Durch CDU und AL/Die Grünen gestopptes Bürgerbegehren

Heute ist in der Offenbach Post ein Pressebericht der Koalition CDU und AL/Die Grünen erschienen. In etwa inhaltsgleich finden Sie diesen Artikel auch auf der Home-Page der AL/Die Grünen.
 
Die beiden Artikel auf der Home-Page der AL/Die Grünen
» CDU und AL: Inszenierung der Opposition gefährdet Würde des Stadtparlaments
» Avanti Dilettanti !
behandeln in der Hauptsache das Thema der Zulässigkeit des Antrags bzw. der Schädigung des Parlaments und Ersten Stadtrat. Zur Sache, warum man unbedingt einen Stadtrat mit den in der Stellenausschreibung beschriebenen ?Qualifikationen? benötigt, wird wenig bis nichts aufgeführt.
 
Den ganzen Text kann man auf einen einzigen Satz runterbrechen.
 
Die Koalition hat Angst vor der Entscheidung der Bürger.
 
In dem Artikel der Koalition in der OP werden 2 Hauptpunkte aufgeführt:
» 1.) Der Antrag ist nicht gültig.
» 2.) Ein Bürgerbegehren gegen den Antrag ist nicht zulässig.
 
Alles was auf der Webseite der AL/Die Grünen in den entsprechenden Artikeln und in der OP zu dem Punkt 2 schreiben können Sie getrost vergessen. Man hat ein Bürgerbegehren vorsorglich abgewürgt.
 
Die Koalition hat bei der Stadtverordnetenversammlung Punkt Ö11 nicht zur Abstimmung zugelassen. Damit ist ein Bürgerbegehren vorerst gestoppt.
 
Die Koalition macht es sich einfach. Wohl um Zeit zu gewinnen behauptet man: „Der Antrag ist nicht zulässig„. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen und die Koalition hätte den Sparantrag der Opposition » mehr als 900.000,00 Euro zu sparen « abgelehnt, wäre der Weg zu einem Bürgerbegehren (Bürgerbeteiligung am politischen Leben) zunächst frei gewesen. Die Initiative – Rödermärker Bürger entscheiden – hätten mit der Unterschriftensammlung beginnen können. Jetzt hätte man sich bei der Koalition Gedanken über die Zulässigkeit machen können bzw. ob man überhaupt etwas unternimmt. Die Koalition propagiert doch Bürgerbeteiligung und tut so als wäre es deren Erfindung für Rödermark.
 
Ist ein Bürgerbegehren zulässig
Wie Koalition und auch Opposition bekannt, könnte es seitens der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Zulässigkeit geben. Die absolute Sicherheit wird nur ein Gerichtsurteil bringen. Die Koalition geht hin und macht sich die Meinung/Interpretationen des Bürgermeisters zu eigen und behauptet: „Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall nicht zulässig“ und stützen sich dabei auf die Bedenken des Bürgermeisters. Sicher ist sicher. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Fakt ist, es gibt 2 Meinungen. Einmal für und einmal gegen die Zulässigkeit die sich aus der Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Ö10 ergeben hätte.
 
Die Nichtzulässigkeit wurde vom Bürgermeister anhand eines Verfahren aus 2004 erläutert.
 
Für die Zulässigkeit sprechen 2 Gutachten der Opposition. Bei den Gutachten geht es darum: „kann durch den gestellten Antrags die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abgeleitet werden?“ Es ging bei dem Gutachten NICHT um den Inhalt des gestellten Antrag.
Diese Gutachten hat die OPPOSITION in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Ein Gutachten der KOALITION LIEGT NICHT VOR. Es liegen Bedenken (mündlich vorgetragen) des Bürgermeisters vor. Sonst nichts.

Warum um HIMMELS WILLEN soll man die Gutachten (nicht preiswert und selbst bezahlt) der Koalition zur Prüfung übergeben? Die Koalition hat doch in ihren Reihen genügend Juristen. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas darüber steht, was zu beachten ist. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas steht wie…..wenn die Koalition sich so verhält dann ……

Und was letztendlich passiert ist, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, – konnte man berücksichtigen – aber ein solches Verhalten war kaum vorstellbar. Und mit welchen Mitteln die Koalition greift, um ihre Pöstchen zu sichern, ist jetzt unter Beweis gestellt worden.

Schädigung Parlament / Stadtrat
Die größte Schädigung des Parlaments ist die Absetzung des Tagesordnungspunkts. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Die Schädigung des Amt – Erster Stadtrat – ist die Stellenausschreibung. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Hinweis: Die Stellenausschreibung erstellt NICHT der Bürgermeister. Die Stellenausschreibung wird von einem Gremium erstellt, bei dem die Fraktionsmitglieder der CDU und AL/Die Grünen die Mehrheit haben. Der Erste Stadtrat wird durch dieses Gremium gewählt. Der Erste Stadtrat dürfte schon jetzt feststehen. Ein Bewerber wird wohl kaum eine Chance haben. Klagen kann ein abgewiesener Bewerber wohl kaum gegen diese Auswahl. Es sind keine speziellen Anforderungen erforderlich.
Wieso steht der Erste Stadtrat schon jetzt fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen ist das Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat festgeschrieben. Wenn sich ein Mitglied der CDU für diesen Posten bewirbt, haben andere Bewerber kaum eine Chance.

 
Warum wird von der Koalition immer darauf hingewiesen, ein Bürgerbegehren ist NICHT zulässig? Kann ja sein. Aber fest steht das in keinster Weise. Inhaltlich geht die Koalition nicht auf das Bürgerbegehren ein. Da fehlen wohl die Argumente.
 
Schön wäre es doch gewesen, wenn sich die Koalition dem Bürgerbegehren gestellt hätte. Und, so wie großartig angekündigt die Bürger davon überzeugt hätten – ohne ersten Stadtrat geht es nicht -. Den Bürgern erklärt hätten, warum es eine Stellenausschreibung gibt, wenn der Erste Stadtrat schon feststeht. Den Bürgern erklärt hätten, die mehr als 900.000,00 Euro sind gut investiert.
 
Zu den Kosten. Lassen Sie sich nicht von der AL/Die Grünen verwirren. Herr Gerl behauptet, nachdem er den Bürgermeister um eine exakte Aufstellung der Bezüge von Herrn Sturm in aller Öffentlichkeit gebeten hat, – die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht -. Wie genau die Zahlen stimmen können Sie hier nachlesen. Das könnte AL//Die Grünen ja mal seriös widerlegen.
 
Fazit
Die Koalition hätte ein Bürgerbegehren zulassen können. Keiner wäre vor Gericht gezogen. Das hätte dazu führen können, dass ein Bürgerbegehren zu wenig Stimmen bekommt. Das könnte die Koalition als großen Sieg verbuchen und man wäre sich selber treu geblieben.
Dann hätte der Bürger an einer Entscheidung mitgearbeitet (Bürgerbeteiligung). Genau wie es die Koalition immer propagiert.
 
Siehe auch
» Rödermark. Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Zeitungskommentar zum ersten Stadtrat. Frau Doris B.

Guten Tag Frau Doris B.

Einleitend die Fragen.

» Sucht man wirklich einen Stadtrat oder hat man diesen bereits auserkoren?
» Ist die Stellenausschreibung nur eine Pflichtaufgabe?
» Hat ein Bewerber überhaupt eine Chance auf diese Position?

Wie man lesen kann, halten Sie es in der jetzigen Situation nicht für möglich, die wirtschaftliche Verantwortung als Freizeitaufgabe erledigen zu lassen. Weil: – Rödermark steht unter dem Rettungsschirm
 
Da gebe ich Ihnen recht (Freizeitaufgabe). Brauchen wir auch nicht. Wir haben in der Finanzverwaltung der Stadt Rödermark, jedenfalls ist das mein Eindruck, qualifizierte und kompetente Mitarbeiter. Der fachliche Teil dürfte damit abgesichert sein. Dafür brauchen wir sicherlich keinen ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Da, wie Sie ja auch bemerken, die Stadt Rödermark unter dem Schutzschirm des Lands Hessen steht, ist ein Konsolidierungskonzept als Grundlage für den Schutzschirm bis 2018 erarbeitet worden. Nun geht es um die Umsetzung. Die Parameter stehen. Es sind verstärkt die Fachabteilungen gefordert, diese Vorgaben umzusetzen. Ich meine, das geht auch ohne ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Nach 2014 (bzw. dem Straßenbeitrag) dürfte die weitere Belastung der Bürger durch Steuer/Gebühren ein Ende haben. (bis auf Grundsteuer B. 14.1.01 Allgemeine Finanzmittel). Spätestens jetzt muss die Stadt sparen. Und das funktioniert im großen Stil nur über das Personal. Es soll/muss im Personalbereich der Stadt Rödermark eingespart werden. Personal ist Aufgabe des Bürgermeisters und nicht die vom Stadtrat.
 
Haben Sie sich die Stellenausschreibung der Stadt Rödermark für den ersten Stadtrat durchgelesen? Es wird ein Stadtrat ohne jegliche Qualifikation gesucht. Der Stellenausschreibung nach sucht man keinen Stadtrat mit ganz speziellen Fähigkeiten (die, so wie Sie fordern, notwendig wären), sondern einen Frühstücksdirektor.
 
Warum haben die Verantwortlichen (das ist nicht der Magistrat. Die Koalition CDU/AL-Die Grünen brauchen den Stadtrat) die Stellenausschreibung nicht so formuliert, dass der gesuchte Stadtrat dem Bürgermeister bei der Bewältigung der finanziellen Schieflage eine Hilfe sein könnte? Haben diejenigen, die die Stellenausschreibung formuliert haben, gewusst: „In Wirklichkeit brauchen wir keinen. Aber es war immer so und im Koalitionsvertrag steht es auch so geschrieben
Bei einer Entlohnung vom > 6.400,00 Euro monatlich und einer fetten Pension für nur 6 Jahre Dienstzeit wird doch sicherlich ein Fachmann zu finden sein.
 
Sie schreiben weiterhin: „Das wäre so, wenn Sie ein Schiff in rauer See von einen Schiffsjungen gesteuert werden soll„.
Ich würde lieber in rauer See einem Schiffsjungen ein Schiff steuern lassen, als einem Stadtrat mit Befähigung wie in der Stellenausschreibung aufgeführt auch nur einen Bruchteil finanzieller Verantwortung zu übertragen. Frage: „Hat der erste hauptamtliche Stadtrat überhaupt für irgendwas eine Verantwortung?“
 
Der Bürgermeister muss den von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadtrat akzeptieren. Es kann also sein:
Der Bürgermeister hat Zweifel an der Befähigung des gewählten Stadtrats und überträgt diesem nicht den Finanzbereich. Jetzt haben wir keinen – erfahrenen Profi – wie sie berechtigterweise fordern. “ Was jetzt, Frau Doris B.? Jetzt muss es die Finanzabteilung / Bürgermeister doch alleine regeln.
 
Ich finde das nicht so tragisch. Die Fachleute sind in der Finanzabteilung der Stadt vorhanden.
 
Frau Doris B. Sie fordern einen – erfahrenen Profi -.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum genau diese Forderung nicht in der Stellenausschreibung formuliert wurde? Kann der angedachte Kandidat der Koalition diese Voraussetzungen nicht vorweisen? Braucht man eigentlich nur eine Zwischenstation?
StaVO -> Magistrat (Stadtrat) -> Dezernat.
Diese Zwischenstation kostet dem Bürger in sechs Jahren geschätzt mehr als 900.000,00 Euro.
 
 
Lesen Sie einmal hier nach, wie man es hätte machen können, wenn man über die Stellenausschreibung einen gestandenen Fachmann gesucht hätte.
 
Auszug aus der o.g. Stellenausschreibung. Stadt Nordhausen. Hauptamtliche (r) Beigeordnete (r)

Der/die Bewerber/in sollte für die Zulassung zur Wahl nach § 32 Abs. 5 Satz 5 ThürKO einen Abschluss als Volljurist/Volljuristin oder einen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozial- und Verhaltenswissenschaften (als Masterabschluss, Magisterabschluss oder Universitätsdiplom) nachweisen. Eine mehrjährige (5 Jahre wünschenswert) hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung wird vorausgesetzt.[..]Siehe: Stellenausschreibung Stadt Nordhausen

Fairerweise sei erwähnt. Die Besoldung erfolgt nach B3. Rödermark nach B2.
B2 Grundgehalt: 6391.99 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 319,00, Kinderzulage, Beihilfen)
B3 Grundgehalt: 6771.88 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 338.59, Kinderzulage, Beihilfen)
 
 
» Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013.
» Oben-Sparen
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)
 
 

Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur
 

Vorweg. Es war oder es musste jedem in Rödermark klar sein, ein Straßenbeitrag ist überfällig. Die Kassenlage, teilweise bedingt durch das Haushalten mit den Steuergeldern sowie fehlender Sparwille in der Vergangenheit, macht diese Gebühr erforderlich. Dazu kommt noch Druck von der kommunalen Aufsicht.

 
Ein objektiver Beitrag zu dem Thema Straßenbeitrag hört sich anders an als das gebotene.
weiterlesen Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Eine Frage die sich immer mehr aufdrängt. Klimabeauftragter = Blödsinn?

Klimabeauftragter = Blödsinn?
Ich würde das so auflösen.
 
Klimabeauftragter = Blödsinn!
 
Für mich ein super Beispiel wie bei der Stadt Rödermark bestimmte Posten geschaffen bzw. erhalten bleiben. Es soll einem doch mal erklärt werden, warum wir eine Position in der Stadt in etwa doppelt besetzen. Selbst wenn diese Aufgabe nicht bereits kompetent besetzt wäre, es gibt wohl kaum einen vernünftigen Grund (es sei denn man hat genug Geld in der Kasse) einen sogenannten Klimabeauftragten, Klimamanager oder Klimaschutzbeauftragten einzustellen. Auch, wenn der Zuschüsse vom Bund erhält. Er kostet so richtig Geld.
 
Nicht nur bei der IHK und die Verbraucherzentralen bekommt man Informationen zum Klimaschutz und was der Hausbesitzer zusätzliches leisten kann. Es gibt bereits genügend kostenlose Energieberatung in Rödermark. Hier ein kurzer Überblick über die bereits vorhandenen Möglichkeiten. Evtl. soll der Klimaschutzbeauftrage ja auch nur Tontäfelchen verwalten.
 
Und die NEUEN Projekte, die der kommende Klimaschutzbeauftragte gedenkt zu starten, kosten bestimmt Geld. Und ist das vorhanden?
 
Im IC-Rödermark haben wir einen Mitarbeiter, der genau das für Unternehmen zu leisten versteht.
Auszug aus dem Dreieich-Spiegel

[..]Und er ist sicher, dass ihm seine bisherigen Tätigkeitsfelder auch in Rödermark erhalten bleiben. Flächenentwicklung, Verkehrs-Infrastruktur, Klimaschutz, Energieeffizienz, demographischer Wandel, spezielle Belange des Handwerks und anderer Wirtschaftszweige… Auf all diesen Feldern werde er sich auch künftig tummeln und dabei als „Lotse“ für ansässige und ansiedlungswille Unternehmen fungieren. „Gerade bei den Themen ‚Energie-Management’ und ‚Fachkräftesicherung’ sehe ich großen Beratungsbedarf. Es geht darum, jeweils individuell passgenaue Lösungen zu finden“, betonte Andrießen in der vorigen Woche bei seiner ersten öffentlichen Vorstellung in Rödermark. Quelle: Dreieich-Zeitung

 
Man kann natürlich zu Entschuldigung anführen. Woher soll der Magistrat eigentlich wissen, was da so alles mit welchen Aufgaben und Qualifikationen eingestellt wurde? Und wenn die Stadtverordneten einen Antrag stellen, werden die schon wissen, für was man den braucht.
 
Münze ich die gezeigte Personalpolitik auf den neu zu besetzenden Posten eines hauptamtlichen Stadtrates um, wird mir schlecht. Mich beschleicht das Gefühl, hier wird etwas ohne Nachzudenken gemacht, weil es schon seit ewiger Zeit so ist.
 
Was steht für den kommenden Kämmerer an. Er muss eigentlich nur das verwalten, was bereits beschlossen ist. Er muss alle 1/2 Jahr einen Bericht (das wird bestimmt delegiert auf die Fachabteilung Finanzen) an die Aufsichtsbehörde abliefern und auf Kopfnicken warten. Alles etwas überspitzt. Ok. Aber sind wir einmal ehrlich. Da die Stadt Rödermark in den nächsten Jahren keinerlei Handlungsspielraum mehr hat und an das Konsolidierungskonzept (Februar 2013 fertig) gebunden ist, was fällt da großartiges an WICHTIGE Arbeit für einen HAUPTAMTLICHEN Stadtrat an?
 
Hinterfragen Sie genau die Aufgaben eines Klimabeauftragen, Klimaschutzbeauftragten. Lassen Sie sich nicht durch eine Aussage wie; ist Bedingung für das Klimaschutzkonzept. Diese Aussage wäre dann FALSCH.

Hinterfragen Sie genau die Aufgaben eines hauptamtlichen Stadtrates?

Wird der angedachte hauptamtlichen Stadtrat wirklich Stadtkämmerer?

Wieso kommt Taunusstein (29.000 Einwohner) ohne hauptamtlichen Stadtrat aus?

Fragen Sie nach, welche Fraktion wird die freiwerdende Position des angedachten hauptamtlichen Stadtrates besetzen.
 
 
Siehe folgende Artikel
» Endlich. Rödermark bekommt einen eigenen Klimamanager.
» Denkbare Aufgabe. Teil 1
» Denkbare Aufgabe Teil 2
» Denkbare Aufgabe Teil 3
» Voraussetzungen braucht ein Klimaschutzmanager


Rödermark
Bürgerentscheid wegen Stadtratsposten

Rödermark. Bürgerentscheid wegen Stadtratsposten
Rödermark. Bürgerentscheid wegen Stadtratsposten02.02.2013 – ( KOD )
 
 
Opposition bereit zu Bürgerentscheid wegen Stadtratsposten

(Rödermark) Als Konsequenz auf die Ablehnung ihres Vorschlags von CDU und AL/Die Grünen, die Stelle des Ersten Stadtrates nach Ausscheiden des bisherigen Stadtkämmerers Alexander Sturm ehrenamtlich zu besetzen, gehen die Oppositionsparteien SPD, FDP und FWR nunmehr nach der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss in die Offensive. Die Bürger sollen, so der Wille der Opposition, in einem Bürgerentscheid darüber befinden, ob die ab Juli 2013 vakante Stelle wieder hauptamtlich besetzt wird, sollte die Koalition am Aschermittwoch bei ihrer Ablehnung bleiben. Da Rödermark am gleichen Tage über die Teilnahme am Rettungsschirm des Landes Hessen zu entscheiden hat, ist dieses Vorgehen aus Sicht der Oppositionsparteien logisch und konsequent. Denn mit einer Entscheidung, auf die hauptamtliche Stelle zu verzichten, ließen sich etwa 800.000 € pro Legislaturperiode einsparen.[…] Lesen Sie hier die ganze, gemeinasame Presseinformation der SPD-Rödermark, FDP-Rödermark und Freie Wähler

 
 
Siehe auch
» Rödermark Haushalts/- und Finanzausschuss
» […]kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
» Toiletten werden geschlossen. 30.000,00 Euro gespart
» Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen
» Rödermark Erster Stadtrat
 
 
Schon heute vormerken
Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2012
Hier die Tagesordnung
 
Der passende Antrag (Tagesordungspunkt Ö14) zu der o.g. Presseerklärung.

[..]Der amtierende Erste Stadtrat steht auf Grund einer persönlichen Entscheidung für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Die Notwendigkeit der hauptamtlichen Verwaltung der Stelle des Ersten Stadtrates der Stadt Rödermark ist daher grundlegend zu hinterfragen.

Die Stadt Rödermark muss, soll sie die Bedingungen des Rettungsschirmes erfüllen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft in Erwägung ziehen. Ein weiteres Sparen muss daher die zwingende Maxime sein. Demzufolge ist in der aktuellen Situation die Einsparung der zweiten hauptamtlichen Stelle vor allem eine tatsächliche und nachvollziehbare Kostenreduzierung. Es erscheint daher gerade auch im Hinblick auf einen möglicherweise reduzierten Handlungsspielraum sinnvoll, die Verantwortung für einzelne Ressorts oder auch die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben auf ehrenamtliche Stadträte zu übertragen. Die jährliche Entlastung für den städtischen Haushalt dürfte sich nach ersten Schätzungen auf 130.000 € p.a. belaufen.

Es erscheint daher opportun und im Gesamtinteresse der Stadt diese Einsparmöglichkeit umzusetzen und ab Juli 2013 auf die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates zu verzichten.[…]

 
Hier die Hauptsatzung der Stadt Rödermark. Der §4 (Magistrat) soll (so der Antrag) geändert werden.
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)
 
 

Die Toiletten werden geschlossen. 30.000,00 Euro gespart

Bad-Sooden-Allendorf schlüpft, wie auch Rödermark, unter den Rettungsschirm des Land Hessen.
 
Der hoch verschuldete Kurort Ort (8.400 Einwohner) hat erst kürzlich die Pferdesteuer eingeführt.
 
Es wird aber nicht nur nach neuen Einnahmen gesucht man will/muss auch einsparen.
 
Z.B. wird man 30.000,00 Euro einsparen, indem man die öffentlichen Toilettenanlagen schließt und damit 30.000,00 Euro p.Jahr spart. In der Verwaltung sollen bis 2020 jede vierte Stelle gestrichen werden.
 
Was da in Bad-Sooden-Allendorf den Anfang nimmt, wird auch bald bei ALLEN, die unter den Rettungsschirm schlüpfen, Wirklichkeit.
 
In 2013 wurde in Rödermark bereits KRÄFTIG an der Steuer/Gebührenschraube gedreht.
 
In Rödermark wurde die Hundesteuer verdoppelt, Kita-Gebühren erhöht, Hallennutzung für Vereine erhöht, Eintrittspreise überarbeitet und Steuer für Spielgeräte erhöht. Weitere, KRÄFTIGE Erhöhungen der Gebühren und Steuern werden folgen.
 
Die Straßenbeitragssatzung (wiederkehrende Beiträge) ist nur noch eine Frage der Zeit und die Grundsteuer B (in 2013 von 330% auf 450% erhöht) wird in einigen Jahre wohl um weitere 50% erhöht werden.
 
Bei den Leistungen müssen Straßenbaumaßnahmen, Grünpflege, Straßenreinigung ….. zurückgefahren werden.
 
Schön wäre es, wenn sich die Stadtverordneten am 31.01.2012 sachlich zu dem Thema hauptamtlicher Stadtrat (130.000,00 Euro p. Jahr) und Klimaschutzmanager (Klimamanager) (20.000,00 bis 30.000,00 Euro pro Jahr) unterhalten werden.*)
 
Notwendige Ausgaben. Es wurde z.B. der Zustand der Straßen angesprochen. Wenn wir hier und jetzt sparen, werden uns ein einigen Jahren das Vielfache der jetzigen Kosten entstehen. Solche Posten (oder ähnlich gelagerte) müssen natürlich sorgsam geprüft werden. Zunächst unabhängig von dem Gedanken, grundsätzlich und überall zu sparen.
Aber bitte keinen Klimaschutzmanager!
 
Siehe auch die folgenden Artikel.
» Rödermark. Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.
» Erster Stadtrat
» Endlich. Rödermark bekommt einen eigenen Klimamanager.
 
 
*Klimaschutzmanager nicht Thema der Sitzung am 31.01.2013. Zu den Kosten Klimaschutzmanager (Klimamanager). Für den Klimaschutzmanager werden 28.500,00 Euro an Personalkosten geplant. Davon werden 50% (80%) vom Bund erstattet. Zu den Personalkosten müssen aber die Kosten für Büro, PC, Verbrauchsmaterial, Telefon, Auto, Spesen, Schulung, Projekte die dieser anleiern wird…. hinzugerechnet werden.
 
Welche Voraussetzungen braucht ein Klimaschutzmanager für 28.500,00 p.Jahr?
Auszug aus einer städt. Stellenausschreibung.

Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Umwelt- oder Ingenieurwissenschaften mit dem Schwerpunkt Energie/Erneuerbare Energie oder einer gleichwertigen Studienrichtung mit entsprechender einschlägiger Berufserfahrung,

Was für Voraussetzungen braucht ein hauptamtlicher Stadtrat für 130.000,00 p. Jahr (Kosten)?
Eine Partei oder Koalition mit Mehrheit
 

Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.

Rödermark. Opposition will jährlich 130.000,00 Euro einsparen.
 
Die Offenbach-Post berichtet am 30.01.2012:
 
Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Ziel: Die Stelle des Ersten Stadtrat (so der Antrag der Opposition) soll nicht mehr HAUPTAMTLICH besetzt werden. Ein entsprechender Antrag soll am Donnerstag im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss eingebracht werden. (Am 30.01.2013, 9.00 h noch nicht auf der Tagesordnung). Soweit die Offenbach-Post.
 
Der Antrag zielt auf die finanzielle Lage der Stadt Rödermark und den geplanten Einsparmaßnahmen auch an den Personalkosten. Der Antrag ist verständlich; nicht nur bei den Indianern muss gespart werden, auch bei den Häuptlingen.
 
Warum wird dieser Antrag keine Zustimmung finden?
Ganz einfach. Wenn es keinen HAUPTAMTLICHEN Stadtrat mehr geben sollte, wird die Koalition CDU AL/Die Grünen auf eine harte Probe gestellt. Der schön ausgehandelte Koalitionsvertrag, der meiner Meinung nach seinen Zusammenhalt in der Postenschieberei findet, kann dann aufgelöst werden. Ihr bekommt den ersten hauptamtlichen Stadtrat wir den Stadtverordnetenvorsteher; so der Gedanke
 
Nachdenklich stimmt mich allerdings. Kommen wir ohne Ersten Stadtrat aus? Warum hat sich die Stadt Rödermark in der Vergangenheit den Luxus eines hauptamtlichen Stadtrates gegönnt? Wenn man den Zahlen aus der OP Glauben schenken kann, hat uns das knapp 1,6 Mio. Euro gekostet.
 
Ich kann zu der Arbeit des hauptamtlichen Stadtrates nichts schreiben. Dazu fehlen mir die Hintergrundinformationen. Diese werden aber bestimmt die Antragsteller (SPD, FDP und Freien Wähler) haben und daraus den Schluss gezogen haben; es geht auch OHNE.
 
Übrigens, wenn (wie zu erwarten) wir weiterhin einen hauptamtlichen Stadtrat haben werden, (Kosten in etwa 800.000,00 Euro lt. Offenbach-Post) ist nicht sichergestellt, welchen Posten dieser übernehmen wird. Siehe hierzu den Arikel – Rödermark, Erster Stadtrat –
 
Es wird NICHT nach Qualifikation eingestellt. Der hauptamtliche Stadtrat wird vom Stadtparlament gewählt und der Bürgermeister (muss nehmen was kommt) kann sich überlegen, welche Aufgabe er diesen Stadtrat nun übertragen kann.
Wird bestimmt die Kämmerei sein. Hat sich so eingebürgert.
 
 
Nachtrag. 30.01.2013. 11.30

Unter Punkt Ö12.1 ist der Antrag der Opposition nun in die Tagesordnung eingetragen.

Sachverhalt/Begründung:
Der amtierende Erste Stadtrat steht auf Grund einer persönlichen Entscheidung für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Die Notwendigkeit der hauptamtlichen Verwaltung der Stelle des Ersten Stadtrates der Stadt Rödermark ist daher grundlegend zu hinterfragen.

Die Stadt Rödermark muss, soll sie die Bedingungen des Rettungsschirmes erfüllen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft in Erwägung ziehen. Ein weiteres Sparen muss daher die zwingende Maxime sein. Demzufolge ist in der aktuellen Situation die Einsparung der zweiten hauptamtlichen Stelle vor allem eine tatsächliche und nachvollziehbare Kostenreduzierung. Es erscheint daher gerade auch im Hinblick auf einen möglicherweise reduzierten Handlungsspielraum sinnvoll, die Verantwortung für einzelne Ressorts oder auch die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben auf ehrenamtliche Stadträte zu übertragen. Die jährliche Entlastung für den städtischen Haushalt dürfte sich nach ersten Schätzungen auf 130.000 € p.a. belaufen.

Es erscheint daher opportun und im Gesamtinteresse der Stadt diese Einsparmöglichkeit umzusetzen und ab Juli 2013 auf die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates zu verzichten. Quelle: bgb.roedermark.de

 
An einer Einsparung des Klimamanager wird scheinbar nicht gedacht.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rödermark. Kern weist „Zeitspiel“ zurück

Der Zirkus in Rödermark gefällt der OP. Die bekommen jetzt jeden Tag ohne große Mühe den lokalen Teil ihrer Zeitung voll. Ich bin der Meinung, es sollte jetzt gut sein. Auf den heutigen Artikel in der OP wird die CDU oder die SPD antworten. Es werden bestimmt wieder Vorwürfe sein, die wieder eine Antwort erwarten usw. usw usw.
Zeit für die wichtigen Arbeit ist dann keine mehr da. Ganz zu schweigen vom Arbeiten in dieser vergifteten Atmosphäre.
Herr Bürgermeister Kern: »Sie haben mit der Rüge den Punkt getroffen. Ich bin sicher, dass Sie bei einem großen Teil der Bevölkerung Zustimmung für diesen Schritt erhalten haben. (Siehe Kommentare bei der OP). Lassen Sie die beiden Parteien doch toben. Deren Glaubwürdigkeit ist doch sowieso an einem Nullpunkt angelangt. Ginge es z.B. um den Erhalt der Stadt Rödermark oder der Abschaffung des Euros, dann muss lange diskutiert werden. Aber wegen dieser lächerlichen und eigentlich beendeten, Postenschacherei?

Ein Rückzug von diesem Thema Ihrerseits kann eigentlich nur positiv gesehen werden.

Bericht in der Offenbach-Post vom 23.02.2010
Bürgermeister Roland Kern hat sich gegen den Vorwurf von CDU und SPD verwahrt, sein Widerspruch gegen die Vergrößerung des Magistrats sei bloßes „Zeitspiel“. Obwohl er den Parlamentsbeschluss innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist hätte beanstanden können, habe er schon nach einer Woche Widerspruch erhoben. Er habe auch keine Frist verstreichen lassen, wie die CDU ihm unterstellt habe…[….]..Die Hessische Gemeindeordnung spreche ausdrücklich vom „Ende der Wahlzeit“. Und dieser Termin sei der 31. März 2011. Sollte die CDU/SPD-Kooperation also eine Vergrößerung des Magistrats um nur einen Sitz wünschen, kann die Stadtverordnetenversammlung laut Kern in ihrer Sitzung am 23. März noch fristgerecht darüber abstimmen.Ganzer Artikel in der Offenbach-Post.
 
Quelle: op-online.
 
 
Herr Bürgermeister, ist das mit Ihrer Aussage 23.03.2010 so in Ordnung? Hier meine Frage zu dieser Aussage und ein erschöpfender Kommentar.
 
 
In der Offenbach-Post vom 20.02.2010 berichtet die CDU.

Wegen des Widerspruchs müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Eine Änderung des Magistrates solle jedoch ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl geschehen. Die nächste Sitzung des Parlamentes sei nach dieser Frist….Lesen Sie hier den ganzen Bericht

 
 
Wie der geneigte Leser erkennen kann, wird sich über das Verstreichen von Fristen gestritten. Hier gehen die Meinungen der CDU und des Bürgermeisters auseinander. Die CDU hätte einmal einen Blick in die Hessische Gemeindeordnung werfen sollen, bevor Sie einen Artikel in der OP platziert.

Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 §6 Hauptsatzung

(2) Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.

Zunächst hat dieser Satz bezüglich von Fristen für das Thema „2 Stadträte mehr für Rödermark“ KEINE Relevanz. Bei der nächsten Stadtratsitzung ist die Wahlzeit noch NICHT abgelaufen. Selbst NACH der Frist (….im letzten Jahr…..) könnten Änderungen an der Hauptsatzung durchgeführt werden. Nur muss man wissen, was „wesentliche Änderungen sind? :-(“

Glückwunsch Frau Lisa Gerike-Emmel!

Im Rahmen der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde Lisa Gerike-Emmel als erste weibliche ehrenamtliche Stadträtin in der Geschichte Rödermarks ins Amt eingeführt und vereidigt. Nach der Sitzung gratulierte FDP Partei- und Fraktionsvorsitzender Hans Gensert im Namen der FDP ganz herzlich und überreichte ein Blumenpräsent…Weiterlesen bei der FDP-Rödermark.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Ausschüsse tagen wieder öffentlich

In der kommenden Woche findet vom 16. bis zum 19. November die Sitzungswoche der parlamentarischen Ausschüsse statt.

Sie beginnt am Montag (16. November) mit dem Ausschuss „Familie, Soziales und Kultur“. Am Dienstag, dem 17. November tagt das Gremium für „Wirtschaft und Standortmarketing“. Am Mittwoch (18. November) trifft sich der Ausschuss „Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur“. Beendet wird die Sitzungswoche am Donnerstag (19. November) mit dem „Haupt- und Finanzausschuss“. Alle Sitzungen finden im Raum Tramin des Urberacher Rathauses statt und beginnen um 19.30 Uhr.

Der Sitzungssaal „Tramin“ im zweiten Obergeschoß des Rathauses in Urberach ist über den Rathaushof zu erreichen. Die jeweiligen Tagesordnungspunkte der einzelnen Ausschüsse sind den Bekanntmachungen in den Schaukästen der beiden Rathäuser in Ober-Roden und Urberach zu entnehmen. Sie dienen zur Vorbereitung der ebenfalls öffentlichen Stadtverordnetenversammlung, die am Dienstag, dem 1. Dezember, um 19.00 Uhr im Mehrzweckraum der Halle Urberach beginnt.

Quelle www.roedermark.de Hier der Originalbericht

» Bürgerinformationssystem der Stadt Rödermark


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011