Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie Urmann + Collegen (U+C)

Ob die RA Kanzlei Urmann und Collegen ( U+C ) ein besinnliches Weihnachtsfest hat?
[…]Für einen strafbaren Betrugsversuch durch den Abmahnanwalt fehlt es dann nur noch am sogenannten Tatentschluss, also dem „Vorsatz“ beim Versuch: Der Anwalt muss es bei der Abmahnung immerhin für möglich gehalten haben, dass es gar nicht zu einem Streaming gekommen ist, und sich hiermit abgefunden haben, frei nach dem Motto: „Was kümmert’s mich, wie die IP-Adressen ermittelt wurden!“ Presseberichten zufolge soll ein Abmahn-Anwalt sich in einem Interview tatsächlich in diesem Sinne geäußert haben. Das würde die Staatsanwaltschaft natürlich sehr freuen, deutet es doch auf ein „billigendes In-Kauf-nehmen“ hin, dass Forderungen objektiv nicht bestanden.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei Heise.de

Sie finden bei dem o.g. Artikel auch die Strafanzeige der Rechtsanwälte Müller, Müller und Rößner gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann.
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. RedTube Abmahnskandal
 
Schlagzeile bei Bild.de
LANDGERICHT ENTSCHEIDET Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer unzulässig
 
 

Rote Tube. Möglichkeit einer Protokollierung

Kann ich von einem Portal, bei dem Filme als Streaming angeboten werden, ein Protokoll erstellen?
 
Folgendes ist gegeben.
Auf dieser Seite von rm-news.de (URL von mir) wird eine Werbung geschaltet. Könnte auch ein Pornoportal sein.
 
Das Bild unten ist die Werbung auf der aufgerufenen Seite. Im Beispiel der hier angezeigte Artikel von rm-news.de. Könnte auch ein Porno-Portal sein.
 
Sie klicken die Werbung an und jetzt passiert es. Die folgende Aufrufkette ist nur als Beispiel zu sehen, wie ich eine IP-Adresse eines Besuchers protokollieren könnte. Der Betreiber der Webseite erfährt nichts von einer solchen Protokollierung.
 
Zunächst werden sie nach roedermarkblog.de (eine URL von mir) weitergeleitet. Der in der Werbung aufgeführte Film (Filmname) wird mit übergeben.
 
Bei roedermarkblog.de wird nichts weiter gemacht, als den Aufruf zu protokollieren. Ich habe jetzt die IP-Adresse, das Datum und auch die Uhrzeit derjenigen, die auf die Werbung geklickt haben.
 
Nach der Protokollierung geht es nach mein-roedermark.de (eine URL von mir) und der Film wird angezeigt. Die Adresse mein-roedermark.de kann eine x-beliebige Adresse sein. Sie könnte z.B. auf ein Porno-Portal (Streaming-Portal) zeigen und den gewünschten Film aus dem Werbebanner aufrufen. Dieser Film KÖNNTE auch ein urheberrechtlich geschützter Film sein.
 
Hier die Werbung. Der Start zur Protokollierung
Gestartet wird ein Videoclip von YTitti auf YouTube.
 

Das ist eine Werbung.
Das ist eine Werbung.

 
Das Beispiel soll NUR aufzeigen, wie ich an IP-Adressen derer kommen könnte, die zumindest vorhatten sich ein bestimmtes Video anzusehen. Es soll die Funktionsweise aufzeigen. Nur der Zwischenschritt „Protokollieren“ muss eine eigene URL sein. Ansonsten wird mit Originalseiten gearbeitet. Wohlgemerkt, das Beispiel zeigt die TECHNISCHE Vorgehensweise. Juristische Bewertung einer solchen Vorgehensweise erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt.
 
Möglich ist auch eine Protokollierung ohne diesen Zwischenschritt. Man setzt auf Schreibfehler oder ähnlich klingende Domainnamen. Original wäre xxxx.com. Falsche wäre xxxx.net (Honeypot). xxxx.net leitet nach der Protokollierung einfach auf die gewünschte Webseite um.
 
Hinweise zu Streaming
Anbieter, die Ihre Filme nur zum Ansehen anbieten, sind die Streaming-Portale. Es besteht kaum/nicht die Möglichkeit, sich mittels einer Schnüffelsoftware zwischen Anbieter und Anwender zu schalten. Der oben beschriebene Weg wäre eine Möglichkeit, die einen Zwischenschritt erforderlich macht. Juristisch kann ich den Vorgang nicht beleuchten. Es könnte aber sein, dass derjenige, der das Werbebanner geschaltet hat, jetzt der Rechteverletzer ist.
 
Was noch wichtig ist. Die Herausgabe der Adressdaten zu IP-Adresse wurde vom LG Köln wohl aufgrund von „progressives Download“ erteilt. Was ist das? Der Browser puffert einen Teil des Videos und beginnt dann mit der Anzeige. Das soll für eine ruckelfreie Wiedergabe sorgen. Ist der Puffer voll, wird der bereits gezeigte Teil des Videos gelöscht und der Puffer neu belegt. Die Größe des Puffers bestimmt der User.
 
Ist eine entsprechende Einstellung im Browser/Player getroffen, dürfte ein „progressives Download“ mit Ihrem Browser nicht möglich. Feststellen kann man das mit einer „Schnüffelsoftware“ NICHT.
 
Anders ist das bei den Download-Portalen. Hier lädt der Anwender einen Film auf seinen Rechner und bietet diesen Film anderen Anwendern zum Download an. Hier hat die „Schnüffelsoftware“ leichtes Spiel.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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