Stellenplan Erzieher

Rodgau

Auszug Stellenplan Rodgau
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Quelle: Haushaltsplan 2015 Stadt Rodgau Seite 669
Dreieich
Stellenplan Dreieich
Stellenplan Dreieich
Quelle: Haushaltsplan 2015 Stadt Dreieich Seite 397
Rödermark
Stellenplan Roedermark
Stellenplan Roedermark
Quelle: Doppelhaushalt (Entwurf) 2015/2016 Stadt Rödermark
 
Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016, Seite 66
Stellenplan im Doppelhaushalt Rödermark 2015-2016. Seite 66

 
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.
 
Siehe auch
Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

B45. Rödermark Richtung Rodgau

B45. Rödermark Richtung Rodgau

B45. Rödermark Richtung Rodgau. 13.02.2014
B45. Rödermark Richtung Rodgau. 13.02.2014


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark. Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?

Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
Um 12,5 Mio. ÄRMER.
 
„Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten“ sagte Herr Sturm
 
Vorweg
 
Über das Thema „Haushalt 2014“ in Verbindung mit dem „Rettungsschirm/Schutzschirm“ wurde in letzter Zeit mehrfach geschrieben. Da kleine Nuancen das Gesamtbild verändern, lohnt es sich, dieses Thema erneut aufzugreifen.
 
Ich (egoistisch) persönlich empfand den Beschluss, dem Schutzschirm/Rettungsschirm beizutreten, für gut. Ich hatte auch gehofft, der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark stellt sich der schwierigen Aufgabe und ist bereit zu den notwendigen Einsparungen und steht zu dem Abbaupfad. Erkennen kann ich das bis jetzt noch nicht. Zeit ist bis zum Februar 2014, dann soll der Haushalt verabschiedet sein. Hoffentlich. Wenn der hauptamtliche Magistrat es nicht richten kann, wird es wohl eine übergeordnete Behörde richten müssen?
 
Kommunen, die unter dem Rettungsschirm geschlüpft sind, haben einen Teil der Schulden (Rödermark ca. 12,5 Mio.) an das Land Hessen abgegeben. Damit wurde der Bürger in Rödermark entlastet und Schuld auf alle Bürger in Hessen verteilt. Für dieses Entgegenkommen sind selbstverständlich auch Regeln aufgestellt worden. Die bedürftigen Kommunen müssen sparen. Mehr sparen als diejenigen, die NICHT unter dem Rettungsschirm stehen. Das ist doch wohl auch die Pflicht den Kommunen gegenüber, die den Entschuldungsfond NICHT beansprucht haben und alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
 
War der Grund einer Kommune NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm/Entschuldungsfond zu schlüpfen die

„Einschränkung der Selbstständigkeit der Kommune“

so hat man dort wohl die Rechnung ohne die Kommunalaufsicht gemacht.
 
Den Haushalt (Rodgau) noch nicht verabschiedet; und schon beanstandet. So kann es auch einer Stadt ergehen, die NICHT unter dem kommunalen Schutzschirm des Land Hessens steht. Die Stadt muss/sollte die Grundsteuer erhöhen damit der Haushalt für das kommende Jahr genehmigt wird. Hatte man vermutet, wenn man sich NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm begibt, hätte man mehr Freiheiten bei der Haushaltsgestaltung? Ist scheinbar nicht so. Aus der schutzschirmfreien Zone Rodgau berichtet die Offenbach-Post.
Stadt muss Grundsteuer erhöhen.

[..] Die Stadt müsse die Realsteuern hinaufsetzen, um höhere Einnahmen zu erzielen. Kommunen gleicher Größenordnung, die nicht dem Schutzschirm unterlägen, verlangten weitaus höhere Steuer-Hebesätze als Rodgau, heißt es weiter.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de .

 
[..]Wir werden genauso behandelt wie Schutzschirmkommunen“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann[..] Was soll man dazu sagen Herr Hoffmann? Ist schon Sch….
 
Merkwürdig ist der Vorgang schon. Ein Haushalt, der noch nicht durch das Stadtparlament gegangen ist, wird schon vorab von der Aufsichtsbehörde kritisiert.
 
Das folgende mag verstehen wer will. Ich nicht
Zurück nach Rödermark.
Bevor man weiterliest sollte man wissen. Im Oktober 2013 (Seite 50) wurde von Bürgermeister Kern und Stadtrat Jörg Rotter der Beitritt zum Rettungsschirm/Schutzschirm, am 15.02.2013, als gut für die Stadt Rödermark geadelt. Die „Rede zum Haushalt“ war am 12.11.2013.
 
Am 04.07.2013 bekräftigte der Magistrat man werde natürlich am Konsolidierungsziel festhalten. Ziel ist: „Bis 2018 ein ausgeglichener Haushalt“.

[..]Mit seinem am 21. Mai verkündeten Urteil in einem von der Stadt Alsfel[..]
[..]Inwieweit der Vollzug des auch von der Stadt Rödermark am 15. Februar unterzeichneten Schutzschirmvertrages hiervon berührt wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls offen bleiben. Am Konsolidierungsziel soll natürlich festgehalten werden.Quelle: Stadt Rödermark[..]

Bei seiner „Rede zum Haushalt“ äußerte sich der Stadtkämmerer und Bürgermeister zum Schutzschirm wie folgt:

[…]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen. [..]
Quelle:„Rede zu Haushalt 2014“ von Bürgermeister Kern.


Was will der Bürgermeister und Stadtkämmerer uns damit sagen? Der Interpretationsspielraum ist sehr groß:
 
» 1) Den Rettungsschirm/Schutzschirm gäbe es nicht. (Dann kann man nichts unterzeichnen) Die 12.5 Mio Schuldenübernahme durch das Land hätte es auch nicht gegeben. Evtl. gibt es in 2016 mehr Geld. Kürzungen wären allerdings auch möglich.
 
» 2) Man wäre nicht die 99. Kommune gewesen, sondern z.B. die 50.(Maschinerie anders verlaufen)
 
» 3) Man hätte nicht unterzeichnet weil es laut Urteil evtl. in 2016 Geld gibt. (Weiter so wirtschafteten wie bisher. 🙁)
 
Hätte, hätte Fahrradkette. Fakt ist doch, selbst wenn das Urteil im Januar 2013 (vor der Schutzschirmunerzeichnung) vorgelegen hätte, für den Haushalt 2014/2015 von Rödermark wäre das nicht die Rettung gewesen. (8. Der kommunale Finanzausgleich ist spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar.) Jedem dürfte klar sein, dass „spätestens“ auch „frühestens“ bedeuten kann weil, auch bei der Landesregierung die Personalkapazität „auf Kante genäht“ ist.
 
Jetzt kennt man das Urteil.
Jetzt haben wir den Status wie oben unter 1) aufgeführt.
Was hindert die Stadt daran, freiwillig aus dem Vertrag auszusteigen? Übernehmen wir wieder ca. 12,5 Mio. Schulden. Wie der Zeitraum bis 2016, evtl. gibt es da Geld ( Rückzahlungen wären auch möglich), ohne Ärger mit der Kommunalaufsicht überbrückt werden kann, darüber muss noch beschlossen werden.
Wenn Bürgermeister Kern (Fall 3) den Vertrag mit Kenntnis des Gerichtsurteil NICHT unterschrieben hätte, müssen dadurch logischerweise andere Vorteile für die Stadt erwachsen. Fragt sich nur, welche?
 
Geld oder kein Geld? Das ist hier die Frage. Staatsgerichtshof

[..]Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungs wegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof damit nicht getroffen. Beanstandet wurde die fehlende Bedarfsermittlung. Hätte das Land Hessen den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen zwar möglicherweise höher ausgefallen. Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Kürzungen sachgerecht wären.[..] Quelle: Staatsgerichtshof
Hervorhebungen durch den Admin.

 
Gibt es jetzt, nach dem Urteil, für Rödermark Geld oder nicht?
Was weiß denn ich. Fragen Sie einmal den Bürgermeister. Evtl. hat der ja eine schlüssige Antwort.
Kommunen, die ihre freiwilligen Leistungen weit runtergefahren haben, werden wohl mit mehr Geld rechnen können.
Die klagende Stadt, Alsfeld, hat:
» öffentliche Einrichtungen geschlossen
» freiwillige Leistungen zurückgeführt
» Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet
» habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut
» Förderung des Kinderhorts eingestellt
» freiwilligen Polizeidienst eingestellt
» Förderung von Präventionsrat eingestellt
» Förderung von Musikschule eingestellt
» Förderung von Musik- und Kulturpflege eingestellt
» Siehe weiter unten unter Punkt 11.
» Umweltschutzaufgaben eingestellt.

[..]Ob am Ende das Land oder die Kommunen die Gewinner sein würden, lasse sich erst nach der vom Gericht geforderten Bedarfsanalyse sagen. [..] Quelle FAZ

 
Hofft man in Rödermark auf einen Geldsegen aus dem Gerichtsurteil. ? Ja!
 
Wir in Rödermark sind 12,5 Mio. Schulden los. …… Noch.
 
Entwurf Haushaltsplan 2014
Im Haushaltsplanentwurf (Seite 27) wird aufgeführt:

Kompensationsumlage
Kompensationsumlage

Um diesen Text zu verstehen lohnt ein Blick in das Urteil.

6. Der Landesgesetzgeber ist prinzipiell nicht gehindert, eine Kompensation-sumlage einzuführen. Belastet er allerdings die Kommunen mit einer neuen Umlage, die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit spürbar beeinträchtigt, muss er den kommunalen Finanzbedarf ermitteln, wobei er nach den kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu differenzieren hat.
7. Die angegriffenen Vorschriften über die Einführung der Kompensationsumlage sind ebenfalls wegen des Fehlens einer Finanzbedarfsermittlung verfas-sungswidrig und verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin.

Es dreht sich alles um die fehlende Finanzbedarfsermittlung.
Anzumerken sei noch. Es ist KEIN Urteil bezügl. Kompensationsumlage in einem eigenen Prozess.
 
Vorgehen gegen die Kompensationsumlage

[..]Der Hessische Städtetag empfiehlt eine Klageerhebung aus prozessualen Gründen nur den Kommunen, die zum Kreis der am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden gehören, also den Kommunen, bei denen die Schlüsselzuweisung negativ ist oder denen nach Abzug der Kompensationsumlage nur noch die Mindestschlüsselzuweisung verbleibt. Rödermark zählt nicht zu diesen Kommunen.

Bei allen anderen Kommunen ist eine Klage selbstverständlich auch denkbar, müsste jedoch anders und umfangreicher begründet werden.[..]
Quelle. roedermark.de

 
Einige Passagen aus dem Urteil (Auf Reiter Langtext klicken). Man achte auf die Wortwahl

11 Die Antragstellerin habe in Umsetzung ihres Haushaltssicherungskonzeptes öffentliche Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen zurückgeführt und auf die Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet. Von 2008 auf 2009 habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut, wobei (zum 30. Juni 2009) lediglich 121,5 Stellen tatsächlich besetzt gewesen seien. Durch organisatorische Maßnahmen seien weitere Personalkosten eingespart worden. Während sich der Gesamtbetrag der Ausgaben mit freiwilligem Charakter im Verwaltungshaushalt 2006 noch auf ca. 2,6 Millionen € belaufen habe, sei er nach Berechnungen der Aufsichtsbehörde im Haushaltsjahr 2010 auf rd. 1,6 Millionen € gesunken. Diese Ausgaben enthielten allerdings überwiegend solche für öffentliche Einrichtungen und seien – da die Gemeinde zu deren Bereitstellung verpflichtet sei – keine freiwilligen Leistungen im Rechtssinne. Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung von ca. 130.000 € (2010) bzw. 170.000 € (2011) bestünden im Wesentlichen aus Personalkosten. Die Antragstellerin habe die Förderung des Kinderhorts eingestellt, eine Kindertagesstätte geschlossen, die Erd- und Steindeponie verkauft, Umweltschutzaufgaben nicht mehr wahrgenommen, den freiwilligen Polizeidienst sowie die Förderung von Präventionsrat, Musikschule, Musik- und Kulturpflege, Rentenberatung, Städtepartnerschaften und des öffentlichen Personennahverkehrs eingestellt. Ferner habe sie Gebäude veräußert. Die Antragstellerin habe keine nennenswerten Leistungen erbracht, für die keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe. Investitionen bei Straßen, Brücken und im Feuerwehrwesen, die infolge der seit Jahren zugespitzten Haushaltslage sehr vernachlässigt worden seien, könnten nicht mehr weiter gestreckt werden.
 
130 Will sich der Gesetzgeber zur Erfüllung seiner Finanzbedarfsermittlungspflicht auf bereits vorhandene statistische Daten stützen, muss erkennbar sein, dass er aus dem ihm zur Verfügung stehenden Datenmaterial selbst entsprechende Folgerungen gezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
 
151 Ob und inwiefern eine solche Verschiebung die Veränderung der Steuerverbundmasse und damit auch der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen rechtfertigen kann, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verteilungssymmetrie und bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Eine Bedarfsanalyse wird dadurch nämlich nicht entbehrlich. Denn die Pflicht zur Bedarfsermittlung und das Gebot der Verteilungssymmetrie sind zwei prinzipiell unabhängig voneinander bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Finanzausgleichsgesetzgeber. Fehlt es bereits an einer Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs, kommt es auf die Frage, ob die Veränderung der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen dem Gebot der Verteilungssymmetrie Rechnung trägt, nicht mehr an.
 
158 Die verfassungsrechtlich erforderliche Bedarfsanalyse mag schwierig und komplex sein. Der Staatsgerichtshof verkennt auch nicht, dass der Finanzbedarf der Kommunen nicht nach objektiven Kriterien eindeutig feststellbar ist. Aber dies verlangt die Hessische Verfassung vom Landesgesetzgeber auch nicht. Vielmehr hat er auch bei der Bedarfsanalyse Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume.
 
159 So darf der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Kosten für Pflichtaufgaben durchaus pauschalieren. Die Pflicht zur Bedarfsanalyse bedeutet auch nicht, dass der Finanzausgleichsgesetzgeber alle Ausgaben der Kommunen als ausgleichsrelevant in seine Kostenanalyse einstellen müsste. Aus der Pflicht des Landes nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV, lediglich die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen, folgt bereits, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen.
 
163 Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, um sodann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln.
 
170 Es besteht auch keine Verpflichtung oder Obliegenheit der kommunalen Spitzenverbände, eine Bedarfsanalyse für alle Kommunen zu erstellen. Dies ist vielmehr ausschließlich eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers. Nicht zutreffend ist zudem die Behauptung des Antragsgegners, die Spitzenverbände hätten nie eine solche Bedarfsanalyse gefordert. Die Landesregierung selbst schildert in ihrem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 vom 27. August 2010, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die fehlende Betrachtung der Ausgabenseite sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene gerügt habe, wodurch seiner Auffassung nach in verfassungswidriger Weise die Frage unbeantwortet gelassen worden sei, welches Geld für die Erfüllung welcher Aufgaben bei den Kommunen vorgesehen sei.
 
184 Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt, welche Aufgaben sie aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr wahrnehmen konnte. Hätte der Antragsgegner den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen im Jahr 2011 an die Antragstellerin möglicherweise signifikant höher ausgefallen. Der finanzielle Zwang, den kommunalen Aufgabenbestand zu reduzieren, wäre in diesem Fall deutlich geringer gewesen. Die Relevanz der fehlenden Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, die das Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HV garantiert und die durch den Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung nach Art. 137 Abs. 5 HV ermöglicht werden soll, ist damit hinreichend belegt.

 
In dem Urteil wird sich für die Bedarfsermittlung an der thüringischen Gesetzgebung orientiert.
 
OP-Online am 7.12.2013
Steuern sollen steigen: „Bürger zahlen Zeche“
Steueranhebung im Rodgau geplant.
Grundsteuer A 290% (bisher 230)
Grundsteuer B 390% (bisher 330)
Gewerbesteuer 350% (bisher 330)
Rodgau. Haushalt Rodgau noch nicht durch das Stadtparlament und schon mischt sich die Aufsichtsbehörde ein. Gab es das schon mal? Oder wird es jetzt grundsätzlich ernst?
 

Quelle: youtube.com
 
Siehe auch
» Jammern auf hohem Niveau. Wie soll die Konsolidierung klappen?
» Ist Rödermark pleite?
» Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
» Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
» Artikel zum Haushalt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rodgau. Haushaltsdefizit sinkt unter zehn Millionen

Rodgau Haushaltsdefizit sinkt unter zehn Millionen
 
Aus OP-Online.de

[…]Auch in den nächsten Jahren will der Stadtkämmerer das Haushaltsdefizit um mindestens 1,5 Millionen Euro jährlich verringern. Dieses Ziel formulierte er bereits vor einem Jahr. Bis ins Jahr 2015 sei das aus heutiger Sicht erreichbar, sagte Hoffmann am Montag. Für 2016 kündigte er vorsichtshalber eine Erhöhung der Grundsteuer B von 330 auf 360 Prozentpunkte an.[..]Quelle: OP-Online.de

Lesen Sie dort auch den Kommentar von @ThomasSt mit einem Seitenhieb auf Rödermark.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rodgau. Ringmaster nicht mehr interessant

Rodgau.
Ringmaster nicht mehr interessant

 
Aus OP-Online

[..]Die Anzahl der Warnmeldungen und die inhaltliche Qualität der Benachrichtigungen habe seit 2008 stark abgenommen, berichtete Erster Stadtrat Michael Schüßler (FDP) jetzt im Sozial- und Kulturausschuss auf Anfrage der CDU. Der Systembetreiber habe technische Mängel an dem Frühwarnsystem seit Jahren einfach nicht abstellen können.[..]
[..]Zwei Beispiele: Ein Hinweis auf die zunehmende Dunkelheit im Herbst sei zwar nicht falsch, aber auch nicht ungewöhnlich. Auch die Erinnerung an den fälligen Reifenwechsel im Oktober sei eine Selbstverständlichkeit. Konkrete Warnungen, etwa auf Trickbetrüger an der Haustür, seien hingegen selten erfolgt.[..]
Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Archiv-Auszug von abgesetzten Meldungen bei www.Ringmaster.de
 
Artikel aus OP-Online.de“
Kern kämpft um „Ringmaster“

[…]Dietzenbach will die 5172 Euro sparen
 
Die beliefen sich 2010 auf überschaubare 10.345 Euro, die Rödermark und Dietzenbach zu gleichen Teilen aufbringen. Diese 5.172 Euro wollen CDU, SPD, Grüne und Bürgerliste in Dietzenbach sparen.
 
„Wir erachten eine Fortführung für sinnvoll“, sagte Kern. In dieser Einschätzung habe ihn am Dienstagabend Roland Ullmann, der Präsident des Polizeipräsidiums Südosthessen, bestätigt. „Ringmaster“ sei ein Teil der Verbrechensvorbeugung.
[…] Quelle: OP-Online.de

 
Laut diesem Artikel kosten uns die Informationen vom Ringmaster im Jahr 5.172,00 Euro.
Damit könnte man laut
« Bürger verständlicher Haushalt (Seite 48) »
fast die gesamten Personalkosten (7.099,00) für die dort aufgeführte Leistung begleichen.
 

Ringmaster ist in Rodgau am Ende

OP-Online am 5.09.2012

[…]Die Stadt Rodgau verabschiedet sich zum Jahresende aus dem Bürgeralarmsystem „Ringmaster“. Der Magistrat begründet diesen Schritt mit der geringen Teilnehmerzahl und zweifelhaftem Nutzen.
 
[..]Den rund 3500 Euro Kosten stehe kein angemessener Nutzen gegenüber[..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Und was hat Rödermark für Kosten?


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rodgau. Bürgerinitiative für eine umzäunte Hundewiese

BÜRGERINITIATIVE. Eine umzäunte Hundewiese für „unser Rodgau“

[…]Durch die Umzäunung konnte man den Aufenthalt sehr genießen und musste sich keine Sorgen machen,
– dass sich Dritte (Spaziergänger, Jogger etc.) von den frei laufenden Hunden belästigt fühlen oder
– dass die Hunde ihrem Jagdtrieb nachgehen, falls sich Beute (Hasen, Katzen, etc) in der Nähe blicken läßt (in Stadtrandlage kann dies zu schlimmen Unfällen z.B. mit Kraftfahrzeugen führen).[…] Lesen Sie weiter auf der Webseite der Bürgerinitiative

 
Siehe auch (Nachtrag)
Rödermark Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rodgau. Betriebsferien?

Scheinbar Betriefsferien.
 

Rodgau 11.07.2012. 11.00h
Rodgau 11.07.2012. 11.00h

 
Der Paket Dienstfahrer konnte (so wie er sagte) sein Paket nicht abliefern.
 
Siehe auch: Impression aus dem Rodgau

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Testat zur Arbeit der Opposition.

Die SPD, FDP und Freien Wähler sollten der Stadtverordnetenversammlung fernbleiben und damit der Stadt und seinen Bürgern anfallende Sitzungsgelder sparen. Das wäre ein positiver Beitrag zum Haushalt. Man sollte nur noch den Stadtverordnetenversammlungen beiwohnen, bei denen es um wirklich Wichtiges geht. Resolutionen, Öffnungszeiten vom Schillerhaus, Farbgestaltung von Zäunen und ähnlich gelagerte Themen.
 
Nebensächlichkeiten, wie der Haushalt der Stadt Rödermark, sollt man nicht beachten. Man sieht ja, was dabei herauskommt, wenn man versucht, mit konstruktiven Vorschlägen, den Haushalt etwas ausgeglichener zu gestalten.
 
Kämmerer Alexander Sturm zum Haushalt und zur finanziellen Situation der Stadt

[..]Die leichte Ergebnisverbesserung brachten Beschlussvorschläge, die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen erarbeitet hatte. Während der Haushaltsberatungen Mitte Februar wurden die meisten einstimmig verabschiedet. Keine Mehrheit fanden die Haushaltsanträge von SPD, FDP und Freien Wählern.
Quelle: Stadt Rödermark.

Einige der Haushaltsanträge von SPD, FDP und Freien Wählern umgesetzt und die die Passage „Die leichte Ergebnisverbesserung“ hätte freundlicher gestaltet werden können.
 
Lassen Sie sich auch nicht durch “ meisten einstimmig verabschiedet“ blenden. Die Anträge waren nicht genial. Die Anträge, in schärferer Form, haben auch die Oppositionsparteien gestellt. Diese wurden aber abgelehnt. Was bleibt also noch übrig: „Zähneknirschend den laschen Sparvorschlägen der Koalition zuzustimmen.
 
Die Kapazitäten sitzen halt mal bei den Tontäflern. Die haben die Spezialisten. (Siehe)
 
Alle Parteien (auch die SPD, FDP und Freien Wählern) haben einer Bürgerbeteiligung zum Haushalt zugestimmt. Die Bürger werden gefragt, wie man beim Haushalt Geld einsparen kann/sollte.

Mit Blick auf den Haushalt 2013 sieht ein einstimmig angenommener gemeinsamer Antrag aller Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung vor, die Bürger an der Konsolidierung des Etats zu beteiligen. Auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Leitbildes – auch dies Bestandteil des Parlamentsbeschlusses – sollen die Rödermärker mitreden dürfen:
Quelle: Stadt Rödermark

Das kann ich doch nicht so ganz ernst nehmen. Wenn schon die Tontäfler keine Argumente der Opposition akzeptieren, warum soll denn etwas von dem Stimmvieh (Bürgern) akzeptiert werden? Brauchen die Hilflosen irgendwann einmal die Wünsche der Bürger als Ausrede?
Was würde passieren, wenn Vorschläge aus der Bürgerschaft kommen wie:
 
» Feuerwehr Urberach abschaffen.
» Personal der Stadt stark reduzieren
» Keine neuen Einstellung
» Sauna im Badehaus schließen und den Schwimmbadbetrieb mit 5 Personen weiterführen.
 
Auf die Argumentation der Verantwortlichen, warum gerade das nicht geht, wäre ich gespannt.
 
Herr Sturm weiter:

Auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Leitbildes – auch dies Bestandteil des Parlamentsbeschlusses – sollen die Rödermärker mitreden dürfen:[..] solche Fragen stehen im Mittelpunkt des Diskussionsprozesses, der bis zur Sommerpause abgeschlossen sein soll[..]. Quelle: bgb.roedermark.de

Da wird erst noch ein Leitbild erstellt. Na, hoffentlich geht das schnell. Denn bis zur Sommerpause soll ja der noch nicht begonnene und noch nicht terminierte Diskussionsprozesses beendet sein. Hoffentlich lässt das Leitbild auch Raum für eigene Gedanken.
 
Aber da kommen ja schon Vorschläge der Kapazitäten die der Stadt in ferner Zukunft Geld in die Kasse bringen.

[..]Die Energie-Genossenschaft kann und soll sich aber nicht nur mit Photovoltaik beschäftigen. Gegenstand des Unternehmens einer solchen Genossenschaft ist vielmehr generell die Erzeugung und Beschaffung umweltfreundlicher Energie und die Förderung „Erneuerbarer Energien“.
Insofern kann eine solche Genossenschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Beteiligung der Bürger leisten.
[..]
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Gründung einer Energiegenossenschaft. Im Rahmen bestehender Möglichkeiten sollen die Gründung und die Tätigkeit einer solchen Genossenschaft unterstützt werden.
2. Im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen und auszuarbeitender Trägermodelle können einer solchen Genossenschaft Dachflächen von städtischen Gebäuden oder von Gebäuden städtischer Beteiligungsgesellschaften für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
3. Eine solche Genossenschaft soll die lokale Wirtshaft stärken. Die Unterstützung ist deshalb als Wirtschaftsförderungsmaßnahme anzusehen.
Quelle: bgb.Roedermark.de

????? Wirtschaftsförderungsmaßnahme anzusehen. ?????
 
Bei diesen Argumenten für eine Genossenschaft würde ich als Stadtverordneter nur zustimmen und darauf spekulieren einen schönen Posten im Trockenen im Rahmen dieser Genossenschaft bei der Stadt zu ergattern. Ein Posten mit Sekretariat, Mitarbeiter und eigenem Bürokomplex. Was so ein, nennen wir den einmal „Genossenschaftlicher Parkverwalter“, wohl den ganzen Tag macht? Büro möglichst in der Nähe vom Energiepark Waldacker.
 
Rodgau will Nachbargemeinde Rödermark mit ins Boot holen.

[..]Der Vorbereitungskreis hat Kontakt zur Nachbargemeinde Rödermark aufgenommen. Dort steht ebenfalls die Entscheidung über die Bestückung dreier kommunaler Dächer mit Solarzellen an. Die Rodgauer Aktivisten hoffen, dass sich die Stadtverordneten dort für die Genossenschaftsidee begeistern lassen. Rund 2400 Quadratmeter könnte man dann für die Energiegewinnung nutzen. „Mit vier Dächern würde es sich lohnen“, ist Feldmann überzeugt. „Außerdem ist es besser, wenn nicht jede Stadt getrennt handelt[..]Quelle fr.online.de

 
Über Windräder redet man ja auch schon mit dem BM von Rodgau. Jetzt fehlt nur noch die Biogasanlage.
 
Kann sein, ich mache morgen nach dem Besuch des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, einen Rückwärtssalto.
 
Ich bin der Meinung man sollte, bevor man etwas Neues beginnt, erst die Altlasten abbauen. Man sollte seine GANZE Kraft in die Konsolidierung des Haushalts investieren. Man sollte den Bürgern wirklich einmal einen echten Sparwillen erkennen lassen. Herr Sturm, Ihr mittlerweile unerträgliches Gejammere kann fast keiner mehr hören und frustriert die Menschheit.
 
 
Das nächste Schreckgespenst in der Größenordnung von 2.2 Mio (Halle Urberach) wartet schon.


Rödermark intern.
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