Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie Urmann + Collegen (U+C)

Ob die RA Kanzlei Urmann und Collegen ( U+C ) ein besinnliches Weihnachtsfest hat?
[…]Für einen strafbaren Betrugsversuch durch den Abmahnanwalt fehlt es dann nur noch am sogenannten Tatentschluss, also dem „Vorsatz“ beim Versuch: Der Anwalt muss es bei der Abmahnung immerhin für möglich gehalten haben, dass es gar nicht zu einem Streaming gekommen ist, und sich hiermit abgefunden haben, frei nach dem Motto: „Was kümmert’s mich, wie die IP-Adressen ermittelt wurden!“ Presseberichten zufolge soll ein Abmahn-Anwalt sich in einem Interview tatsächlich in diesem Sinne geäußert haben. Das würde die Staatsanwaltschaft natürlich sehr freuen, deutet es doch auf ein „billigendes In-Kauf-nehmen“ hin, dass Forderungen objektiv nicht bestanden.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei Heise.de

Sie finden bei dem o.g. Artikel auch die Strafanzeige der Rechtsanwälte Müller, Müller und Rößner gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann.
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. RedTube Abmahnskandal
 
Schlagzeile bei Bild.de
LANDGERICHT ENTSCHEIDET Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer unzulässig