Seveso-III. Schwere Kost. Ein MUSS für jeden Stadtverordneten.

Schwere Kost. Ein MUSS für jeden StadtverordnetenSeveso-III

19.05.2015 Verordnungsentwurf Verordnungsentwurf der Bundesregierung
24.03.2015 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Wenn das mal gut geht.

Die Stellungsnahme des des Deutschen Anwaltvereins zur SevesoIII Richtlinie. Für Rödermark von Interesse.

Es gab einen Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung und eine bisher nicht zufriedenstellende Antwort des Bürgermeisters in der Ausschusssitzung (8.7.2015. Siehe Niederschrif) zu diesem Thema.
Der Stadt Rödermark KÖNNTE ……. einfach selber urteilen.
Hoffen wir alle auf einen guten Ausgang für Rödermark.
Es gibt noch Änderungsvorschläge.

Passage aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins.

[..]Ein Unterschreiten der Abstandsempfehlungen macht ein Vorhaben nach der vorstehend erwähnten Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG nicht unzulässig. Vielmehr ist dann in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung „sozio-ökonomischer Faktoren“ dennoch zugelassen werden kann. Das BVerwG fordert dafür eine nachvollziehende Abwägung, die im Genehmigungsverfahren anders als im Fall der Planung ein Vorgang der Rechtsanwendung sein soll und damit voll justiziabel ist.[..]

Was „sozio-ökonomischer Faktoren“ sind wird nicht weiter erklärt.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Anwaltverein


Aus der Begründung zum Antrag. Stavo Rödermark

1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:

Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb. herausfällt

Hervorhebung durch den Admin.
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[..] Anders als ursprünglich angekündigt, enthält die Seveso-III-Richtlinie Änderungen, die das Störfallrecht deutlich verschärfen.[..] Quelle: Störfallrecht auf dem Prüfstand
Bedeutung ???
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Siehe auch
» Deutschen Anwaltvereins zur SevesoIII
» Publikationen der KAS. Kommission für Anlagensicherheit
» Land Hessen gegen Franz Mücksch OHG
» Bundes-Immissionsschutzgesetzes
» Die wesentlichen Änderungsvorschläge
» Verordnungsentwurf der Bundesregierung
» Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
» Seveso II, Hitzel Oberflächentechnik
» Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“
» Galvanotechnik Werdohl GmbH
» Um was geht es da? Schwierig im Detail, recht einfach in der Erklärung.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011