[..]WIR BENÖTIGEN IHRE / EURE UNTERSTÜTZUNG
Wir wollen hier künftig Informationen und Stellungnahmen zum geplanten Sandabbau im 76,5 ha großen Waldgebiet auf Dietzenbacher Gemarkung zur Verfügung stellen. [..]
Quelle: BI Hände weg vom Sand im Wald
Bei der Beantwortung der Fragen geht man wohl davon aus, dass ein Normalbürger die Fragen nicht kennt und dementsprechend die Antworten nicht lesen wird bzw. nicht verstehen muss. Ohne Wikipedia wäre ich aufgeschmissen.
Die Aufsuchung ist ein Begriff aus dem Bergrecht. Sie bezeichnet die mittelbar oder unmittelbar auf die Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen gerichtete Tätigkeit mit Ausnahme von Tätigkeiten im Rahmen der amtlichen geologischen Landesaufnahme, von Lehr- oder Unterrichtszwecken und des Sammelns von Mineralien in Form von Handstücken oder kleinen Proben für mineralogische oder geologische Sammlungen.
Eine großräumige Aufsuchung ist eine mit Hilfe von geophysikalischen oder geochemischen Verfahren durchgeführte Untersuchung, wenn sie auf die Ermittlung von Kennwerten beschränkt ist, die großräumige Rückschlüsse auf das mögliche Vorkommen von Bodenschätzen zulassen.
Die Aufsuchung unterliegt den Bestimmungen des Bundesberggesetzes und bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Bergbehörde, ggf. im Rahmen eines Betriebsplanes. Quelle: Wikipedia
Demnach ist der erste Schritt zum Sandabbau getan.
Welchen Einfluss hat die Stadt Dietzenbach darauf, ob der Sandabbau nun stattfinden kann oder nicht? Wie ich das sehe, genügt es aus Rödermärker Sicht nicht, bei der CDU Dietzenbach und Bürgermeister Rogg seine Bedenken gegen den Sandabbau anzumelden. Um wirklich Kante zu zeigen, muss aus Rödermärker Sicht mehr geschehen, als nur ein Flugblatt während des Wahlkampfs. Die Bedenken müssen im Interesse der Rödermärker, besonders der aus Waldacker, beim RP angemeldet werden. Da sich der kommenden Bürgermeister für den Kampf gegen einen Sandabbau in Dietzenbach gestellt hat, braucht es auch scheinbar keinenStadtverordnetenbeschluss. Natürlich wäre der als flankierende Maßnahme zu begrüßen.
Das man hier schnell handeln muss, konnte man bereits am 6.03.2019 in der OP unter dem Titel – Nach Ansicht Rotters muss sich der Magistrat so früh wie möglich mit dem Sandabbau befassen.
In dem Artikel wird davon geschrieben, dass der Sandabbau eine Sache der Dietzenbacher Stadtverordneten sei. Auch kann man lesen, dass Rödermark ab einem gewissen Zeitpunkt am Verfahren einbezogen werden müsste. Da der Wahlkampf vorbei ist, wird es jetzt Zeit über die objektiven Möglichkeiten zu berichten. Darüber, ob Rödermark irgendeinen Einfluss darauf hat, den Sandabbau in Dietzenbach zu verhindern. So wie ich das sehe, laufen die Möglichkeiten gegen NULL. Bedenken anmelden wird wohl kaum ausreichen.