Wie kann die Stadt das Nachsehen haben?

Ober-Roden. Vorkaufsrecht Geltungsbereich
Ober-Roden. Vorkaufsrecht Geltungsbereich

Da stimmt doch irgendetwas nicht

Drei Immobilen in bester Innerort-Lage, so Bürgermeister Jörg Rotter, hat die Stadt in letzter Zeit ohne Profi-Verhandler gekauft: den „Schützenhof“ und ein Geschäft in Urberach sowie das „Köhler-Haus“ an der Dieburger Straße. Ein paar hundert Meter weiter nördlich – siehe oben – hatte sie das Nachsehen.
Quelle: OP-Online

Da stimmt doch etwas nicht!
Mit –paar hundert Meter weiter nördlich– dürfte die Häuserzeile -Helga’s – Donuts – Wettbüro – gemeint sein. Für dieses Gebiet hat bei einem Haus/Grundstücks-Verkauf die Stadt das Vorkaufsrecht. Besonderes Vorkaufsrecht. Für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Bei OP-Online steht etwas von einem – ein Auge auf dieses Filetstück geworfen-. Stellt diese Häuserzeile für die Stadt wirklich ein interessantes Objekt dar? Für einen Investor evtl.! Aber für die Stadt?
-doch ein privater Investor griff zu, bevor die Stadt überhaupt ein Angebot abgeben konnte-. (Zitat OP-Online)
Muss die Stadt bei einem verbrieften Vorkaufsrecht (siehe unten) nicht informiert werden?
Ich denke, die Stadt hat: 1.) Zeitnah nichts davon mitbekommen. 2.) Der Stadt fehlt das nötige Kleingeld. 3.) Hat man das Geld für das „Piccolo Mondo“?
Die o.g. Häuserzeile dürfte für die Stadt weniger interessant sein. Aber was ist, wenn das Gebäude dahinter auch an diesen Investor verkauft wird oder schlimmstenfalls (was man gerüchteweise hört) schon verkauft ist. Für den Investor und die Stadt dürfte dieses Grundstück höchst interessant sein.

Man kann in Hinblick auf den Stadtumbau nur hoffen,
dass die Gerüchte nicht stimmen, und ein hinter der Häuserzeile liegendes Gebäude auch schon an den Investor verkauft wurde. Wenn ja, dann kann man den Gedanken an ein schönes Umfeld um die Kirche in diesem Bereich wohl in die Tonne treten.

Wenn man weiterdenkt, könnte der Gedanke kommen,
dass der Investors irgendwann einmal dem Inhaber der Gaststätte „Zum Löwen / beim Mortsche“ ein freundliches Angebot unterbreiten wird.

Vorkaufsrecht Ortskern Ober-Roden
Vorkaufsrecht Ortskern Ober-Roden

Für dieses Gebiet braucht man sich in dem neuen Einzelhandelskonzept keine weiteren Gedanken mehr machen. Der Markt hats gerichtet.

Vorkaufsrecht
Macht sich eigentlich ganz gut. Dieses Argument stand auch bei denjenigen ganz oben, die mir von dem –Gerücht des Verkaufs– erzählt haben. Leider kann nicht so einfach davon ausgegangen werden, dass die Stadt gefragt werden muss, ob man das Gebäude/Gelände kaufen möchte. Erst dann, wenn nicht, dann darf es in andere Hände übergehen. So ist „Vorkaufsrecht“ leider nicht zu verstehen.

Siehe auch
Damit der Ortskern von Ober-Roden wieder für einen Einkaufsbummel attraktiv wird.
» Das dritte Einzelhandelskonzept innerhalb von 12 Jahren wird in Auftrag gegeben.
 
» Baugesetzbuch (BauGB) § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht
» Baugesetzbuch (BauGB) § 25 Besonderes Vorkaufsrecht
» § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
 
» Der Bahnhof von Ober-Roden und die Urberacher Verwandtschaft


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Stadterodnetenversammlung 20.09.2016

5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark

Stavo 20.09.2016
Stavo 20.09.2016

Hier die ganzen Unterlagen (Aktenmappe) zur Stavo. Achtung. Diesmal ca. 50 MB
 
Der Tagesordnungspunk 12

Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: 1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel

benötigt in der Aktenmappe viel Platz.
 
 
Siehe auch
» Bebauung des Festplatzes nimmt letzte Hürde
» Rödermark. Stadtleitbild und Entwicklungskonzept
 
 

Ober-Roden. Festplatz soll bebaut werden.

Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und Auftrag an den Magistrat zum Abschluss einer Gebiets- und Kaufpreisfestlegung und eines Erschließungsvertrages

[..]Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark beabsichtigt das Gebiet um den Festplatz im Stadtteil Ober-Roden einer baulichen Entwicklung zuzuführen.

Im Zuge der Vorüberlegungen stellte sich die Frage, ob die Stadt dabei ähnlich wie andere Kommunen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) als Entwicklungsträger zusammenarbeiten könnte

Das Dienstleistungsangebot der HLG ermöglicht der Stadt in dem betroffenen Gebiet alle Eigentumsfragen im Vorfeld der weiteren Planungen und zu treffenden Maßnahmen zu regeln, um bei der späteren Verwertung Kaufinteressenten maßgeschneiderte Grundstücke anbieten zu können. Die Bodenbevorratung der Hessischen Landgesellschaft mbH ist das geeignete Instrument, um Grundstücke für die Stadt zu sichern und zu entwickeln.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Bodenrichtwerte für Rödermark, den dann konkretisierten Vollkosten für die Baureifmachung und den Erfahrungswerten aus anderen Gebieten wird durch die HLG ein Wertgerüst für die Grundstücke vorgeschlagen, das die Wertschöpfungsinteressen der Eigentümer und die Haushaltsgrundsätze der Stadt Rödermark berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Ankaufspreise in der Regel so zu gestalten, dass von einer kostendeckenden Verwertung der Grundstücke ausgegangen werden kann.[..]Lesen Sie weiter bei bgb.roedermark