Magistratserweiterung. Da soll noch einer durchblicken!

Das Thema ist, wie sollte es auch anders sein, mal wieder die Magistraterweiterung in Rödermark und die Rüge des Bürgermeisters diesbezüglich. Es geht jetzt mal nicht darum, ob das für GUT oder SCHLECHT befunden wird, sondern um Fristen, die gewahrt werden müssen oder verstrichen sind.

In der Offenbach-Post vom 20.02.2010 berichtet die CDU:

Wegen des Widerspruchs müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Eine Änderung des Magistrates solle jedoch ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl geschehen. Die nächste Sitzung des Parlamentes sei nach dieser Frist.

Am 23.03.2010 in der Offenbach-Post unser Bürgermeister Roland Kern.

Die Hessische Gemeindeordnung spreche ausdrücklich vom „Ende der Wahlzeit“. Und dieser Termin sei der 31. März 2011. Sollte die CDU/SPD-Kooperation also eine Vergrößerung des Magistrats um nur einen Sitz wünschen, kann die Stadtverordnetenversammlung laut Kern in ihrer Sitzung am 23. März noch fristgerecht darüber abstimmen

Sie hierzu auch den Bericht: Rödermark. Kern weist „Zeitspiel“ zurück

Hier wird die Aussage der CDU vom Bürgermeister richtig gestellt. Jetzt hat man eine Auskunft aus berufenem Mund. Wäre da nicht der Artikel von AL/Die Grünen am selben Tag. Bei OP-Online kann man jetzt lesen:

Die AL bittet Stadtverordnetenvorsteherin Maria Becht, die für den 23. März geplante Parlamentssitzung um einen Tag nach vorne zu verschieben, damit der Antrag – sollte er die notwendige Mehrheit erhalten – fristgerecht ein Jahr vor dem Ende der Wahlzeit (31.März 2011) behandelt und das Ergebnis rechtzeitig offiziell bekannt gemacht werden kann. Quelle OP-Online

Ja was denn jetzt?. Hat da die CDU recht? Ist der 23. März doch zu spät? Oder hat der Bürgermeister recht mit: „Der 23. März langt noch?“
Die AL/Die Grünen sind auch der Meinung, eine Abstimmung am 23. März wäre zu spät. Aber am 22. März reicht es noch. Die AL/Die Grünen haben die Initiative ergriffen und frühzeitig um eine Vorverlegung der Parlamentssitzung um einen Tag beantragt.

Da das ja alles soooo klar ist, habe ich das mal als Frage formuliert und als Kommentar abgestellt. Ich habe dort um die Beantwortung dieser Frage gebeten. Eine recht einleuchtende Erklärung wurde von der FDP (Herr Kruger) abgeliefert.

Herr Kruger kommt zu dem Ergebnis: „Der 23. März ist zu spät. Der 22. März reicht.“

Lesen Sie hier die ausführliche Erläuterung.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark. Kern weist „Zeitspiel“ zurück

Der Zirkus in Rödermark gefällt der OP. Die bekommen jetzt jeden Tag ohne große Mühe den lokalen Teil ihrer Zeitung voll. Ich bin der Meinung, es sollte jetzt gut sein. Auf den heutigen Artikel in der OP wird die CDU oder die SPD antworten. Es werden bestimmt wieder Vorwürfe sein, die wieder eine Antwort erwarten usw. usw usw.
Zeit für die wichtigen Arbeit ist dann keine mehr da. Ganz zu schweigen vom Arbeiten in dieser vergifteten Atmosphäre.
Herr Bürgermeister Kern: »Sie haben mit der Rüge den Punkt getroffen. Ich bin sicher, dass Sie bei einem großen Teil der Bevölkerung Zustimmung für diesen Schritt erhalten haben. (Siehe Kommentare bei der OP). Lassen Sie die beiden Parteien doch toben. Deren Glaubwürdigkeit ist doch sowieso an einem Nullpunkt angelangt. Ginge es z.B. um den Erhalt der Stadt Rödermark oder der Abschaffung des Euros, dann muss lange diskutiert werden. Aber wegen dieser lächerlichen und eigentlich beendeten, Postenschacherei?

Ein Rückzug von diesem Thema Ihrerseits kann eigentlich nur positiv gesehen werden.

Bericht in der Offenbach-Post vom 23.02.2010
Bürgermeister Roland Kern hat sich gegen den Vorwurf von CDU und SPD verwahrt, sein Widerspruch gegen die Vergrößerung des Magistrats sei bloßes „Zeitspiel“. Obwohl er den Parlamentsbeschluss innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist hätte beanstanden können, habe er schon nach einer Woche Widerspruch erhoben. Er habe auch keine Frist verstreichen lassen, wie die CDU ihm unterstellt habe…[….]..Die Hessische Gemeindeordnung spreche ausdrücklich vom „Ende der Wahlzeit“. Und dieser Termin sei der 31. März 2011. Sollte die CDU/SPD-Kooperation also eine Vergrößerung des Magistrats um nur einen Sitz wünschen, kann die Stadtverordnetenversammlung laut Kern in ihrer Sitzung am 23. März noch fristgerecht darüber abstimmen.Ganzer Artikel in der Offenbach-Post.
 
Quelle: op-online.
 
 
Herr Bürgermeister, ist das mit Ihrer Aussage 23.03.2010 so in Ordnung? Hier meine Frage zu dieser Aussage und ein erschöpfender Kommentar.
 
 
In der Offenbach-Post vom 20.02.2010 berichtet die CDU.

Wegen des Widerspruchs müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Eine Änderung des Magistrates solle jedoch ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl geschehen. Die nächste Sitzung des Parlamentes sei nach dieser Frist….Lesen Sie hier den ganzen Bericht

 
 
Wie der geneigte Leser erkennen kann, wird sich über das Verstreichen von Fristen gestritten. Hier gehen die Meinungen der CDU und des Bürgermeisters auseinander. Die CDU hätte einmal einen Blick in die Hessische Gemeindeordnung werfen sollen, bevor Sie einen Artikel in der OP platziert.

Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 §6 Hauptsatzung

(2) Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.

Zunächst hat dieser Satz bezüglich von Fristen für das Thema „2 Stadträte mehr für Rödermark“ KEINE Relevanz. Bei der nächsten Stadtratsitzung ist die Wahlzeit noch NICHT abgelaufen. Selbst NACH der Frist (….im letzten Jahr…..) könnten Änderungen an der Hauptsatzung durchgeführt werden. Nur muss man wissen, was „wesentliche Änderungen sind? :-(“

Kommentar der SPD zu Kern rügt Magistratserweiterung.

Mit großer Verwunderung hat die SPD Fraktion den Widerspruch von Bürgermeister Roland Kern gegen die Erweiterung des Magistrats zur Kenntnis genommen. Die Begründung und die behauptete Rechtswidrigkeit der Entscheidung sind nach Ansicht der SPD-Fraktion schlichtweg willkürlich. Das hatte auch Kooperationspartner CDU reklamiert.
Offenbar gehe es alleine darum, eine mehrheitlich gefasste Entscheidung des…..Lesen Sie den ganzen Bericht in der Offenbach-Post
 
Siehe auch
Kern rügt Magistratserweiterung


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

FWG. Eine neue politische Kraft in Rödermark?

Einem Kommentar in der Offenbach-Post unter dem Thema

Kern rügt Magistratserweiterung

ist zu entnehmen, dass die Gründung einer FWG ansteht.

Man mag das sehen wie man will. Aber das was sich ein Teil der im Parlament vertretenen Parteien zurzeit leisten, gibt einer FWG gute Chancen, den etablierten Parteien einige Stimmen abzuluchsen.

Die FWG wirbt zur richtigen Zeit mit dem richtigen Spruch.

Hallo Ihr Unzufriedenen und Politik-verdrossenen Rödermärker!

Die Gründung der FWG-Rödermark soll am 25.2.2010 ab 18 Uhr im Gasthof “Zum Löwen” in Ober-Roden vorbereitet werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Widerspruch des Bürgermeisters.

Widerspruch des Bürgermeisters gegen die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark. Erhöhung der Anzahl der Stadträte im Magistrat von sieben auf neun. Zu beachten: Es geht um die EHRENAMTLICHEN Stadträte. Erhöhung von sechs Ehrenamtliche auf acht Ehrenamtliche. Ein Hauptamtlicher, der Erste Stadtrat, kommt noch hinzu.
 
Der Beschluss am 10.02.2010 in der Stadtverordnetenversammlung:

[..] Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (CDU/SPD) gegen die Stimmen der Fraktionen von AL und FDP, dem Antrag zuzustimmen.[..] Quelle: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark. Punkt Ö9

Zahlen aufgebröselt und warum die SPD 2006 keinen Sitz im Magistrat bekommen hat:
CDU und FDP haben eine gemeinsame Liste eingereicht.
Wahl 2006

45 Stadtverordnete insgesamt.
CDU 21 Stadtverodnete
AL-GRÜNEN 13 Stadtverodnete
SPD 8 Stadtverodnete
FDP 3 Stadtverodnete

43 waren anwesend. Zwei Stadtverordnete der SPD fehlten.
Eine abgegebene Stimme war ungültig und eine Stimmenthaltung. Nur die GÜLTIGEN Stimmen werden gewertet.

Es ging also mit 41 gültigen Stimmen um 6 Stadträte.
3,07 für CDU/FDP (21 Stimmen für CDU/FDP / 41 Gesamtstimmen * 6 zu vergebene Posten. 21/41*6)

2,04 für AL-GRÜNE (14 Stimmen für AL/Die Grünen / 41 Gesamtstimmen * 6 zu vergebene Posten. 14/41*6)

0,87 für SPD. (6 Stimmen für SPD / 41 Gesamtstimmen * 6 zu vergebene Posten. 6/41*6)

Da zunächst die Vorkommastellen gewertet werden, ergibt sich nach Hare-Niemeyer  eine Verteilung der Sitze wie folgt:

3 Sitze für CDU/FDP,
2 Sitze für AL-GRÜNE,
0 Sitz für SPD.

Noch hat die SPD keinen Sitz im Magistrat. Jedoch sind jetzt erst 5 Sitze vergeben worden. Nach Hare-Niemeyer bekäme die Partei den verbleibenden Platz mit den höchsten Nachkommastellen. Die SPD hat mit ,87 den höchsten Wert und könnte nun einen Platz im Magistrat bekommen. Wäre da nicht  Mehrheitsklausel.

3 Sitze für CDU/FDP,
2 Sitze für AL-GRÜNE,
1 Sitze für SPD (Ohne Mehrheisklausel)

Da die CDU mit 21 Stimmen die Mehrheit hat und 3 Sitze nicht mehr als 50% der zu vergebenen Magistratsplätze (von 6) entspricht, wird der CDU ein weiterer Sitz hinzugeschlagen.

4 Sitze für CDU/FDP (4 Sitze dank der Mehrheitsklausel)
2 Sitze für AL-GRÜNE,
0 Sitze für SPD

Da jetzt alle Plätze vergeben sind, ist eine weitere  Betrachtung auf Nachkommastellen nicht mehr nötig.

Es hätte der SPD schon genügt, wenn einer der beiden anwesend gewesen wäre. Nicht aufgepasst SPD.

Es wäre dann mit 42 gültigen Stimmen um 6 Stadträte gegangen.
3,00 für CDU/FDP (21 Stimmen für CDU/FDP / 41 Gesamtstimmen * 6 zu vergebene Posten. 21/42*6)

2,00 für AL-GRÜNE (14 Stimmen für AL/Die Grünen / 41 Gesamtstimmen * 6 zu vergebene Posten. 14/42*6)

1,00 für SPD. (6 Stimmen für SPD / 41 Gesamtstimmen * 6 zu vergebene Posten. 7/42*6)

Da zunächst die Vorkommastellen gewertet werden, ergibt sich nach Hare-Niemeyer zunächst eine Verteilung der Sitze wie folgt:

3 Sitze für CDU/FDP,
2 Sitze für AL-GRÜNE,
1  Sitz für SPD.

Fertig. Keine Mehrheitsklausel. CDU und FDP haben nicht mehr als 50% der Stimmen. Sie haben genau 50%. Schlecht beraten war die SPD
 
Nachtrag
Es wird in dem Widerspruch das » Verfahren Hare-Niemeyer « erwähnt.
In diesem Blog wurde das im Rahmen der Bundestagswahl 2009 unter dem Titel:

Bundestagswahl 2009. Zweitstimme und Überhangmandat.

erklärt.
Hier der Widerspruch des Bürgermeisters Roland Kern

Quelle: http://die-roedermark-partei.de (Nicht zu verwechseln mit http://die-roedermarkpartei.de :-()
(Siehe dazu: Wem ist denn dieser Blödsinn eingefallen? Lesen sie unbedingt die Kommentare bei diesem Thema.)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam.


Nachtrag 20.10.2016

Auf der Webseite der FDP Rödermark wurde ein Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) erstellt. Fragen/Antworten an die Stadtverordneten der FDP Rödermark.

Die Leser vom Blog für Rödermark hatte einige Fragen zu unseren Stadtverordneten und Magistrat.

Dieser Artikel wurde am 17.02.2010 erstellt und wird durch weitere Leseranfragen erweitert

Die Fragen werden von Herrn Tobias Kruger (FDP) beantwortet.
Sollten auch Sie eine Frage haben, stellen Sie diese einfach bei den Kommentaren ab. Natürlich können Sie die Fragen auch völlig anonym stellen.

Admin.Unterschied zwischen Anfrage und Berichtsantrag.

Anfrage
1) Stadtverordneter oder Fraktion reicht Anfrage ein – jederzeit möglich; kein Antragsschluss
2) Magistrat beantwortet die Anfrage schriftlich oder mündlich in der STAVO
3) Zwei Rückfragen durch Anfragesteller/-in in der STAVO möglich – keine Aussprache oder Beratung

Berichtsantrag
1) Stadtverordneter oder Fraktion reicht Berichtsantrag ein – jeweils rechtzeitig zum Antragsschluss
2) Berichtsantrag kommt als TOP auf die Einladungen der Ausschüsse sowie der STAVO
3) Berichtsantrag wird im Ausschuss aufgerufen und beraten
4) Magistrat hält Bericht bereits im Fachausschuss oder sagt selbigen zu Protokoll zu -> Berichtsantrag formal erledigt -> Bericht kommt im nächsten Fachausschuss und wird beraten
5) STAVO beschließt (sehr selten – fast immer passiert 4.) Berichtsantrag -> Bericht kommt im nächsten Fachausschuss und wird beraten

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Admin. Was machen die Stadtverordnete und wie viele sind es?

Kruger. Die Aufgaben der STAVO (warum diese Abkürzung und nicht z.B. „StVV“ weiß ich bis heute nicht) sind im § 50 HGO geregelt. Wesentliche Aufgabe der STAVO ist es, alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde zu treffen, z.B. Grundstückverkäufe der Stadt, Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen, kommunale Satzungen erlassen/ändern und der Beschluss des Haushalts mit den Budgets. Auch der hauptamtliche erste Stadtrat wird von der STAVO gewählt.

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Admin. Wie viele Stadtverordnete hat Rödermark?

Kruger. Aktuell hat Rödermark gemäß gesetzlicher Regel (§ 38 HGO) 45 Stadtverordnete. Theoretisch könnten wir mit speziellen Formvorschriften durch Beschluss die Zahl absenken, also z.B. auf die nächstkleine Regelgröße: 37. Oder sogar noch kleiner. „Brauchen“ kann man mithin so nicht sagen. Es gibt die gesetzliche Regelgröße nach Einwohnerzahl und dann die Option der Verkleinerung.

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Admin. Bekommen die Stadtverordneten das ganze Sitzungsgeld?

Kruger. Das Sitzungsgeld („Aufwandsentschädigung“) kommt komplett dem Mandatsträger zu. Praktisch wird das aber meist anders gehandhabt; es gibt keine festen Regeln. Das handelt jede Partei anders. Mal gehen 30% bzw. 50% an die Partei. D.h. man bekommt von der Stadt nur 70% bzw. 50% überwiesen. Oder es wird erst mal nichts abgezogen, aber die Stadtverordneten spenden der Partei einmal im Jahr einen gewissen Betrag. Letztgenanntes ist der rechtlich saubere Weg, der direkte Abzug ist eigentlich gar nicht zulässig.

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Admin. Wie setzt sich die Stadtverordnetenversammlung zusammen?

Kruger. Im Grunde ist die STAVO ein kleines Parlament. Die Zusammensetzung ist wie in Wiesbaden oder Berlin nur einige Nummern kleiner. Nach der Wahl wird die Zahl der Mandate pro Partei oder Listenverbindung ermittelt und dann nach Liste zugeteilt. Bei der CDU waren es 2006 21 Sitze und die bekamen die ersten 21 auf der gewählten Liste. Nachrücker dann ebenfalls in der Reihe der Liste.

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Admin. Was macht der Magistrat?

Kruger. Man könnte analog zum Parlamentsvergleich den Magistrat mit der Landes- oder Bundesregierung vergleichen – er ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde und erledigt in seinen wöchentlichen Sitzungen die so genannte „laufende Verwaltung“. Das ist alles, was praktisch so in der Verwaltung und im Kontakt zum Bürger anfällt. Die Tagesordnung und damit das Beratungsspektrum der Magistratssitzungen setzt der Bürgermeister als „Chef“ des Magistrat fest. Die Aufgaben des Magistrat („Gemeindevorstand“) finden sich in § 66 HGO. Dazu zählen insbesondere: Ausführung der Beschlüsse der STAVO, Personalangelegenheiten, Aufstellung des Haushalts, Verwaltung des Gemeindevermögens (wenn welches da ist), Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und die rechtliche Vertretung der Gemeinde. Praktisches Beispiel: Die STAVO entscheidet die Neugestaltung der Ortsmitte Ober-Roden … der Magistrat (mittels der Verwaltung) schreibt nach Maßgabe des Beschlusses aus, sucht ein Planungsbüro und schließt entsprechende Verträge ab. Er macht die Detailkommunikation mit den Planern sowie den sonstig betroffenen und dann sichtet er die Vorschläge und leitet sie nach Beratung an die STAVO zurück.

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Admin. Inwieweit hat die Parteizugehörigkeit Einfluss auf die Arbeit des Magistrat?

Kruger. Auch hier kann man wieder den Vergleich zu einer Regierung heranziehen. Je nach Proporz (ganz kurz gesagt) sind die Parteien nach Stimmverteilung bei der Wahl im Magistrat vertreten. Über die Größe des Magistrats entscheidet die STAVO – wie vor einer Woche geschehen. Normalerweise besteht der Magistrat in einer Stadt unserer Größe aus dem Bürgermeister, dem hauptamtlichen ersten Stadtrat und 5-7 ehrenamtlichen Stadträten. Natürlich üben die Parteien mittels ihrer Vertreter im Magistrat Einfluss aus. Sei es durch Informationsfluss oder direkte Absprache der Abstimmverhältnisse. Zwar arbeitet der Magistrat als Kollegialorgan wesentlich sachlicher als die STAVO und ungeachtet aller Parteizugehörigkeiten in vielen Fällen einstimmig, aber gerade bei den Knackpunkten sind ganz klar die Entscheidungen nach Parteilager zu erkennen. In den Fraktionen wird regelmäßig abgesprochen, wie im Magistrat zu bestimmten Themen abgestimmt oder votiert werden soll oder wurde. Beispiel: OD Waldacker, Flächennutzungsplan oder die Planungen für die Ortsmitte Ober-Roden.

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Admin. Wie setzt der Magistrat die vom Stadtrat aufgetragene Aufgaben um?

Kruger. Tja, da gibt es in Rödermark ein geflügeltes Wort: „Der Magistrat in seiner Weisheit …“. Es gibt hier keine Richtlinien über die HGO Vorschrift „Ausführen der Beschlüsse“ hinaus; dies geschieht in eigener Regie und Verantwortung. Praktisch gibt der Magistrat (Bürgermeister) meistens die Anträge der Parteien an die jeweils zuständige Fachverwaltung und bittet um Stellungnahme. Dann wird der Antrag i.d.R. direkt umgesetzt (Beispiel vor 2 Jahren: Gebührenpflicht in der Stadtbücherei) oder ein Konzept erarbeitet, was dann wieder über den Magistrat an die STAVO geht. Am Beispiel der Erweiterung des Magistrats wird nun die Fachverwaltung die Satzung schriftlich ändern und neu ausfertigen. Der Bürgermeister unterschreibt und die neue Satzung wird dann verkündet. Damit ist sie gültig und es müssen im Rahmen der nächsten STAVO zwei neue ehrenamtliche Stadträte vereidigt werden.

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Admin. Welche Aufgabe haben die ehrenamtlichen Mitglieder?

Kruger. In einer Stadt unserer Größe sind die ehrenamtlichen Stadträte hauptsächlich beratend tätig. Die Dezernate sind allein unter dem Bürgermeister und dem ersten Stadtrat aufgeteilt. Es gibt gewisse formale Aufgaben, z.B. wenn mehrere Personen unterschreiben müssen oder der Bürgermeister zu vertreten ist. Ansonsten haben die ehrenamtlichen z.B. in den Gremien nur Rederecht wenn der Bürgermeister es gestattet und es kommt eigentliche nie vor. In den Ausschüssen eher mal, aber in der STAVO habe ich seit 2001 vielleicht einen Fall erlebt, wo ein ehrenamtlicher Stadtrat mal offiziell geredet hat. Unterm Strich sind die ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat stimmberechtigt und beraten … aber sie sind weniger direkt politisch aktiv. Theoretisch könnte der Bürgermeister im Magistrat den ehrenamtlichen Stadträten gewisse Geschäfte zuteilen … aber das ist selten und hauptsächlich intern.

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Admin. Sind die ehrenamtlichen Mitglieder Weisungsbefug? Wenn ja: Gegenüber WEM?

Kruger. Offiziell besteht keinerlei Weisungsbefugnis oder Parteizwang. Die Magistratsmitglieder stimmen frei ab. Praktisch aber besteht natürlich eine dem System geschuldete zumindest Rechtfertigungspflicht gegenüber der eigenen Partei und Fraktion. Es kommt praktisch nur selten vor, dass die Stadträte anders stimmen als parteiintern abgesprochen oder die Fraktion dann in der STAVO. Ist im Grunde wie das politische Mandat … theoretisch frei nur nach dem Gewissen – aber praktisch besteht natürlich der Draht zur Partei und ggf. natürlich auch der Wunsch wieder von der Partei auf denselben Posten zu kommen. Das ist einfach so.

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Admin. Ab wann ist ein Magistrat nicht mehr Handlungsfähig?

Kruger. Der Magistrat ist nie „handlungsunfähig“ – er kann höchstens temporär Beschlussunfähig (§68 HGO) sein. Dies ist der Fall, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Trotzdem können dann die verbliebenen Magistratsmitglieder beraten und die Entscheidung wird dann einfach in der nächsten Sitzung getroffen, wenn wieder genügend Mitglieder anwesend sind. Mit der Zahl der Mitglieder im Magistrat oder der Vertretung von Parteien darin hat die Beschluss- und Handlungsfähigkeit also rein gar nichts zu tun. Darüber hinaus können Bürgermeister und erster Stadtrat jederzeit im gesetzlichen Rahmen die laufenden Verwaltungsangelegenheiten selbstständig ohne Magistrat erledigen. Würden also beispielhaft auf einmal mehr als die Hälfte der Magistratsmitglieder ihr Amt niederlegen würde bis zur Ernennung der Nachrücker im Rahmen der nächsten STAVO der Bürgermeister die Geschäfte im Wesentlichen allein weiterführen; ein paar Beschlüsse blieben liegen, aber für den Bürger erkennbar würde sich nichts ändern.

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Nachtrag 18.02.2010
Frage zu Redezeit und -recht in der STAVO über Komnentar von Nebelkerze.

Kruger. Rederecht haben die Stadtverordneten und der Magistrat (Bürgermeister). Letztgenannter darf zu jedem Punkt und jederzeit das Wort ergreifen. Dazu gilt, dass jeder Stadtverordnete zu einem Punkt nur einmal reden soll (§ 22 V GO) – ausgenommen das Schlusswort des Antragstellers oder eine persönliche Erwiderung. Hinsichtlich des „soll“ ist es Sache der/des Vorsitzenden, letztlich zu entscheiden. Widerspricht ein Stadtverordneter dagegen, dass ein anderer nochmals zum selben Punkt spricht, entscheidet das Plenum. Dem Bürgermeister ist immer das Wort zu erteilen. Theoretisch könnten also zu jedem TOP alle 45 Stadtverordneten einmal sprechen. Zusätzlich ggf. das Schlusswort. Die Redezeit für einen Beitrag beträgt maximal 5 Minuten (§ 24 GO), es sei denn, dass vorher im Ältestenrat etwas anderes vereinbart wurde. So z.B. die Haushaltsreden mit i.d.R. 20-30 Minuten. Wird also ein TOP z.B. um 22:20h aufgerufen kann man theoretisch-taktisch schon durch Ausnutzung der Redezeit und ggf. weiterer Redner aus der Fraktion die Zeitgrenze von 22:30h absichtlich überschreiten sodass nach GO kein neuer TOP mehr aufgerufen wird – es sei denn die STAVO weicht durch Mehrheitsbeschluss von dieser GO-Regelung ab.
Wirkung und Verbindlichkeit der GO (GeschäftsOrdnung) der STAVO
Die GO der STAVO ist kein Gesetz oder ähnliches. Das Gremium hat sich diese Geschäftsordnung selber gegeben und kann daher jederzeit (sofern gesetzlich zulässig) mit Mehrheitsbeschluss davon abweichen, § 39 II. Speziell die Fragen „Redezeit“ und „Sitzungsende“ sind solche Regelungen, von denen mit Mehrheit theoretisch abgewichen werden kann. Grundsätzlich ist also die Umsetzung der GO bis auf gesetzliche Vorschriften aus z.B. der HGO eine Frage der Mehrheit. Aber natürlich muss man (und das wird auch eigentlich durch alle Parteien respektiert und beachtet) mit Abweichungen extrem verantwortlich sowie sorg-und sparsam umgehen, da sonst die GO als Richtschnur ihren Wert verliert und Beliebigkeit nach Mehrheit Einzug hält.

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Nachtrag 22.02.2010
Frage von RR. Gibt es bei Abstimmungen der Stadtverordneten so etwas wie Briefwahl?

Kruger: Nein, eine Briefwahloption für Mandatsträger gibt es nicht. Die Abstimmungen (Beschlüsse) in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen durch Stimmabgabe in Form des Handhebens (sofern nicht geheime Wahl per Gesetz erforderlich ist) in öffentlicher Sitzung und dies kann nur bei physischer Präsenz während der Sitzung erfolgen. Selbst in den ganz ganz seltenen Fällen der Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung muss die Stimmabgabe “live” und persönlich erfolgen. Wahl in Abwesenheit per schriftlicher Erklärung oder stellvertretende Stimmabgabe gibt es in der Stadtverordnetenversammlung gar nicht.

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Nachtrag 07.04.2010
Bürgerbegehren -- Bürgerentscheid

Admin: Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass über eine von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die allerdings mindestens 25 % der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Wird das 25%-Ouorum weder von der „Ja“- noch von den „Nein“-Stimmen erreicht, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Qualität eines Beschlusses der Gemeindevertretung, der frühestens nach drei Jahren wieder abgeändert werden kann.

Der Tag des Bürgerentscheids wird von der jeweiligen Vertretungskörperschaft festgesetzt; im Übrigen wird er nach den Grundsätzen der allgemeinen Kommunalwahlen – ausgenommen die Bestimmungen über Wahlvorschläge – durchgeführt.

Ein Bürgerentscheid kann auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbegehren) durchgeführt werden. Damit wird ausgeschlossen, dass die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) die Entscheidung über unbequeme Maßnahmen auf die Bevölkerung abwälzt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird gleichzeitig die Möglichkeit gegeben flexibel, auf aktuelle Probleme und kommunale Bedürfnisse zu reagieren.

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Was bedeutet - nicht öffentlich - genau?

Erstmal das, was es augenscheinlich aussagt: Die entsprechende Information (Wort und Schrift) ist nur innerhalb des Gremiums und/oder im entsprechenden Personenkreis kommunizierbar und verwendbar. Wer dem entsprechenden Gremium nicht direkt angehört und/oder förmlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde (siehe unten) gilt als Öffentlichkeit.

Bleibt alles bei den Teilnehmern (+ nicht anwesende Mitglieder des Gremiums) der Sitzung.

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Bleibt alles bei den Teilnehmern (+ nicht anwesende Mitglieder des Gremiums) der Sitzung?

Richtig. Das gilt für Wort und Schrift, also das Gesprochene sowie auch Schriftstücke, usw.

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Erhalten Stadtverordnete z.B. das Protokoll der Magistratssitzung nicht?

Nein, nur die Fraktionsvorsitzenden. Informieren diese ihre Fraktion über Inhalte der Magistratssitzung bzw. generell betreffend einer nichtöffentlichen Sitzung, so gilt für die Fraktionsmitglieder diesbezüglich die Verschwiegenheitspflicht aus § 24 HGO.
 
Zur Verschwiegenheit werden in der konstituierenden Sitzung der STAVO (bzw. bei Nachrückern in seiner/ihrer jeweils ersten STAVO) alle Stadtverordneten zu Protokoll förmlich und offiziell verpflichtet. Gleiches gilt für die Mitglieder des Magistrates. Ebenfalls per Diensteid (Beamte) oder Dienstverpflichtung (Angestellte) zur Verschwiegenheit verpflichtet sind die Mitarbeiter der Verwaltung – § 24 HGO gilt hier analog mit ein paar beamten- und dienstrechtlichen Ergänzungen. Im Kreistag ist es genauso.

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Der Blog für Rödermark bedankt sich bei Herrn Kruger (FDP) für seine Ausführungen.

Sollten auch Sie eine Frage haben, stellen Sie diese einfach bei den Kommentaren ab.

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