Schlappe für Abofallen-Betreiber opendownload

Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen.

Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09)
Beklagte des Verfahrens war die Betreiberin des Internetangebots opendownload.de. Im öffentlichen Bereich dieser Seite werden Softwareprogramme beschrieben. Dabei handelt es sich um ansonsten kostenlos im Internet erhältliche Software. Hinweise auf eventuelle Kosten des Angebots finden sich auf diesen Seiten zunächst nicht. Möchte der Nutzer eine derartige Software herunterladen, wird er auf eine Anmeldeseite geleitet. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass dem Nutzer bei einer Anmeldung Kosten in Höhe von insgesamt 192 Euro für eine Nutzungsdauer von zwei Jahren entstehen.

Der Kläger hatte sich Anfang 2008 ……
Nach Ansicht der Betreiber von opendownload gehört es „zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert …………….Weiterlesen bei Heise.de.

Quelle heise.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ein neues Abzockportal?

Im Verbraucherschutzforum von BooCompany.com wird aktuell auf ein neues Download-Abzockportal der Content Services Limited des Geschäftsführers A. V. unter Softwaresammler.de hingewiesen. Kein Wunder, denn Opendownload.de dürfte mittlerweile durch die unzähligen Presse- und TV-Berichte bekannt sein.
Und das ist Softwaresammler.de der Content Services Limited: …. >weiterlesen
Quelle: www.abzocknews.de Gefunden bei www.abzocknews.de

Abzocker gibt auf!

Widerstand lohnt doch: Ein wehrhaftes Opfer hat den Betreibern der umstrittenen Seite Opendownload.de eine heftige Niederlage vor Gericht eingebracht.

Hier weiterlesen.
ABZOCKER GIBT AUF

99-Download ist scheinbar nur noch für die Opfer da.
Nach einem Klick auf den — Jetzt Downloaden — Button gelangt man zu Login.
Die Möglichkeit sich neu anzumelden ist nicht mehr gegeben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Gerichtliche Schlappe der Internetabzocker

Das LG Mannheim hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband der Firma Content Service Ltd. untersagt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Weiterhin dürfe Content Service Ltd. Minderjährigen …………………………….

Hier weiteres zu dem Gerichtsurteil.

Egal, ob man der Begründung der Richter aus Mannheim oder Montabaur folgt, festzuhalten bleibt das Ergebnis: Die bloße Freischaltung eines Online-Angebots führt ihnen zufolge nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts aus § 355 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dies gilt unabhängig von der weiteren Frage, ob das Widerrufsrecht auch bei unrichtiger Widerrufsbelehrung erlischt.

Kommentar auf Juris.