Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz. Kanalüberprüfung.

Um Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen nachhaltig zu schützen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Abwasserkanäle und Grundleitungen dicht sein müssen.

Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet worden, Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes bis zum Jahr 2015 auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen.

Achten Sie darauf, dass Ihnen der Zustandsbericht des druckgeprüften und/oder optisch untersuchten Kanals zum Nachweis für Ihre Kommune ausgehändigt wird. Bei Unterlassung dieser Pflicht zur Eigenkontrolle, betreiben Sie spätestens ab dem 01.01.2016 eine Anlage, die nicht den — allgemein anerkannten Regeln der Technik — entspricht und verstoßen somit gegen §18b des Wasserhaushaltsgesetzes.

Lesen Sie hier weiter…..Die Verordnung kostet Ihr Geld.

ACHTUNG!
» Abzocker wollen an Kanalsanierung verdienen.
» Gelockt und abgezockt

Siehe auch den neueren Bericht zur Kanaluntersuchung.
 
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
 
#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal