RBgT zur Klage vor dem Verwaltunsgerichtshof

RBgT, Rödermärker Bürgergruppe gegen Fluglärm und Tiefflüge
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Stadt Rödermark am 27.Mai 2014 abgewiesen
Geschrieben von Hoffmann, Rainer

Das jüngste Urteil des hessischen Verwaltungsgerichthofs in Sachen Fluglärm und Tiefflüge betrifft die vergangenes Jahr dort eingereichte Klage der Stadt Rödermark gegen die 245. Durchführungs-Verordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung. Diese von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) 2008 auf den Weg gebrachte und auf Veranlassung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) 2010 revidierte DVO brachte Rödermark die zunächst schnell steigende Zahl von Tiefflügen sogenannter „High Performance Aircrafts“ (HPA, das sind vor allem Business Jets mit bis zu 20 Tonnen Gewicht) auf einer quer über die Stadt führenden Route. Eine erstes Resümee der RBgT lautet: Das Verwaltungsgericht konnte zwar die im Sinne Rödermarks vorgebrachten Argumente durchaus nachvollziehen und dafür Verständnis aufbringen, wie die vorsitzende Richterin gelegentlich verlauten ließ, und dass es mit einer Anhörung der Stadt vor Erlass der beklagten 245. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung aus heutiger Sicht hätte besser laufen können. Aber das war eben nicht „rechtsentscheidend“, wie es wiederholt zu den von der Stadt bzw. von ihrem Klagevertreter mit großem Einsatz und guten Begründungen zahlreich vorgebrachten Entgegenhaltungen hieß. Ohne der erst in einigen Wochen zu erwartenden Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, war der Tenor der vorsitzenden Richterin etwa folgender: Vielmehr seien die allermindesten Voraussetzungen für die Rechtkräftigkeit der 245. DVO seinerzeit nun mal erfüllt, und deshalb ein Einbezug der Stadt Rödermark und ihrer Belange formalrechtlich nicht notwendig gewesen. Und auf der Grundlage des geltenden Luftverkehrsrechts, welches eben die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs priorisiere, sei so zu entscheiden, wie geschehen. Für alle weiteren Überlegungen und Schritte wollen wir nun die Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Aber sicher war es den zu keiner Zeit aussichtslosen Versuch wert gewesen, die 245. DVO (->HPA-Anflugroute) zu Fall zu bringen, auch wenn es nicht nur die Stadtverwaltung und vor allem die beauftragte Anwaltskanzlei, sondern auch alle Aktiven der RBgT seit 2013 einen enormen Arbeitsaufwand gekostet hat, die Klage in etlichen Besprechungen und ausführlichen schriftlichen Darlegungen mit juristischer ebenso wie mit fachlicher Substanz so viel wie möglich zu füllen. Doch zum Unverständnis der betroffenen Bürger: Am Ende haben für den Verwaltungsgerichtshof weder die formalrechtlich begründbaren noch die in der Sach-Erörterung vorgetragenen und von unserer Seite flugtechnisch fundierten Einwendungen gezählt, so vernünftig und nachvollziehbar diese auch gewesen sein mögen.
Quelle: RBgT Rödermark.