Löwenzahn Stromanbieter. Ein Kommentar wird zum Artikel.

Heute wurde zu dem Artikel: FlexStrom, Löwenzahn Energie der folgende Kommentar abgegeben:

am 13.02.2012 habe ich die Anträge auf einen Wechsel meines derzeitigen Gas- und Stromlieferanten zu Löwenzahn gestellt und erhielt Minuten später die Auftragsbestätigungen. In diesen Auftragsbestätigungen steht die Widerufsbelehrung und dass die Frist eines Widerrufs von 14 Tagen mit dieser Belehrung beginnt.
Nach Recherchen im Internet habe ich per Mail am 14.02.2012 die Anträge widerrufen, was von der Firma Löwenzahn mit dem Hinweis auf die nicht angegebene Vertragsnummer abgewiesen wurde. Nach Rücksprache mit der Hotline erhielt ich den Hinweis, dass ich die Vertragsnummer erst nach Prüfung meiner Anträge erhalten werde, was bis zu 6 Wochen dauern würde.
Ich habe ich mich zur schnellen Klärung jetzt an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherzentrale gewendet. Siehe: Kommentar