gelten, regeln die Gemeinden in eigener Zuständigkeit.

Die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln bieten dazu Informationen auf der Internetseite: http://www.jot-foer-koelle.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Technischen Betriebe Leverkusen-Grundstücksentwässerung.

Die Gefahr
Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote. Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte und die Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt wird. In einigen Fällen waren gar keine Undichtigkeiten vorhanden und trotzdem wurden teure Arbeiten durchgeführt. In anderen Fällen wurden die Defekte erst durch die Inspektion verursacht.
Gerne wenden sich die Täter an Seniorinnen und Senioren und überrumpeln sie an der Haustür.

Der Schutz vor Betrug
Um nicht Opfer von Kanalhaien zu werden, empfiehlt die Polizei Köln:………Ganzer Bericht

Gelockt und abgezockt

Bis 2015 muss jeder Hausbesitzer nachweisen, dass seine Abwasserleitungen dicht sind. Dies nehmen derzeit zahlreiche Firmen zum Anlass, mit Lockangeboten um Kunden zu werben. Ihr Ziel ist ein Sanierungsauftrag, um schwer überprüfbare Arbeiten teuer verkaufen zu können. Viele ältere Menschen beschweren sich über eine neue Masche unseriöser Handwerker.

Es klang so billig: Ein Mann klingelte bei Erich Greul an der Tür und versprach eine Untersuchung der Abwasserleitungen für nur 49 Euro. Das Ergebnis: Eine Sanierung sei fällig. Erich Greul ließ sanieren und erhielt eine Rechnung über 5331 Euro.

Leo Ungerechts ist Gutachter der Handwerkskammer. Er soll für uns überprüfen, ob der Preis gerechtfertigt war. Doch Rentner Erich Greul bekam kein Videoband, keine Aufzeichnungen und keinen Bericht darüber, was an einzelnen Schäden vorlag…..Ganzer Bericht.

Quelle: http://abfluss-as-allianz.de

Bei den Kosten für die Untersuchung der Hausanschlussleitungen (Den Schätzungen nach, jede 5. Immobilie ist betroffen) kommen evtl. auch noch die Kosten aus der Straßenbeitragssatzung hinzu.

 


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